Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen 1/2

RedenTilo KummerUmwelt

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2867 -


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, es nötigt schon Respekt ab, wie Sie dieses Thema hier bis zum Erbrechen diskutieren. Aber ich gebe zu, man muss dann auch aufpassen, dass man selbst Gentechnikgegner nicht irgendwann nervt. Der Weg, den Sie hier wählen, um weitere Maßnahmen gegen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu ergreifen, den empfinde ich als sehr, sehr schwierig.


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Manchmal muss man nerven.)


Sie greifen in Eigentumsrechte ein. Wenn man das analog zu dem, was Sie hier vorschlagen, dass wir als Verpächter von Land vorschreiben, wie ein Pächter unseres Grund und Bodens mit anderem Eigentum umzugehen hat; wenn man das parallel in anderen Bereichen machen wollte, dann könnte ich z.B. - ich habe mehrere landwirtschaftliche Nutzflächen verpachtet - dem Pächter vorschreiben, du bekommst meinen Grund und Boden nur noch, wenn du keinen Mais mehr anbaust, wenn du keine Gülle mehr ausbringst auf den anderen Flächen und vielleicht passt mir auch Klärschlammausbringung auf seinen anderen Flächen nicht. Das geht eigentlich nur, wenn die Sozialpflichtigkeit des Eigentums berührt wird. Dazu bräuchte es aber eine gesetzliche Änderung. Da müsste nämlich der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen als Eingriff in die Sozialpflichtigkeit des Eigentums betrachtet werden, nur dann ließe sich eine solche Regelung treffen. Das geht mit einem solchen Antrag, wie Sie ihn hier vorlegen, nicht, dazu braucht es ein Gesetz.


Meine Damen und Herren, außerdem sagt die Europäische Union, dass innerhalb der EU der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zulässig ist. Da gibt es eine europäische Richtlinie, über die wir uns nicht hinwegsetzen können, außer wir haben eine gute Begründung. Herr Dr. Augsten, Sie haben vorhin viel angesprochen, was wirklich notwendig ist in diesem Bereich zu betrachten. Das Honig-Urteil spricht dort Bände. Die Frage Umgebungsschutz ist eine ganz wichtige. Aber wenn es um das geht, was Sie hier wollen, die 50 Hektar in dem Tausend Hektar Betrieb; die 50 Hektar sind durch den Umgebungsschutz schon geschützt. Das heißt, der größte Teil des Tausend Hektar Betriebes ist dann für gentechnisch veränderte Organismen schon nicht zugelassen. Allerdings kann der Tausend Hektar Betrieb natürlich auch noch 500 Hektar drei Dörfer weiter haben. Oder wir haben auch Betriebe, die sogar landwirtschaftliche Nutzflächen in Berlin haben. Wer das alles überprüfen soll, erschließt sich mir nicht.

Meine Damen und Herren, wenn wir weitere Maßnahmen ergreifen wollen, um den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Thüringen zu verhindern, dann haben wir verschiedene Möglichkeiten, z.B wenn ich daran denke, dass wir Schutzgebietsvorschriften haben. Dort könnte man den Anbau gentechnisch veränderter Organismen generell verbieten. Man könnte auch einen Umgebungsschutz für die Schutzgebiete einfordern. Das ließe sich machen, das hat unsere Fraktion schon einmal vorgeschlagen. Wir sind leider mit dem Vorschlag gescheitert. Solche Vorschläge wären hilfreich. Hier bin ich auch gern bereit, über solche Dinge zu diskutieren. Aber diese Form, wie sie hier gewählt wurde, ist für uns rechtlich nicht umsetzbar. Deshalb können wir dem nicht zustimmen.


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