Steuermehreinnahmen zur Schuldentilgung verwenden
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4425
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde, ich lese den Antrag der FDP etwas anders. Also ich interpretiere ihn nicht so, dass die FDP dort nur aufgeschrieben hat, was geltendes Recht ist, sondern ich interpretiere den Antrag der FDP so, dass sie über das, was wir in § 3 des Haushaltsgesetzes beschlossen haben, hinausgeht. Mit anderen Worten, sie will den Spardruck verschärfen, deutlich verschärfen und das ist die Intention. Ich glaube, es gibt viele Gründe, warum wir den § 3 im Haushaltsgesetz so stehen haben wie er steht und eben nicht eine wie immer geartete Formulierung in der Intention der FDP drin haben. Der § 3 im Haushaltsgesetz sagt eindeutig: „Mehreinnahmen sind, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zur Gewährleistung des Haushaltsausgleichs benötigt werden, zur Tilgung von Schulden oder zur Bildung von Rücklagen … zu verwenden.“ Das meint doch nichts anderes, als dass der Finanzminister Dr. Voß unabweisbare Mehrausgaben zu finanzieren hat u.a. durch Einsparung an anderer Stelle, aber auch durch Mehreinnahmen, die ihm im laufenden Haushaltsjahr zuteil werden. Unter Mehreinnahmen, fallen natürlich auch Steuereinnahmen. Das meint er. Wenn unter diesem Strich, also einer sorgsamen Bewirtschaftung des Haushalts, idealerweise unter Ausgleich von Minderausgaben, der Abfinanzierung von unabweisbaren Mehrausgaben, Verwendung von Steuermehreinnahmen, was auch immer, wenn dann etwas übrig bleibt, dann soll das zur Senkung bzw. zur Tilgung alter Kredite eingesetzt werden. Das ist der Geist, der in § 3 formuliert ist und der intendiert sowohl das Vorhandensein einer Schuldenbremse und der intendiert natürlich auch einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung. So weit, so gut.
Sie sagen jetzt, Herr Barth, etwas ganz anderes. So wie ich das lese, sagen Sie, alle Steuermehreinahmen sollen vorab sofort zur Tilgung eingesetzt werden. Mit anderen Worten, die 1,5 Mio., die im Landeshaushalt als - sagen wir es eher zunächst einmal - symbolischer, aber erstmals immerhin als Tilgungsbeitrag vorgesehen sind, die sollen sofort mit den noch nicht eingenommenen, aber vorausgesagten Steuereinnahmen für das Jahr 2012 zur Tilgung eingesetzt werden und unabweisbare Mehrausgaben durch Einsparungen bei anderen Haushaltstiteln finanziert werden. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die Masse, die Dr. Voß zur Verfügung steht, seinen Haushalt im Geiste dessen, was das Parlament hier beschlossen hat, zu bewirtschaften, dass Sie die verringern. Sie nehmen ihm die Einnahmen weg, aber die Mehrausgaben muss er trotzdem erbringen. Wo erbringt er die? Da erinnere ich Sie daran, was hier los war im Land, als wir über das Thema Bewirtschaftungsreserve geredet haben. Insofern ist natürlich Ihr Antrag konsequent, weil Sie sich damals sogar für weitergehende Regelungen bei der Bewirtschaftungsreserve ausgesprochen haben. Sie haben eine Verfassungsänderung zur Schuldenbremse vorgeschlagen, die in wirtschaftlichen Krisenzeiten sogar infrage stellen würde, ob dieses Parlament noch handlungsfähig ist, ob de facto die Leute am Ende des Monats ihr Gehalt bekommen, von dem sie leben müssen. Insofern ist Ihr Antrag völlig logisch, aber er ist auch so gemeint, Herr Dr. Pidde, er ist nicht das, was wir im Geiste in § 3 haben, sondern er geht ganz deutlich darüber hinaus.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deshalb ist es keine Änderung des Paragraphen.)
Genau, das hätten Sie konsequenterweise machen können, die Änderung des Haushaltsgesetzes hier beantragen.
