Thüringen muss aktiv werden für eine Reform des Arbeitsrechts und ein Arbeitsgesetzbuch

RedenIna LeukefeldWirtschaft

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4329

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Debatte zeigt doch, dass es erstens ein Thema ist, wie wir das hier schon öfters gehört haben, alle finden es wichtig, aber so geht es natürlich nicht. Herr Baumann, gestatten Sie mir - Sie haben uns hier den Vorwurf des Populismus gemacht -, ich würde gerne noch einmal daran erinnern, dass im Einigungsvertrag in Artikel 30 eingefordert und festgeschrieben ist - der Staatssekretär hat es auch freundlicherweise gesagt, weil wir ja den Einigungsvertrag nicht alle sozusagen unter dem Arm haben -, dass ein einheitliches Arbeitsrecht auf den Weg zu bringen ist. Das ist 22 Jahre her. Da muss ich Ihnen sagen, da gestatten Sie uns doch bitte, daran auch einmal zu erinnern und neben anderen auch Druck aufzumachen, dass das endlich Realität wird.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Das ist doch keine Erinnerung, wenn Sie Ihre politischen Forderungen da reinschreiben.)


Ja, das ist Ihre Sicht. Wissen Sie, wenn man so etwas nur wie eine hohle Phrase vor sich …

(Unruhe SPD)


- Entschuldigung -, wenn man so etwas nur wie eine hohle Phrase vor sich herträgt ohne Inhalt, ohne Gegenstand, dann wird es erst recht nicht funktionieren. Davon bin ich überzeugt. Ich meine, eine Debatte zu Inhalten befördert das dann natürlich. Wir wissen natürlich auch, dass unsere Positionen, so wie wir sie haben - so verstehe ich übrigens auch Demokratie -, nicht 1:1 mehrheitsfähig sind. Das wäre, glaube ich, ein bisschen sehr vermessen. Wir werben natürlich für unsere Inhalte und für diese Position, aber letztendlich geht es darum, etwas gemeinsam auf den Weg zu bringen. Insofern gebe ich Frau Siegesmund recht, es gibt - das ist hier auch noch mal gesagt worden - von vielen, vor allen Dingen von den Stiftungen, dazu Papiere. Wer hier einfordert, DIE LINKE möge erst mal was machen, dem kann ich sagen, dass es in der Rosa-Luxemburg-Stiftung viele Papiere, Arbeitskreise, etc. gibt, in Brandenburg gab es beispielsweise eine Anhörung im Landtag zu diesem Thema. Vielleicht hätten Sie mal zu unserer Fachkonferenz am 31. Januar mitkommen sollen, da war öffentlich eingeladen worden, wo wir genau das zum Thema gemacht haben und wo die Forderungen, die wir hier einbringen, von Arbeitsrichtern, von Gewerkschaftern, von Betroffenen zum Gegenstand gemacht worden sind. Herr Kemmerich, ich will die Debatte hier nicht zur Diskussion des Mindestlohns benutzen - er ist gar nicht mehr da.


(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Er hört Ihnen aber zu.)


Ich will nur noch mal sagen: ob 8,50 € oder 10 € oder, wie wir heute gehört haben, 12 €: Ein Mindestlohn ist nötig, um von Arbeit leben zu können, und zwar existenzsichernd, deswegen brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.


(Beifall DIE LINKE)


