Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung (ThürAFGKAV)

RedenManfred HellmannKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4458

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung. Die Konzessionsabgabenverordnung regelt unter anderem die Höchstbeträge bei Konzessionsabgabe in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. Für Thüringer Gemeinden gibt es gewisse Grenzwerte. Die liegen bei 25.000 bzw. bei 100.000 Einwohnern. An diesen Grenzen ändern sich die Konzessionsabgaben.


Bei 25.000 Einwohnern gehen sie um 20,5 Prozent nach oben und bei 100.000 Einwohnern um 25,2. Ursprünglich hätte diese Regelung einen Lenkungsmechanismus haben sollen. Das heißt, es war beabsichtigt, dass im ländlichen Raum Gas- und Strompreise niedriger sein sollten als in den Städten. Das hat sich in der Vergangenheit so nicht mal durchgesetzt, aber heute müssen wir feststellen aufgrund des demographischen Wandels, aufgrund des Bevölkerungsrückgangs, den wir verzeichnen, kommen Kommunen in Verlegenheit, dass sie also unter diese Grenzen rutschen und die Konzessionsabgaben absinken. Das sind doch erhebliche Beträge in den Städten, die dort mit diesem Problem zu kämpfen haben. Deswegen sind wir der Meinung, wir sollten diesem Problem begegnen, indem wir über das Landesamt für Statistik eine Zählweise anwenden, die diesen Bedingungen in Thüringen Rechnung trägt, in den §§ 1 bis 4 die wir angeführt haben, sind diese Möglichkeiten der Regelung angeführt. Wir bitten um Diskussion und Zustimmung. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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