Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!

Dr. Marit Wagler

Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4197

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich spreche heute stellvertretend für die Koalition. Vor vier Jahren war uns allen hier im Hause klar, es ist lediglich eine Frage der Zeit, nicht ob, sondern wann die Afrikanische Schweinepest in Deutschland ankommt. Damals ist auch das Tierseuchengesetz geändert worden. Jetzt ist die Seuche da und es gilt, sie schnellstmöglich und schleunigst einzudämmen und ihre Folgen zu begrenzen. Das Land Thüringen hat, wie ich meine, schnell und umfassend reagiert. Die nötigen Zäune zur sofortigen Gebietsabriegelung sind beschafft, die Krisenpläne erstellt und Übungen durchgeführt.

 

Die Afrikanische Schweinpest – noch mal für die Zuschauer – ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung von Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände und Futter durch den Menschen übertragen werden.

 

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen wissen wir, jede Tierseuche bringt das Risiko einer unkontrollierten schnellen Ausbreitung eines Seuchengeschehens. Damit einher geht unglaubliches Leid für betroffene Tierbestände und Tierhalterinnen und Tierhalter. Es gilt, die Ausbreitung also unbedingt zu vermeiden. Der Hauptverantwortliche für die Langstreckenverbreitung ist aber der Mensch, denn vier Räder sind nun mal schneller als vier Beine. Und neben den sprichwörtlichen „Menschen mit Wurstbrot auf Reisen“ gibt es natürlich auch schon seit Jahren bundesweit zu hohe Schwarzwilddichten. Es wurde schon Vieles getan, um den Abschuss von Schwarzwild zum Beispiel auch durch die Zulassung von Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten zu erleichtern. Im Kampf gegen die Ausbreitung der ASP sind wir aber auf die enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft angewiesen. Die Abschussprämie für Schwarzwild in Thüringen ist eine Würdigung der Jägerschaft für die Wahrnahme ihrer gesetzlichen Hegepflicht.

 

Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jägerinnen und Jagdhundeführerinnen bietet die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro zu beantragen. Die Prämie gibt es für die Erlegung von Schwarzwild oder den ein Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich der jagdgebietsübergreifenden Treib- oder Drückjagd. Der Freistaat stellt dafür auch im Jahr 2022 wieder finanzielle Mittel bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung.

 

Vom Schwarzkittel auf das Hausschwein übertragen gefährdet die Tierseuche unsere schweinehaltenden Betriebe. Die krisengeschüttelten Thüringer Betriebe haben zur Sicherung ihrer Bestände bereits umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, außerdem unterliegen Betriebe in gefährdeten Gebieten den verschiedensten Einschränkungen. Tiere dürfen nicht mehr transportiert werden. Futter, das im Gefährdungsgebiet gewonnen wurde, darf nicht verwendet werden. Auslauf- und Freilandhaltung sind nicht mehr möglich, das dürfen wir nicht vergessen. Trotz all dieser Sicherheitsmaßnahmen ist die Bestandsreduzierung der Wildschweine notwendig, denn nicht nur aufgrund der Afrikanischen Schweinepest sind die Bestände zu hoch, die Wildschweindichte ist seit vielen Jahren zu hoch und dafür gibt es einen ganzen Komplex von Ursachen: Die Klimakrise mit ihren milden Wintern, Buchen- und Eichenmastjahren – denn die Bäume, die Trockenstress haben, gehen in die Mast – und natürlich die gute Futtereignung von Mais, eine der Hauptkulturen in unserer Agrarlandschaft. Solange sich an diesem Ursachenkomplex nichts ändert, wird auch eine intensive Bejagung allein nichts erreichen können. Die AfD fordert jetzt in ihrem Antrag im Kern eine Überarbeitung der Richtlinie bezüglich einer Entbürokratisierung des Antragsprozederes, eine Anhebung der ASP-Prämie an sich und eine Aufhebung der Mindestzahl an geschossenen Tieren.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich bei der ausgereichten Prämie um Steuermittel handelt, müssen natürlich rechtliche Rahmenbedingungen und haushalterische Grenzen beachtet werden. Bei einem Aufheben der Mindestabschusszahlen, der Bagatellgrenzen, würde der Verwaltungsaufwand die Sinnhaftigkeit und die Höhe der Prämie ad absurdum führen. Der Blick auf die angespannte Haushaltslage ist ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht gegen diese Forderung spricht. Die Jagd auf Schwarzwild wie die Jagd allgemein gehört für die wenigsten Jäger zum Beruf. Die ASP-Prämie ist Wertschätzung und Unterstützung für Jägerinnen und Jäger, die mit ihrer Tätigkeit in ihrer Freizeit ihrer gesetzlichen Hegepflicht nachkommen und so die Ausbreitung der Schweinepest verringern. Aber wir dürfen eines nicht vergessen: Wildschweine sind natürlich auch wertvolle Tiere, sie haben ein sehr wertvolles Fleisch. Sollten Jägerinnen und Jäger sich das erlegte Tier nicht selbst aneignen wollen, dient die ASP-Prämie auch dem Ausgleich von trichinischen und eventuell radiologischen Untersuchungen – so notwendig –, die vor einem Verkauf vorgeschrieben sind. Eine Erhöhung der ASP-Prämie allein wird also niemanden zusätzlich auf den Ansitz treiben. Sie wird allein leider nicht für eine Wilddichte sorgen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wirklich verhindern könnte. Des Weiteren befindet sich die Richtlinie auch gerade in Bearbeitung. Aus diesen Gründen wird die Koalition Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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