Thüringer Ausführungsgesetz zum Grundsteuergesetz und zum Gewerbesteuergesetz 1/2

RedenFrank KuschelJustizKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3899


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen Politik aus Sicht der Bürger, in dem Fall aus Sicht der Steuerpflichtigen. Insbesondere der Beitrag der FDP ist in der Hinsicht offenbar ein Paradigmenwechsel. Bisher hat die FDP immer für sich in Anspruch genommen, die Rechte der Steuerpflichtigen sehr hoch zu hängen.

Herr Recknagel, bewusst haben wir natürlich die Option offengelassen, die Steuerzahler auch nach dem 30.06. entlasten zu können. Also Hebesatzsenkungen im Interesse der Steuerpflichtigen, die den Steuerpflichtigen zugute kommen, da wollen wir, dass das der Gemeinderat zu jedem Zeitpunkt machen kann. Aber hier geht es um eine Belastung, um eine zusätzliche Belastung der Steuerzahler, der Bürgerinnen und Bürger. Und die Frage, die muss beantwortet werden: Was wollte dort der Gesetzgeber - in dem Fall der Bundesgesetzgeber - und wie gehen wir in Thüringen damit um? Die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern findet im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landesrecht statt. Da wird uns dann der Innenminister wieder belehren, nein, der Finanzminister. Ja, Sie haben die Zuständigkeit gewechselt. Der Innenminister, der für die Kommunen zuständig ist, der macht wieder etwas anderes, der folgt nicht mal der Debatte, auch der Staatssekretär nicht, und Sie als Finanzminister müssen nun wieder herhalten. Das ist bedauerlich, aber gut, Sie sind Finanzminister und müssen mich ertragen, aber das geht ja auch. Wir kommen schon zurecht. Also Sie werden uns das dann erklären, dass wir nicht zuständig sind und so und dass es verfassungsrechtliche Probleme gibt. Also das wissen wir, dass wir uns im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung befinden. Der Bundesgesetzgeber hat einen Willen zum Ausdruck gebracht. Er hat nämlich die Gemeinden ermächtigt, über das Hebesatzrecht die Grund- und Gewerbesteuer individuell auszugestalten, und hat geregelt, die Beschlüsse dazu müssen aber bis zum 30.06. getroffen sein, und zwar im Interesse der Steuerpflichtigen, damit sich die Steuerpflichtigen auf eine Hebesatzerhöhung einstellen können. Der Gesetzgeber hat wörtlich formuliert, dass auch die Steuerpflichtigen einen Anspruch auf eine private Lebensplanung haben - immerhin. Der Staat gesteht den Steuerpflichtigen zu, dass sie sich auf eine neue Situation, die sie stärker belastet, einstellen können.


Und nun sind wir in der Situation, dass aber die Ausgestaltung des Beschlussverfahrens im Gemeinderat Ländersache ist. Also nicht der Bund bestimmt, wie Beschlüsse im Gemeinderat gefasst werden, sondern die Länder. Wir in Thüringen haben den Thüringer Gemeinden auferlegt, dass der Hebesatz in einer Satzung zu regeln ist, und wir haben ein Satzungsverfahren bestimmt. Das Satzungsverfahren gestaltet sich in vier Säulen. Neben der Beschlussfassung muss danach die Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden. Danach erfolgt die Würdigung, die Ausfertigung der Satzung und schließlich die öffentliche Bekanntmachung und erst mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Beschluss in Kraft. Jetzt hat Herr Meyer gesagt, ein ordentlicher Bürgermeister oder Gemeinderat informiert seine Steuerpflichtigen, seine Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld. Das ist so, aber darauf kann sich eben der Steuerpflichtige nicht verlassen. Wir regeln - das ist nun mal im Gesetz so - immer die Fälle, in denen es um Rechte und Pflichten geht. Hier hat der Steuerzahler ein Recht auf Information. Das, was Herr Meyer beschrieben hat, ist eher ein freiwilliges Verfahren. Jetzt kommen wir in die Situation, dass sich - und das haben sowohl Frau Lehmann verkannt als auch Herr Pidde und Herr Meyer, die gesagt haben, der Gemeinderat kann doch rechtzeitig beschließen, das kann er machen, danach ein Verfahren anschließt, in dem der Gemeinderat nicht mehr „Herr des Verfahrens“ ist, sondern das macht die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat keinerlei zeitliche Vorgaben zur Würdigung der Haushaltssatzung. Damit kann der Fall eintreten, dass zu einem viel späteren Zeitpunkt als dem 30.06. diese Hebesatzerhöhung genehmigt und öffentlich bekannt gemacht wird. Das wollen wir verhindern. Wir wollen den Willen des Bundesgesetzgebers umsetzen, der gesagt hat zum 30.06, zur Mitte des Jahres. Da teile ich die Positionen von Herrn Recknagel durchaus, der sagt, hier greift der Steuergesetzgeber - in dem Fall die Gemeinde - sogar rückwirkend in Steuertatbestände ein, denn die Sitzung tritt immer rückwirkend zum 01.01. in Kraft. Da sind sechs Monate schon ein weiter Zeitraum. Wenn wir das jetzt mehr erweitern - de facto auf das gesamte Haushaltsjahr -, dann können wir bestimmte Verfassungsgrundsätze, wie den Vertrauengrundsatz und das Rückwirkungsverbot über den Haufen schmeißen. Das wollen Sie sicherlich nicht.

