Stichtagsunabhängiges Bleiberecht bei nachhaltiger Integration 1/2
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4467
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich meine, ich habe zu diesem Antrag der Fraktion der FDP bereits in der ersten Plenardebatte alles gesagt und will noch mal einen Satz wiederholen. Der Antrag der FDP ist begründet durch inländische und ökonomische Interessen. Der Satz, den ich wiederholen möchte aus der ersten Debatte, ist folgender: „Das besonders Perfide daran … ist, dass während diese inländischen ökonomischen Interessen als notwendig und legitim anerkannt werden, werden Flüchtlinge, die aufgrund existenzieller Angst um das eigene Überleben ihr Land verlassen mussten, als Wirtschaftsflüchtlinge diskreditiert.“ Im Innenausschuss haben CDU und SPD leider nicht mit uns inhaltlich argumentiert. Leider hat auch die FDP-Fraktion unsere Bemühungen oder Wünsche auf Änderung ihres Antrags nicht erfüllt. Das tut uns leid. Wir meinen, Sie formulieren zu hohe Ausschlusskriterien und entsprechen mit Ihrem Antrag überhaupt nicht der Lebensrealität der vielen, zum Teil bereits jahrelang ohne Arbeitsmarktzugang, ohne Integrationsmöglichkeit hier geduldeten Flüchtlinge.
Uns bringt ein bisschen in ein kleines Dilemma, dass wir eigentlich immer schon für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung gewesen sind, auch hier im Landtag dafür gestritten haben. Aber aus den eben genannten Gründen wird meine Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Worauf ich jetzt noch gespannt bin, sind die Ausführungen des Innenministers. Herr Geibert hatte im Innenausschuss angekündigt, dass er gern über die Beratungen im Bundesrat berichten würde und dass sich das Thüringer Innenministerium da aktiv beteilige und eigene Vorstellungen einbrächte. Auf die bin ich sehr neugierig, Herr Geibert.
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