Thüringen muss aktiv werden für eine Reform des Arbeitsrechts und ein Arbeitsgesetzbuch
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4329
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, unser Antrag zielt auf eine Reform des Arbeitsrechts und des Arbeitsgesetzbuches. Wir denken, dass es da Diskussionsbedarf in allen Parteien gibt. Es stellt sich allerdings immer wieder die Frage, wo und wie der Reformbedarf definiert wird. Das Arbeitsrecht entscheidet aus unserer Sicht vielleicht noch mehr als das Sozialrecht über zentrale Fragen des individuellen und allgemeinen Zusammenlebens in einer Gesellschaft.
Als Fragestellungen seien hier genannt: Was heißt menschenwürdige, existenzsichernde Arbeit? Wie muss sie gestaltet sein? Welche rechtlichen Festlegungen muss es geben, um dies zu erreichen? Als Stichworte seien hier gesetzlicher Mindestlohn und das Verbot von Leiharbeit genannt. Wie müssen die rechtlichen und damit tatsächlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf der individuellen Ebene des Arbeitsvertrags und auf der kollektiven Ebene des Betriebsverfassungsrechts ausgestaltet sein, dass sie die Anforderungen eines sozialen und demokratischen Rechtsstaats erfüllen? Was heißt das für die Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts? Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten muss es für die Beschäftigten geben? Als Reformforderungen seien hier genannt das Verbot von Bagatell- und Verdachtskündigungen und die Ausweitung der Mitbestimmung der Beschäftigten und Betriebsräte auch auf wirtschaftliche Entscheidungen der Unternehmen.
Das Arbeitsrecht ist für uns ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Gesellschaft. Die Einschränkung des Kündigungsschutzes und die Ausweitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen und damit die Vernichtung von vielen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen haben das in der Vergangenheit durch die neoliberale Politik deutlich gezeigt.
(Beifall DIE LINKE)
Diesen Prozess wollen wir gern umkehren. Gegenüber Menschen, die täglich ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihre Existenz noch irgendwie sichern zu können und die nicht sicher sein können, bei Verlust des Arbeitsplatzes binnen weniger Monate in Hartz IV zu landen, lässt sich leichter gesellschaftlich und politisch Macht ausüben, als wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Existenz sichernden Mindestlohn und Kündigungsschutz hat. Bei all dem müssen wir noch berücksichtigen, dass die Armuts-/Reichtumsgrenze in Deutschland sich seit Jahren bzw. Jahrzehnten immer weiter öffnet. Man könnte noch viele andere Themen hier aufrufen in dem Zusammenhang, z.B. die Ausgestaltung des Steuerrechts, die Forderung nach sozialer Grundsicherung, nach einem Grundeinkommen, aber wir wollen erst einmal bei den Fragen des Arbeitsrechts bleiben.
Sie können natürlich hier sofort die Frage stellen, warum wird das im Thüringer Landtag diskutiert? Warum stellen wir es hier zur Diskussion, da Arbeitsrecht ja in weiten Teilen Bundesrecht ist? Aber wir können die Frage auch ganz einfach beantworten, weil Thüringen im Bundesrat das Recht hat, Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen, auch zu Bundesthemen und Bundesrecht. Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auffordern.
Wir halten das Arbeitsrecht in Deutschland für dringend in seiner Struktur und in seinen Inhalten für überholungsbedürftig. Wir möchten auch ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch so wie das Sozialgesetzbuch, in dem 12 thematische Bücher zusammengefasst sind. Lassen Sie uns das Thema gemeinsam umfassend diskutieren. Wir schlagen eine Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Technologie und im Justiz- und Verfassungsausschuss vor, denn die in Artikel 30 Abs. 1 des Einigungsvertrags enthaltene Verpflichtung, das Arbeitsrecht neu zu kodifizieren, ist noch nicht erfüllt. Wir bitten Sie darum, es gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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