Thüringer Ausführungsgesetz zum Grundsteuergesetz und zum Gewerbesteuergesetz 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3899

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Meyer hat einen sehr interessanten Aspekt angesprochen, das ist die Staatshaftung der Rechtsaufsichtsbehörden, die würde ich mir wünschen. Wir können ja gemeinsam einen Gesetzentwurf dazu machen. Bedauerlicherweise ist die Rechtslage und die Rechtsprechung in Thüringen anders. Es gab schon Amtshaftungs- und Staatshaftungsverfahren und Anträge. Interessanterweise hat sich bei allen Verfahren, wo Gemeinden gegenüber dem Land Staatshaftung geltend gemacht haben, das Land mit den Kommunen immer geeinigt, ohne dass es zu einer Gerichtsentscheidung kam.


(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die werden schon wissen, warum.)


Aus gutem Grunde bestimmt, weil sich das Land auch nicht sicher ist, wie die Gerichte entscheiden. Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Insgesamt wird immer die Auffassung vertreten, die Rechtsaufsichtsbehörden agieren nicht im Interesse der Kommunen, sondern im Interesse des Landes. Insofern besteht kein Haftungsanspruch gegenüber dem Land. Das ist eine interessante Frage, das kann man auch im Ausschuss beraten.


(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das spielt überhaupt keine Rolle.)


Das spricht eher für die Ausschussberatung. Jetzt hat ja Herr Voß noch mal beschrieben, wie aus seiner Sicht das Verfahren in einer Gemeinde abläuft und hat damit erneut den Beweis erbracht, dass diese Landesregierung nicht einmal mehr Ahnung davon hat, wie auf kommunaler Ebene Entscheidungen getroffen werden, geschweige denn Kenntnisse. Das bedauere ich. Ich lade Sie recht herzlich ein, kommen Sie in den Stadtrat von Arnstadt, da ist immer was los. Wir brauchen nicht auf den politischen Aschermittwoch zu warten, bei uns ist immer Spannung. Wer kann das bestätigen?


(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das kann ich bestätigen.)


Ach ja, Frau Mühlbauer sitzt ja hinter der LINKEN, nicht in der ersten Reihe, aber im Stadtrat, jawohl. Da ist immer was los. Da können Sie ja mal verfolgen, wie das läuft.

Herr Voß, Sie müssen zugestehen, eine Beschlussfassung im Gemeinderat, das erfahren die Teilnehmerinnen der Sitzung, die wissen, wie der Gemeinderat entschieden hat, aber doch nicht die große Öffentlichkeit. Wie viele Bürgerinnen und Bürger nehmen denn an den Gemeinde- und Stadtratsitzungen teil? Jetzt können Sie sagen, jeder hat die Möglichkeit der Teilnahme, aber es hält es sich doch in Grenzen. Das heißt, die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erfährt erst durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, was der Gemeinde- und Stadtrat beschlossen hat. Da schaut man in die Hauptsatzung, da ist das geregelt. Insofern sagen viele Bürgerinnen und Bürger, es ist nicht notwendig, mir die Sitzung des Gemeinderats anzutun, weil ich erfahre es ja aus dem Amtsblatt. Jetzt haben wir das Problem, dass wir als Land das Beschlussverfahren bei dem Hebesatz geregelt haben. Wir haben es in ein Satzungsverfahren gepackt. Zu Recht, Herr Voß, haben Sie darauf verwiesen, nach der Beschlussfassung ist die Gemeinde nicht mehr Herr des Verfahrens, sondern das Land, weil die Rechtsaufsichtsbehörde ist eine Landesbehörde. Die Gründe, weshalb eine Landesbehörde möglicherweise nicht entscheidet, können vielfältig sein. Von daher noch einmal unsere Überzeugung, weil wir als Land das Beschlussverfahren ausgestaltet haben, können wir natürlich zu diesem Beschlussverfahren auch ein Ausführungsgesetz machen und können sagen, so ist es anzuwenden. Wir greifen ja nicht in die Grundsatzregelung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerrechts und des Bundesrechtes ein, sondern wir gestalten nur einen Teil des Beschlussverfahrens aus, indem wir eine Klarstellung treffen. Eine abschließende Bemerkung: Inwieweit künftig Hebesätze in viel stärkerem Maße als bisher dynamisiert werden, bleibt abzuwarten. Ich war neulich Gast in der Gemeinderatssitzung Ichtershausen und musste dort zur Kenntnis nehmen, dass dort seit 1990 der Hebesatz unverändert ist, unverändert auf 300. Klar, die können sich das erlauben, weil sie ja in der unmittelbaren Nähe von Arnstadt „wildern“ und dort Gewerbesteuer abfassen in Größenordnungen,


(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Was hast Du jetzt gesagt?)


weil sie das Glück hatten, dass vor 1300 Jahren das Kloster Ichtershausen eher besiedelt wurde als die Region von Arnstadt. Das hat heute noch Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.


(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Katholiken sind Schuld.)


Darüber müssen wir auch mal nachdenken, solche Verwerfungen. Da ist also die Frage … Sie können doch noch reden, Herr von der Krone, ich wusste doch, dass Sie, genau, so, von daher müssen wir doch davon ausgehen, ob es auch sachdienlich ist, die Hebesätze über einen so langen Zeitraum unangetastet zu lassen, zumal in der Zwischenzeit durch Steuerrechtsänderungen bei der Besteuerung wirtschaftlicher Betätigungen den Kommunen Korridore zur Veränderung eröffnet wurden. Es gibt noch viele Dinge zu beraten. Die Anträge auf die Ausschussüberweisungen hatte ich bereits gestellt. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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