Thüringer Ausführungsgesetz zum Grundsteuergesetz und zum Gewerbesteuergesetz 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3899
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute den Gesetzentwurf der LINKEN in zweiter Lesung. Eine Mehrheit des Hauses hat eine Ausschussüberweisung abgelehnt. Das zeugt davon, welche Verwerfungen die demokratischen Spielregeln inzwischen in diesem Hause haben, denn es ist parlamentarische Tradition, in den Ausschüssen die Fachdebatte zu führen. Aber dazu sind Sie offenbar nicht bereit und das haben auch die jetzigen Redebeiträge noch einmal dokumentiert, dass Sie weder bereit sind, die Problemlage überhaupt aufzufassen, noch darüber hinaus bereit sind, sich um Lösungsansätze zu bemühen. Wir haben einen Lösungsansatz vorgeschlagen und es geht tatsächlich um Klarheit bei allen Beteiligten. Beteiligte an diesem Verfahren sind die Steuerpflichtigen und Beteiligte sind auch die Kommunen als Satzungsträger und die Rechtsaufsichtsbehörden. Wir haben eine bundesrechtliche Regelung, die besagt, die Erhöhungen der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer können bis zum 30.06. eines Haushaltsjahres rückwirkend zum 01.01. beschlossen werden. Allerdings regeln die Länder, in welchem Verfahren dies geschieht. Wir haben in unserer Thüringer Kommunalordnung geregelt, dass eine Hebesatzveränderung - auch die Erhöhung - nicht nur durch Beschluss zustande kommt, sondern durch ein Satzungsverfahren.
Wenn es nur ein Beschlussverfahren wäre, dann wären tatsächlich die Informationsrechte für die Steuerpflichtigen gesichert. Dann würde nämlich der Gemeinderat beschließen und dieser Beschluss würde relativ zeitnah veröffentlicht. Damit könnten sich die Steuerpflichtigen auf diese Erhöhung einstellen. Da wir es aber in ein Satzungsverfahren integriert haben, funktioniert diese Art der Information der Steuerpflichtigen nicht, weil nach dem Satzungsbeschluss die Satzung zunächst zur Rechtsaufsicht, also zu einer Landesbehörde geht. Wir haben in der Kommunalordnung bedauerlicherweise kein Verfahren geregelt, in welcher Art und Weise, in welchen Zeiträumen die Rechtsaufsichtsbehörde diese Satzungen zu bewerten hat.
Es ist ja meist die Haushaltssatzung, aber man kann auch in der vorläufigen Haushaltsführung eine Hebesatzsatzung auf den Weg bringen. Das ist das Problem und das wird zunehmen, denn wir hatten im vergangenen Jahr 2011 eine Vielzahl von Gemeinden, die das ganze Jahr über keinen Haushaltsplan hatten. Es sind eben nicht, wie Frau Lehmann sagt, nur ein, zwei Ausnahmen - das war in der Vergangenheit -, es wird zu einem flächendeckenden Problem und wir haben zunehmend Gemeinden, die erst später ihren Haushalt verabschieden. Ich selbst bin Stadtrat in Arnstadt. Wir haben bis heute nicht mal einen Haushaltsentwurf, geschweige denn, dass wir absehbar einen Haushaltsbeschluss haben, und dann ist noch die Rechtsaufsicht gefragt. Wir wissen überhaupt nicht, wann in diesem Jahr in Arnstadt diese Haushaltssatzung in Kraft tritt. Die Steuerpflichtigen leben immer mit der Ungewissheit, ob denn nun die Grund- und Gewerbesteuer erhöht wird, zumal das Land auch Druck macht.
Das Land macht Druck, indem es sagt: Ihr Gemeinden schöpft eure Einnahmemöglichkeiten nicht aus, erhöht die Hebesätze. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Ich betone noch mal, unser Antrag ist nur pragmatisch, er ist überhaupt nicht ideologisch gefärbt. Es geht nur um eine Klarstellung, was regeln wir in Thüringen hinsichtlich der Vorgabe des Bundes: 30.06. Beschlussfassung. Ich betone noch mal, es wäre ein Verfahren, mit dem alle Beteiligten leben könnten, und es ist schon ein Eingriff, wenn Steuerpflichtige sechs Monate, nachdem das Haushaltsjahr begonnen hat, immer noch mit einer Erhöhung des Hebesatzes rechnen müssen. Das ist schon ein massiver Eingriff, weil nach dem Rechtsstaatgebot eigentlich immer gilt, dass der Staat und damit auch die Kommunen belastende Dinge für den Bürger nur mit Wirkung für die Zukunft regeln sollen und nie rückwirkend. Aber es gibt diese bundesrechtliche Ermächtigung und jetzt müssen wir das nur landespolitisch umsetzen. Da hat Herr Meyer natürlich recht, das ginge auch durch eine Verordnung. Aber der Verordnungsgeber hat bisher nicht reagiert, vielleicht erläutert jetzt der Finanzminister, dass er es machen wird. Aber wir halten noch mal eine Diskussion im zuständigen Haushaltsausschuss für erforderlich, auch begleitend im Innenausschuss, weil sich offenbar die Fraktionen, die sich bisher hier geäußert haben, überhaupt nicht inhaltlich mit der Problematik beschäftigt haben. Wir wollen, dass es zu einem Informationsaustausch kommt. Da ist das Plenum hier nicht geeignet. Da können die Fraktionen auch ihre Alternativvorschläge zur Diskussion bringen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, wie man das regeln könnte, aber die Landesregierung kann einen anderen Vorschlag machen, alle anderen Fraktionen auch.
Frau Präsidentin, ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss - federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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