Stichtagsunabhängiges Bleiberecht bei nachhaltiger Integration

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4467

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren von der FDP, in der Begründung Ihres Antrags haben Sie auf die Delegationsreise in den Kosovo, über die wir vorhin schon debattiert haben, abgehoben und schreiben, ich zitiere: „Ein pauschaler Abschiebestopp für Menschen aus dem Kosovo bietet keine nachhaltige Lösung für alle in Deutschland lebenden Menschen, die keine Aufenthaltserlaubnis haben.“ Ich will hier noch mal betonen, darum ging es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und uns auch gar nicht. Wir hatten eben gerade die Zielgruppe der Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo, Serbien, Montenegro und Albanien im Blick. Jetzt hier geht es aber tatsächlich um mehr Flüchtlinge.


Seit mehr als zehn Jahren fordern Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und leider nur ein sehr kleiner Teil der politischen Parteien ein humanitäres Bleiberecht, das Flüchtlingen eine Lebensperspektive einräumt, nachdem sie keinen Aufenthaltstitel erhalten haben und dennoch, Frau Rothe-Beinlich hat es auch schon angesprochen, aus den verschiedensten Gründen nicht in ihr Heimatland oder Herkunftsland zurückkehren können. Das fordern diese Organisationen, weil es inhuman ist, Menschen viele Jahre lang ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt und mit einem verweigerten soziokulturellen Integrationsanspruch in einer ungewissen Bleibeperspektive leben zu lassen. Da muss ich Astrid Rothe-Beinlich ein kleines bisschen widersprechen, weil viele der geduldeten Flüchtlinge überhaupt nicht die Möglichkeit haben, Integrationsangebote anzunehmen.


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich auch gesagt.)


Die Folgen für die freie Persönlichkeitsentfaltung, für die Gesundheit und insbesondere für die Entwicklung von zum großen Teil in der Bundesrepublik geborenen Kindern und Heranwachsenden sind eigentlich gar nicht zu beschreiben. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des sogenannten Zuwanderungsgesetzes, dessen tatsächlicher Titel „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung“ deutlicher die Zielsetzung dieses Gesetzes offenbart, ist der Versuch unternommen worden, die bis dato zu verzeichnenden Kettenduldungen, die meine beiden Vorrednerinnen auch schon angesprochen haben, also die immer wieder kurzzeitige Verlängerung des geduldeten Aufenthalts ohne legalen Aufenthaltstitel, mit dem § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes abzuschaffen.


Bereits ein Jahr später musste aber beispielsweise Dieter Wiefelspütz von der SPD feststellen, dass in Sachen Kettenduldungen, Zitat, „nicht einmal im Ansatz das erreicht worden sei, was der Gesetzgeber ursprünglich geplant habe“. Immerhin gab es dann im Jahr 2006 eine Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz und im Herbst 2007 eine gesetzliche Altfallregelung, die beide mit festen Stichtagen und einem Ausschlusskatalog versehen das Problem der Langzeitgeduldeten zwar temporär entschärft, aber nicht wirklich im Interesse der betroffenen Menschen gelöst haben. Jedes Jahr ist die Zahl der langjährig geduldeten Flüchtlinge weiter angewachsen. Ältere und kranke Menschen sind aufgrund nicht einlösbarer Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung von einem Bleiberecht weitgehend ausgeschlossen.