Den kann man dann natürlich noch arbeitsrechtlich festzurren, wenn man das will. Dass sich die Entwicklung in den letzten Jahren vor allen Dingen durch die Globalisierung in der Wirtschaft und in der Arbeitswelt verändert hat, das wissen wir alle, das haben wir hier auch schon häufig festgestellt. Dass sich gerade im Kampf um Arbeitnehmerrechte vieles auch verändert hat und heute eigentlich als selbstverständlich angesehene Dinge faktisch wieder infrage gestellt werden, das wissen wir auch. Ich will nur sagen, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Aufweichung des Prinzips 8-Stunden-Tag; das von Gewerkschaften erkämpfte freie Wochenende ist zumindest für einen Großteil der Beschäftigten mittlerweile verlängerten Öffnungszeiten zum Opfer gefallen. Flexible Arbeitszeitregelungen sind gang und gäbe. Hinzu kommt, dass in der modernen Arbeitswelt immer mehr Mobilität gefordert ist von Arbeitnehmern, insbesondere auch von Leiharbeitern, die oftmals in relativ kurzen Abständen auch zu weit auseinander liegenden Arbeitsplätzen pendeln müssen. Von der Ungerechtigkeit, dass Leiharbeiter für die gleiche Arbeit meist weniger Gehalt bekommen als Stammbeschäftigte trotz zumindest formal Equal Pay, will ich jetzt hier gar nicht reden. Immer mehr existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige und auf Dauer angelegte Arbeitsplätze werden abgebaut durch Teilzeit, Minijob, befristete Beschäftigung und so weiter. Nicht nur in den USA, meine Damen und Herren, auch in Deutschland ist das Problem arm durch oder trotz Arbeit immer dringlicher. Mehrere Jobs für Arbeitnehmer, für einzelne Menschen, um über die Runden zu kommen, ist für viele heute schon Normalität. Die Betroffenen sitzen sozusagen auf dem Schleudersitz auf Abruf und kämpfen, viele von ihnen jedenfalls, um tägliche Existenzsicherung. „Im Windschatten der Krise in Europa“, so hat „Böckler Impuls“ kürzlich getitelt, wird Arbeitnehmerschutz weiter abgebaut statt manifestiert. Immer mehr Menschen machen auch die Erfahrung, dass sie der Arbeit nachziehen müssen, sozusagen „Arbeitsnomaden“ sind. Die Betroffenen verlieren die Möglichkeit zur einigermaßen sicheren Lebensplanung, die Möglichkeit zu festeren sozialen Bindungen und auch die Möglichkeit, ein entsprechendes soziales Umfeld aufzubauen - das schwindet immer mehr. Der Soziologe Richard Sennett hat das in seinem Buch „Der flexible Mensch“ mit all seinen negativen Auswirkungen für die Gesellschaft sehr eindrücklich beschrieben. Ich sage dazu, die jetzige Arbeitswelt hat ein Diktum: Wer mitmachen will, wer dabei sein will, muss sein Leben so ausrichten, dass man an jedem Ort und zu jeder Zeit auf jede Dauer so einsetzbar ist, wie es gerade gebraucht wird, wie eine Maschine. Aber meine Damen und Herren, das ist Neoliberalismus, Menschen sind keine Maschinen.


Hier wird durch Deregulierung und Flexicurity alles im Kampf um Märkte und Profite zur Ware gemacht - eben auch der Mensch und der ist keine Ware. Ich sage Ihnen, letztendlich wird das zerstörerisch wirken. Diese Flexibilisierung in der Verwertbarkeit des Menschen - im Neusprech der globalisierten Wirtschaft heißt es neudeutsch „Humanressource“ - lässt sich auch in der Gestaltung des Arbeitsrechts erkennen.

Es ist hier schon gesagt worden, wir erleben die Einschränkung des Kündigungsschutzes, die Beschäftigungszahl für die Anwendung des Kündigungsschutzes wurde angehoben. Es gibt immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse. Im Jahr 2011 waren über ein Drittel der Arbeitsverhältnisse keine sogenannten Normalarbeitsverhältnisse mehr. Teilzeit hat sich in besonderer Weise entwickelt. Jeder Zweite, der in Teilzeit arbeitet - das sind übrigens 10 Mio. in Deutschland -, möchte länger arbeiten, jeder Fünfte sogar in Vollzeit. Also Leiharbeit gehört dazu. Ich will das nicht alles noch mal durchdeklinieren - Fakt ist, man kann und man muss das Arbeitsrecht - das ist Aufgabe von Politik - im Interesse von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch im Interesse von Arbeitgebern übersichtlicher gestalten und klarer formulieren. Wir meinen sachlich, inhaltlich wie auch strukturell und ausgerichtet am Grundsatz Menschen einer menschenwürdigen, existenzsichernde Gestaltung des Lebens für alle in der Gesellschaft. Das fordert auch das Grundgesetz von uns. Deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir auch ein Recht auf Arbeit im Grundgesetz.