Frau Lehmann hat gesagt, ihr und ihrer Fraktion sind keine Probleme bekannt. Das ist nicht neu, dass die CDU in einer anderen Welt lebt. Sie verkennen ja Probleme grundsätzlich. Ich empfehle Ihnen ein Praktikum in unserem Bürgerbüro, da reicht eine Woche. Da werden Sie mit den Problemen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land konfrontiert. Das kann ich Ihnen nur empfehlen. Wenn Sie tatsächlich die Realitäten so ausblenden wie hier, dann verstehe ich auch Ihr Agieren. Dann kann ich natürlich verstehen, dass Sie hier in diesem Hause im Regelfall alles so lassen wollen, wie es ist, weil Sie eben meinen, die Welt ist so schön in Ordnung. Da stehen Sie im Übrigen in Handlungstradition unserer Vorgängerpartei. Wir sind die Rechtsnachfolger, aber Sie sind der Handlungsnachfolger, das zeigt sich hier wieder.


(Unruhe im Hause)


Meine sehr geehrten Damen und Herren,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Da ist er selber überrascht.)


Frau Lehmann hat dann ein Urteil von 1979 zitiert. Die Welt hat sich seitdem irgendwie bewegt.


(Unruhe DIE LINKE)


Das Territorium von Thüringen gehörte damit noch nicht zum Bereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das wussten Sie doch bestimmt. Ich halte es für bedenklich, eine Rechtsprechung auf ein Territorium anzuwenden, das zum damaligen Zeitpunkt einem anderen Rechtssystem angehörte. Das ist mit Verfassungsgrundsätzen, wie z.B. dem Rückwirkungsverbot nur schwer vereinbar. Ich bitte Sie, Konservatismus heißt zwar „werterhaltend“, aber heißt nicht, an Rechtsnormen festzuhalten, die nun wirklich überholt sind.


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie können das zwar ignorieren, aber wir sind dem Grundgesetz beigetreten.)


In diesem Zusammenhang mal ein Querverweis: Sie sollten sich auch dafür einsetzen, dass aus dem BGB nun endlich das Eheversprechen (Verlöbnis) gestrichen wird. Selbst bei der Reform 2000 hat es Ihre Partei nicht fertiggebracht, einen Paragraphen aus dem BGB zu streichen, der 1923 letztmalig zur Anwendung gekommen ist. Diese Form von Konservatismus hilft uns eben nicht weiter. Von daher, sich auf eine Rechtsprechung von 1979 zu beziehen, ist gewagt.


Übrigens, wenn wir das machen, auf Dinge verweisen, die vor 1989 lagen, wird uns immer vorgeworfen, wir würden in den Strukturen alten Denkens verhaftet bleiben. Sie haben das nicht notwendig.


Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen, Frau Lehmann. Aktuell aus dem vergangenen Jahr war da zum einen die Stadt Hirschberg. Sie hat am 29.06. die Anhebung beschlossen, auch auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde. Wir wissen, Hirschberg ist seit Jahren in einer komplizierten Finanzsituation. Die diesbezügliche Satzung ist erst weit im zweiten Halbjahr veröffentlicht worden. Der Stadtrat Gera hat im Mai 2010 eine Haushaltssatzung beschlossen mit der Anhebung der Hebesätze. Dann ist dieser Beschluss zum Landesverwaltungsamt gegangen. Das Landesverwaltungsamt hat im Oktober 2011 gesagt, 2010 war das, Entschuldigung, wir genehmigen das nicht, aber die Hebesätze, die dürft ihr erhöhen, das dürft ihr veröffentlichen, so dass die Bürgerinnen und Bürger von Gera im Oktober 2010 erfahren haben, dass sie rückwirkend zum 01.01. mit einer Hebesatzerhöhung im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer konfrontiert werden. Was hat das noch mit Berechenbarkeit von Politik zu tun?


(Beifall DIE LINKE)


Ich betone es noch einmal, das, was wir fordern, ist doch gar nicht so schwer, es geht doch nur um eine Klarstellung. Wir sind nicht auf dem Weg in eine andere Gesellschaftsordnung - zumindest nicht mit diesem Gesetzentwurf -, sondern es geht nur um eine Klarstellung und ich weiß nicht, warum Sie da so eine Blockadehaltung aufbauen. Ich begrüße zumindest, dass Herr Meyer gesagt hat, die GRÜNEN verweigern sich nicht in der Ausschussdiskussion und dort können wir weiter diskutieren, deswegen beantrage ich, den Gesetzentwurf an den Justizausschuss formal, an den Innen- und den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend an den Innenausschuss zu überweisen, weil - ich sage das noch einmal - der Innenausschuss der Kommunalausschuss ist und da geht es um Inhalte


(Beifall DIE LINKE)


und hier geht es um ein Satzungs- und Beschlussverfahren. Das hat nur indirekt etwas mit den Finanzen zu tun, wofür der Finanzminister zuständig ist, aber begleitend soll sich auch der Finanzausschuss damit beschäftigen, aber federführend eben der Innenausschuss. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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