Von der IMK-Bleiberechtsregelung ebenso wie von der gesetzlichen Altfallregelung konnten lediglich 60 Prozent von rund 100.000 theoretisch begünstigten Flüchtlingen ein wiederum nur befristetes Aufenthaltsrecht erhalten, von denen etwa 20.000 Menschen das erteilte Aufenthaltsrecht zum Ende des Jahres 2011 entweder schon wieder verloren haben oder wo infolge eines drohenden Arbeitsplatzverlustes der Rückfall in die Duldung droht. Erst im Juli 2011 wurde in § 25 a des Aufenthaltsgesetzes eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung verankert mit dem Ziel, Qualifikation und vorhandene Ressourcen junger Menschen zwischen 15 und 20 Jahren für den deutschen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu nutzen. Gegenwärtig leben etwa 90.000 Menschen mit dem Duldungsstatus in der Bundesrepublik, davon sind - das hat Frau Rothe-Beinlich schon angedeutet - 60 Prozent bereits seit mehr als sechs Jahren hier und von diesen 60 Prozent wiederum mehr als die Hälfte bereits seit zehn Jahren in der Bundesrepublik. Und - am Rande erwähnt - weitere 4.000 Menschen leben seit über sechs Jahren ohne rechtskräftige Entscheidung über ihren Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland.

Nun liegen seit einigen Wochen gleich mehrere Anträge im Bundesrat zur Schaffung einer gleitenden Bleiberechtsregelung vor. Niedersachsen hatte einen weiteren Vorschlag angekündigt und die Eckpunkte wurden durch den Innenminister bereits öffentlich vorgestellt. Die FDP beantragt in Thüringen, die Gesetzesvorschläge zu unterstützen. Allen, den Antragstellerinnen und -stellern sowohl im Bundesrat als auch der FDP hier im Thüringer Landtag, ist eines gemein, die vorgeschlagenen Bleiberechtsregelungen bedienen inländische ökonomische Interessen. Sie sind leider nicht an den menschlichen Belangen der betroffenen Flüchtlinge orientiert. Das ist kritikwürdig, meine Damen und Herren, zumindest aus unserer Sicht. Bewegung in die Bleiberechtsdebatte ist erst gekommen, als der Fachkräftemangel und „brachliegende Ressourcen“ vonseiten der Wirtschaft lauter formuliert wurden. Das besonders Perfide daran, finde ich, ist, während diese inländischen ökonomischen Interessen als notwendig und legitim anerkannt werden, werden Flüchtlinge, die aufgrund existenzieller Angst um das eigene Überleben aus ihren Herkunftsländern flohen, als Wirtschaftsflüchtlinge diskreditiert. Wie deutlich nationale ökonomische Interessen im Sinne der wirtschaftlichen Verwertungslogik im Flüchtlingsrecht zutage treten, kann man dann anhand der im Antrag der FDP und der Bundesratsinitiativen enthaltenen Voraussetzungen, die auch nahezu wortgleich sind, ganz deutlich nachvollziehen. Es wird nämlich eine faktisch vollzogene Integration gefordert, die durch folgende Kriterien untersetzt ist: hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, langjähriger Aufenthalt in Deutschland, überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt, Partizipation am sozialen Leben, Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch ihre Eltern, Erfüllung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Ausländerbehörden, um einer Identitätstäuschung keinen Vorschub zu leisten, grundsätzlich gegebene Straffreiheit, das Bekenntnis zur FDGO der Bundesrepublik Deutschland und das Vorhandensein von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse hier im Land.


Meine Damen und Herren, mit diesem Kriterienkatalog werden Menschen, die als Kriegsversehrte, Traumatisierte, Kranke, Alte nicht erwerbsfähig sind, von dem Bleiberecht faktisch ausgeschlossen. Mit anderen Worten, wer gut integriert ist und gemeint ist, wer gut qualifiziert ist und die Gewähr bietet, dem deutschen Staat Steuern zu zahlen, der erhält eine Chance zu bleiben, solange er seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann. Wer diese Chance aber aufgrund der Verfolgungen und sozial und ökonomisch ausschließender Verhältnisse in den Herkunftsländern, wer aufgrund seines Alters oder seiner körperlichen Fähigkeiten keine Chance auf einen existenzsichernden Arbeitsplatz mehr hat, der soll ungeachtet seiner Fluchtgründe, ungeachtet seiner Fluchtbiografie und ungeachtet seiner individuellen Schutzbedürfnisse und Schutzrechte gnadenlos abgeschoben werden. Dazu zählen auch Menschen, die aufgrund der ausgrenzenden Flüchtlingspolitik in der Bundesrepublik über Jahre jeder Chance beraubt wurden.

