Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung (ThürAFGKAV) 1/3

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4458

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Herrn Hey dankbar, dass er dieses Mal nicht nur sich in die Schutzbehauptung verfassungsrechtlicher Probleme geflüchtet hat, sondern den Versuch gestartet hat, sich auch inhaltlich mit unserem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen.


Wir haben ein Vollzugsproblem aufgegriffen, das basiert auf Bundesrecht. Dieses Bundesrecht ist unstrittig nicht mehr zeitgemäß. Die Konzessionsabgabeverordnung ist mehrere Jahrzehnte alt und hatte ursprünglich, als dieser Bereich noch nicht liberalisiert war, als es noch Monopolunternehmen gab im Regelfall, regionale Versorger, eine Steuerungsfunktion, nämlich dass insbesondere im ländlich geprägten Raum die Strompreise niedriger sein sollten als im städtischen Verdichtungsraum. Das ist nach der Liberalisierung völlig überholt, weil wir natürlich die Strompreise nicht mehr differenzieren nach Siedlungsstrukturen, sondern nach Anbietern. Übrigens alle Hoffnungen, die sich mit der Liberalisierung festgemacht hatten, nämlich dass Preise sinken im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, haben sich als Irrweg herausgestellt. Nach wie vor beherrschen monopolähnliche Strukturen den Markt. Aus unserer Sicht ist es zumindest erfreulich, dass die Stadtwerke und kommunale Unternehmen sich dort nicht vom Markt haben verdrängen lassen. Das ist also schon mal erfreulich.


Jetzt ist also die Frage, wie geht man mit einem Bundesrecht um, wo auf Bundesebene die Regierungsparteien überhaupt kein Interesse haben, ein veraltetes Recht an neue Gegebenheiten anzupassen. Das können wir erst mal nicht verhindern, auch die Thüringer Landesregierung hat bisher keine Anstrengungen unternommen, um über den Bundesrat hier aktiv zu werden. Also haben wir uns hingesetzt und haben geprüft, inwieweit können wir ein Thüringer Ausführungsgesetz machen, das ist uns nicht unbekannt. Insbesondere im Sozialrecht haben wir eine ganze Reihe von Ausführungsgesetzen zum Bundesrecht, wo auf Besonderheiten von Thüringen abgestellt wird. Wir haben hier Besonderheiten, nämlich was die Verwaltungsstrukturen betrifft. Die Konzessionsabgabeverordnung reflektiert auf allgemeine Verwaltungsstrukturen, nicht auf Siedlungsstrukturen, sondern auf allgemeine Verwaltungsstrukturen. Und jetzt soll man mir mal beispielhaft erklären, was es denn für einen Unterschied macht - bleiben wir mal bei meiner Heimatstadt Arnstadt, die für zwei Gemeinden auch erfüllende Gemeinde ist -, ob möglicherweise irgendwann mal diese zu erfüllenden Gemeinden eingemeindet werden. Dann werden die Einwohner hinzugerechnet, aber gegenwärtig nicht. Aber die Stadt Arnstadt muss im Wesentlichen bereits jetzt Verwaltungsaufgaben für dieses Territorium der zu erfüllenden Gemeinden realisieren. Und das hat der Bundesgesetzgeber natürlich nicht erkannt in seiner abstrakten Rechtsnormenregelung. Deswegen greifen wir diese Besonderheit auf und sagen, wenn also Kernstädte auch für das Umland Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, warum soll das rechnerisch nicht mit einbezogen werden bei der Berechnung der Konzessionsabgabe. Arnstadt ist unter die Grenze von 25.000 Einwohnern gefallen, das macht im Jahr 300.000 € aus. Jetzt gab es die kühne Idee, auch von uns als LINKE im Stadtrat, wenn die Versorger schon 300.000 € weniger für die Durchleitung von Energie bezahlen müssen, dann könnte man das auf den Strompreis umlegen. Dann würden wenigstens Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren, da haben sich die Versorger fast totgelacht. Auf unsere Anfrage hin, wie viel denn die Konzessionsabgabe überhaupt ausmacht,


(Unruhe FDP)


haben die erst mal nachsehen müssen, weil die Konzessionsabgabe als Betriebsausgabe in den Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen als separate Größe gar nicht ausgewiesen wird. Sie ist nämlich im Promillebereich, sie wird als sonstige Ausgabe ausgewiesen. Wir haben uns dann von einigen Versorgern mal die Zahlen geben lassen, wie viel das ausmacht, es ist tatsächlich vernachlässigungswürdig. Das haben übrigens die Stromversorger zum Anlass genommen, als Argument, um zu sagen, es macht keinen Sinn, eine geringere Konzessionsabgabe auf den Endkunden durchzureichen, denn er merkt es gar nicht. Insofern ist natürlich auch die Diskussion, könnten sich durch den Vorschlag der LINKEN, weil die Konzessionsabgaben dann regional etwas steigen würden, möglicherweise die Strompreise erhöhen, eine sehr abstrakte Diskussion. Sie könnten sich erhöhen im Promillebereich, aber sie müssten sich dann auch zwingend reduzieren, wenn sich die Konzessionsabgabe aufgrund der demographischen Entwicklung insgesamt reduziert. Auch dieses Argument ist für uns nicht überzeugend.