(Beifall DIE LINKE)


Leider wird über den Reformbedarf im Arbeitsrecht meist kaum öffentlich diskutiert. Das hat man hier auch gehört, dass das in das Reich der Träume und der Visionen verbannt wird. Also: Wir müssen erstmal alles andere klären, um dann vielleicht zum einheitlichen Arbeitsrecht zu kommen. Ich denke, dass kann nicht der Weg sein, dann werden wir nämlich nie dahin kommen, weil wir niemals alles vorher anderweitig in Übereinstimmung geklärt haben werden. Ich denke, das ist ein Prozess, in dem man dann zusammendenken muss: Die Inhalte, die Forderungen, die beispielsweise auch die CDA aufgemacht haben - das habe ich nämlich auch bei der Analyse gefunden -, dass dort auch eine Reform des Arbeitsrechts gefordert wird und daran gearbeitet wird. Außer Arbeitsrechtsfragen bei Skandalfällen, ich erinnere an den Fall der Kassiererin Emily und deren Arbeitsgerichtsprozess, übrigens hier am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das brauchen wir, glaube ich, nicht, sondern wir sollten diese Diskussion permanent in eine Debatte um gute Arbeit in unsere politische Diskussion hineintragen.

Ich will Ihnen sagen, wenn wir dort nicht Einhalt gebieten, dann werden sich bestimmte Dinge noch weiter ausweiten, wie zum Beispiel die reale Entwicklung um Scheinwerkverträge, bei denen es beispielsweise auch von NRW eine Bundesratsinitiative gab, die mehrheitlich abgelehnt wurde, und Schwarz-Gelb trägt da natürlich auch eine Verantwortung. Gerade bei den rechtswidrigen Werksverträgen muss man heute konstatieren, dass vor allen Dingen im Einzelhandel, auf dem Bau oder in Logistikzentren viele Beschäftigte immer mehr betroffen sind.


Der Staatssekretär hat einen kleinen Exkurs in die jüngere Geschichte unternommen. Lassen Sie mich nur sagen, dass schon 1896 bei der Verabschiedung des BGB durch den Reichstag bekräftigt wurde, dass das Arbeitsvertragsrecht und das Arbeitsrecht einheitlich geregelt werden sollten. Im Artikel 157 der Weimarer Verfassung war das sogar ein Gesetzgebungsauftrag. Auch in der sozialliberalen Bonner Koalition, in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 war zu lesen, dass es eine überschaubare und verständliche Zusammenfassung des Arbeitsrechts und des Sozialrechts geben sollte. Entsprechende Aussagen fanden sich im damaligen SPD-Grundsatzprogramm.

Das hat sich dann auch im Regierungsprogramm der CDU vom Oktober 72 niedergeschlagen, 1977 gab es eine Sachverständigenkommission, die bereits einen Entwurf eines Arbeitsgesetzbuches vorgelegt hat und wie gesagt, der Höhepunkt, zumindest in dieser Reihung, war dann also der festgeschriebene Artikel 30 im Einigungsvertrag, der diese einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts festgeschrieben hatte. Aus unserer Sicht ist es dafür hohe Zeit. Ich hätte mich sehr gefreut und mir gewünscht, wenn wir - ich meine, das können wir ja noch machen, deswegen auch der Antrag - die Diskussion weiterführen im Wirtschaftsausschuss, möglicherweise auch im Sozialausschuss, auf jeden Fall aber auch im Justizausschuss. Wir wollen, dass die Debatte eben auch dazu führt, dass wir weiter über Inhalte guter Arbeit reden. Wie gesagt, es ist hier schon vieles diskutiert und ich hoffe und wünsche, dass Sie heute hier diesen Antrag nicht beerdigen, sondern dass wir weiter darüber diskutieren können. Ich bedanke mich.


(Beifall DIE LINKE)

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