Flüchtlinge unterliegen für ein Jahr einem kategorischen Arbeitsverbot. Für mindestens drei weitere Jahre sind sie aufgrund des geltenden Nachrangigkeitsprinzips vom Arbeitsmarkt faktisch ausgeschlossen. Berufliche Qualifizierungen sind ihnen meist ebenso verwehrt. Wenn überhaupt eine Arbeitsmöglichkeit bestand nach der Nachrangigkeitsprüfung, dann war diese meist im Niedriglohnsektor angesiedelt. Unter diesen Prämissen aber dann zu verlangen, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie dauerhaft eigenständig sichern - und da muss ich dasselbe Wort gebrauchen wie Astrid Rothe-Beinlich -, ist zynisch, wenn nämlich gleichzeitig genau eben der Zugang zum Arbeitsmarkt über viele Jahre verwehrt wurde.


(Beifall DIE LINKE)


Es ist einfach aus humanitären Gründen nicht zu akzeptieren, wenn alte Menschen und kranke Menschen vom Bleiberecht und damit von einer Lebensperspektive einfach so ausgeschlossen werden.


Ebenso verhält es sich mit den geforderten Sprachkenntnissen. Natürlich ist Sprache ein wichtiges Werkzeug, aber keinesfalls alleinige und zwingende Voraussetzung für eine tatsächliche Inklusion. Geduldeten Flüchtlingen wird bis heute systematisch Integration verwehrt. Eine öffentliche Förderung für Deutschkurse oder die Teilnahme an Integrationskursen gibt es für geduldete Flüchtlinge nicht. Dies wäre aber natürlich notwendig, weil unter Flüchtlingen viele nicht alphabetisierte und noch sehr viel mehr nicht lateinisch alphabetisierte Menschen sind und die deutsche Sprache nicht einfach mal so unter den Bedingungen einer Lagerunterbringung in Gerstungen beispielsweise gelernt werden kann.


Sie fordern eine nachgewiesene soziale Integration, die Flüchtlingen durch Lagerunterbringung, Residenzpflicht und Gutscheinpraxis aber bis heute verweigert wird, eben auch geduldeten Flüchtlingen. Sie sind bereit, Familien auseinanderzureißen, wenn es deutschen ökonomischen Interessen dient. Da will ich nur das Stichwort § 25 a Aufenthaltsgesetz nennen und das Stichwort volljährige Familienangehörige, die dann gut integriert sind und deren Familien vielleicht nicht und die dann auseinandergerissen werden. Das alles, meine Damen und Herren, kann meine Fraktion nicht mittragen.


(Beifall DIE LINKE)


Jedoch der Antrag der FDP ebenso wie die Anträge, die jetzt im Bundesrat vorliegen, bieten insgesamt trotz aller notwendigen und grundsätzlichen Kritik eine Gelegenheit, endlich über eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung als humanitäre Lösung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu diskutieren. Dazu gehört dann unseres Erachtens aber auch eine Lösung für Tausende illegalisierte Flüchtlinge, die ganz ohne Rechte in der Bundesrepublik leben.


Voraussetzung für diese Diskussion aber ist es, einen humanitären Anspruch in den Mittelpunkt zu stellen und nicht eigene ökonomische Motive zum Ausgangspunkt zu machen. Im Ergebnis könnte und müsste man dann dazu kommen, dass nur eine großzügige humanitäre Bleiberechtslösung ohne festen Stichtag, ohne inhumane Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung für Alte, Kranke oder behinderte Menschen, für Menschen die nicht arbeiten können, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen oder für Geringverdienende, eine Bleiberechtsregelung, die auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet und Familien nicht auseinanderreißt infrage kommen kann. Wenn es in diese Richtung geht, diskutieren wir sehr gern mit Ihnen im Ausschuss darüber.


(Beifall DIE LINKE)


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