Was den zweiten Bereich betrifft, Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, bleibt es auch da bei dem Umstand, dass die Verwaltungsaufgaben auch für die Bürgerinnen und Bürger oder Einwohnerinnen und Einwohner wahrgenommen werden müssen, die mit Nebenwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde registriert sind, denn die sind ja nicht weg. Die Verzerrungen, die hier möglicherweise auftreten, sind auch vernachlässigungswürdig, denn es würde damit keine Explosion der Einwohnerzahlen - zumindest nicht in Thüringen - stattfinden. Entscheidend ist das insbesondere für die Städte, die Standorte für Hochschulen und Fachschulen sind, da nenne ich Ilmenau, die kratzen immer so an der 25.000er-Grenze, haben aber 8.000 Studenten, von denen die Mehrzahl nur mit Nebenwohnsitz angemeldet ist. Aber die Stadt Ilmenau muss natürlich auch für alle diese Studenten mit Nebenwohnsitz alle kommunalen Leistungen anbieten. Insofern ist es nicht sachlich zu begründen, warum bei der Berechnung der Konzessionsabgabe diese Einwohnerinnen mit Nebenwohnsitz dann auf einmal unberücksichtigt bleiben.


Jetzt kommen wir zu unserem sehr ausgeprägt innovativen Ansatz, was die Bildung von Abrechnungseinheiten betrifft. Ich erinnere daran, wir haben da einfach eine Idee der CDU aufgegriffen. Die CDU hat hier im Zusammenhang mit dem Haushalt 2012 verkündet, sie will die kommunale Gemeinschaftsarbeit stärken als Alternativkonzept zu einer Gebietsreform. Das greifen wir doch auf und sagen, jawohl, wie im Bereich Wasser/Abwasser, wie im Bereich Abfall, wie im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs können sich Gemeinden zusammentun und die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen. Wenn sie dort die rechtlichen Rahmenbedingungen von EU und auch vom Bund heranziehen, was Förderung betrifft und dergleichen, zielt das immer auf die einzelne Gemeinde ab. Das entbindet aber die Gemeinde, oder nimmt den Gemeinden nicht das Recht, sich als Zweckverband oder Abrechnungseinheit zusammenzuschließen. Das machen wir hier als Vorschlag, das heißt, Gemeinden können sich zusammenschließen, und können im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe eine Abrechnungseinheit bilden. Auch dort mahne ich vor Hysterie. Das wird auch in Thüringen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, weil ja 25.000 Einwohner eine hohe Hürde sind. Es gibt beispielsweise keine Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen, die auch nur annähernd an diese Einwohnerzahl herankommt. Aber es gibt natürlich einige Gemeinden im Umland von Städten, die sagen, wir wollen zwar nicht bei den allgemeinen Verwaltungsstrukturen mit diesen Städten fusionieren oder dergleichen, aber in dieser Frage Konzessionsabbau können wir uns vorstellen, gemeinsam mit den städtischen Zentren zusammenzuarbeiten und bilden da eben eine Abrechnungseinheit und profitieren dadurch etwas von der Konzessionsabgabe. Im Übrigen zeigt unser Gesetzentwurf, dass sich DIE LINKE entgegen von Behauptungen tatsächlich auch immer um die Einnahmeseite der Kommune kümmert. Da ist die Konzessionsabgabe eine kleine Säule, das wissen wir, aber die können wir beeinflussen.


Ich fasse zusammen: Es überfordert nicht die Stromanbieter oder die Konzessionsinhaber, es überfordert nicht die Verbraucher, aber es stabilisiert die kommunale Einnahmeseite. Wir diskutieren in fast jeder Plenarsitzung die angespannte Finanzsituation unserer Städte und Gemeinden. Insofern kann jetzt die Regierungskoalition zumindest zeigen, dass sie sich dieser Diskussion nicht verweigert. Hier bleiben wir auch bei unserem Grundsatz, dass wir hier ein Diskussionsangebot unterbreitet haben. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Herr Hey thematisiert hat, könnten in der Ausschussberatung weiter vertieft werden. Deswegen werden auch Gesetzentwürfe von Fraktionen im Regelfall an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen, wo noch mal diese formale Prüfung erfolgt, ob im Rahmen der kongruierenden Gesetzgebung möglicherweise wir keine Kompetenz haben. Wir gehen erst einmal davon aus, dass unser Gesetz sich verfassungsrechtlich im zulässigen Bereich befindet. Das können wir da dann diskutieren. Ich beantrage deshalb im Namen meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Justiz- und Verfassungsausschuss; die Federführung im Innenausschuss. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



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