Ich will Ihnen nur aus dem vorläufigen Jahresabschluss, den Dr. Voß uns zur Verfügung gestellt hat, ein paar Beispiele nennen für unabweisbare Mehrausgaben, Herr Barth. Ich glaube, die Beispiele, die Sie genannt haben, 1.000-Dächer-Programm, fallen nun wirklich nicht darunter, denn die sind im Geiste dessen, was das Parlament hier beschlossen hat. Die sind dann problematisch, wenn der Wirtschaftsminister deutlich über die Etatansätze hinausgehen würde, als das Parlament hier beauftragt hat.
Aber ich sage Ihnen mal, um was es geht. Beispiele aus dem Jahr 2011: 17,7 Mio. € Modellversuch Hortpersonal bei Kommunen, 46,8 Mio. € Mehrausgaben bei Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR, Sachen, die wir hier juristisch und finanziell gar nicht beeinflussen können, wo wir nur als Land die Rechnung bekommen und zahlen müssen. Das sind unabweisbare Mehrausgaben. Sie wollen sagen, die Mehreinnahmen, die Sie aufgrund der guten Konjunktur haben, ziehen wir zur Finanzierung dort nicht zusammen, sondern, das heißt mit anderen Worten, wenn ich das zusammenrechne, weit über 100 Mio. € müssten zusätzlich äquivalent zu den unabweisbaren Mehrausgaben durch zusätzliche Sparleistungen erbracht werden. Da kommt die nächste Gemeinheit, die Sie sich leisten. Sie sagen mit Ihrem Antrag, Voß spar das mal ein, aber Sie machen keinerlei Vorschlag, wo er das nun einsparen soll. Seien Sie dann so ehrlich, zu sagen, im Einzelplan 08, im Einzelplan 04 wollen wir die 100 Mio. rausquetschen. Das wäre seriös und das wäre auch entlang dessen, was man Ihnen politisch zutrauen kann, aber Sie machen es nicht, Sie verschleiern das und
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben wir bei den Haushaltsberatungen gemacht.)
wollen eine abstrakte Spardebatte führen nach dem Motto, alle anderen geben zu viel Geld aus und können mit Geld nicht umgehen.
Ich will letztens noch etwas anderes sagen, was möglicherweise dann in der Fragestunde noch klarer beantwortet wird. Aufgrund unserer geltenden Schuldenbremse haben wir ein anderes Problem, nämlich dann, wenn trotz guter Konjunktur und trotz Steuermehreinnahmen erhebliche Mindereinnahmen an anderer Stelle zu verbuchen sind, so dass der Finanzminister seinen Haushaltsabschluss nicht mit einer Null hinbekommt, wir nehmen dann in dem Fall neue Schulden auf - mögen sie auch geringer sein als im Haushaltsplan veranschlagt -, aber wenn das im Jahr 2011 passiert ist, bedeutet es zwingend für die Jahre ab 2011 einen verbindlichen Tilgungsplan über die nächsten fünf Jahre. Wenn uns das im Jahr 2012 noch mal passieren würde, aus welchen Gründen auch immer, dann würde für die Jahre ab 2013 und den nächsten fünf Jahren dasselbe gelten. Das heißt, wir würden einen Rucksack schon mitschleppen und den mit Steinen beschweren für die Folgejahre, obwohl wir noch gar nicht wissen, wie das konjunkturelle Umfeld in den Jahren ab 2013/14 sich gestaltet. Das alles zu dem zusätzlichen Einspardruck aufgrund des Rückgangs der Solidarpaktmittel und der EU-Mittel sowieso.
Das sind die Schwierigkeiten, Herr Barth, mit dem sich ein Haushaltsvollzug im Jahr 2012 darstellt für den Finanzminister aus meiner Sicht. Oder, Herr Dr. Voß, Sie sagen was anderes. Aber die Ratio müsste ja sein, insofern wir im Jahr 2012 vergleichsweise gutes konjunkturelles Umfeld haben, vergleichsweise gute Steuereinnahmen haben, diese Mehreinnahmen natürlich, nachdem wir auch die unabweisbaren Mehrausgaben finanziert haben, aber natürlich einzusetzen zur Tilgung, damit der Rucksack für die Jahre 2013/14 ff. nicht allzu groß wird. Ich denke, in diesem Bewusstsein wäre das eine seriöse Debatte. Herr Barth, Sie werden verstehen, nach dem Gesagten, dass wir Ihren Antrag nur ablehnen können.
Vielen Dank.
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