Staatsleistungen an die Kirchen in Thüringen: Kein Anlass für eine Neubewertung
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 5/3929
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich bei der CDU für die Aktuelle Stunde, ich bedanke mich ausdrücklich bei Dr. Zeh für die sehr sachlichen Ausführungen, die hier gemacht worden sind. Ich kann ein wenig erhellend dazu beitragen, warum ich gesagt habe, die Initiative in Sachsen-Anhalt, die Staatskirchenleistungen zu evaluieren, kann ich nachvollziehen und auch unterstützen, da geht es um unkündbare Verträge. Es gibt in Sachsen-Anhalt dazu eine juristische Debatte, ob diese Verträge nicht kündbar gestaltet sein müssen usw. Insoweit verbergen sich relativ normale Geschichten dahinter. Meine Aussage wiederhole ich gern: Jede Staatsleistung, die wir als Haushaltgeber zu verantworten haben, muss regelmäßig überprüft werden. Es kann nicht sein, dass es einzelne Staatsleistungen gibt, die auf ewig gelten und nicht durch das Parlament oder durch ein Evaluierungsverfahren hinterfragt werden können. Das ist der Hintergrund der Debatte.
Eine zweite Geschichte, Herr Dr. Zeh: Sie haben mir zu viel Ehre zuteil werden lassen, nicht von mir ist die Initiative, dass über Staatskirchenleistungen zu reden sei, sondern unsere Bischöfin, ich betone „unsere“ Bischöfin - als evangelisch gebundener Christ nehme ich das gern für mich in Anspruch - hat am 14.02. gesagt, innerhalb der gegenwärtigen Finanzdebatte, ich zitiere, Frau Präsidentin, „vertritt die Bischöfin die Meinung, dass die bislang praktizierte Staatsfinanzierung zugunsten einer Entschädigungsleistung abgelöst werden müsse“.
Zweitens, Herr Dr. Zeh, da gehe ich sozusagen auf das, was wir mit dem Heiligen Vater erlebt haben zurück, seine Rede in Freiburg von der Entweltlichung der Kirche hat zu einer lebhaften Diskussion innerhalb der katholischen Kirche geführt, was mit der Entweltlichung gemeint ist. Ich glaube, es ist ein wenig das Auseinanderziehen der Dinge, die alle über die Kirche gestülpt werden, gemeint. Ich gebe Ihnen ausdrücklich Recht, es gibt vier Arten der Finanzströme, die leider alle immer in einen Topf geworfen werden. Eine will ich klar benennen, weil ich das unfair finde, dann, wenn Charitas und Diakonie Leistungen erbringen im Rahmen der Subsidiarität hat das mit Kirchenfinanzierung gar nichts zu tun. Da geht es um Träger, die eine ordentliche Arbeit machen, die eine gute Arbeit machen und die dafür einen Anspruch auf ihr Geld haben. Man würde der SPD auch die AWO-Leistungen nicht als Parteifinanzierung zuordnen. Deswegen ist es einfach nicht in Ordnung, Diakonie und Charitas der Kirchenleistung zuzuordnen.
Es gibt eine weitere Geschichte, das ist die Frage der Kirchensteuer und der Kirchensteuererhebung. Das ist eine Debatte, die in der Gesellschaft immer wieder geführt wird. Da sage ich als Christ, diese Diskussion muss in der Kirche geführt werden. Ich persönlich hätte eine Vorstellung, wie man aus einer Kirchensteuer eine Kultursteuer entwickelt, auch nach dem französischen Vorbild. Das ist aber eine Diskussion, die in den Kirchen geführt werden muss, damit der Steuerbürger für sich entscheidet, ich gebe es meiner Kirche oder meiner Glaubensgemeinschaft oder ich gebe es den Freidenkern oder sonst jemandem. Die Frage der Kirchensteuererhebung ist eine, die etwas mit dem preußischen Staatskirchenrecht zu tun hat, es ist sozusagen das Koppelgeschäft.
Dann hatten wir gestern den 300. Geburtstag von Friedrich, ich will darauf hinweisen, er hat gesagt, jeder soll in seinem Land nach seiner Fasson glücklich werden. Ich bin sehr dafür. Die antisemitischen Töne von ihm will ich nicht wiederholen. Aber im Zuge seiner Nachfolger ist dann die Enteignung passiert, auf die Sie zu Recht hingewiesen haben und die wir in der Weimarer Reichsverfassung bis heute immer noch finanzieren müssen. Diese Frage der Ablösung muss im Bund diskutiert werden und ist keine Diskussion, die wir hier führen können. Trotzdem will ich als evangelischer Christ darauf hinweisen, dass es auch aus dem preußischen Kirchenkampf evangelische Kirchen gibt, die nicht der Amtskirche angehören. Die selbstständige evangelisch-lutherische Kirche oder die schlesische Kirche lehnen es bis heute ab, überhaupt an diesen Staatsleistungen teilzunehmen. Sie wollen auch nicht, dass die Kirchensteuer für sie erhoben wird, weil sie die Trennung von Staat und Kirche radikal als Prinzip sehen. Das sagen Christen in ihrer eigenen Beziehung. Deswegen sage ich, auch Dieses muss man bedenken, wenn man die Säule der Staats-Kirche-Beziehung sieht. Es geht nicht um entschädigungslose Enteignung. Wenn, geht es darum, das ist von den Verfassungsrechtlern klar vorgegeben, dass es eine Entschädigungsleistung geben muss, die einen Kapitalstock aufbaut, aus dem dann die entsprechenden Erträge erwirtschaftet werden. Wie gesagt, ein Bundesgesetz.
Herr Dr. Zeh, die Bundesrepublik Deutschland hat sich in 60 Jahren davor gedrückt, diesen Teil der Verfassung endlich zu erfüllen. Das ist keine Diskussion von Ihnen, keine Diskussion von uns, es ist einfach eine Feststellung. Es wäre tatsächlich gut, wenn wir den Glauben in Schutz nehmen würden und eine Gleichbehandlung der Glaubensgemeinschaften auch an der Stelle organisieren, wo die vierte Säule eine Rolle spielt, nämlich grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit setzt auch Finanzmittel voraus für die Glaubensgemeinschaften, die nicht aus dem preußischen Staatskirchenvertrag Entschädigungsleistungen bekommen. Das sind die abrahamitischen Religionen. Darauf basiert unsere Vereinbarung mit der jüdischen Landesgemeinde, die ich sehr akzeptabel und sehr richtig finde, wir haben ja auch nicht dagegen argumentiert, sondern positiv mitgestimmt.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Meine werten Kolleginnen und Kollegen, zu den Abrahamitische Religionen gehören auch die Muslime. Dann eine Gleichbehandlung aller Religionen, wenn es um die vierte Säule geht, dann können wir nicht so tun, als wenn es nicht eine Überprüfungsnotwendigkeit gibt, dass kleinere und andere Religionsgemeinschaften …
Herr Abgeordneter, Sie sind jetzt bei fast 6 Minuten.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
Ich war fertig, ich wollte einfach nur, Frau Präsidentin, sagen: Glauben muss für alle lebbar sein in jeder Form, in diesem Sinne, jeder muss nach seiner Fasson glücklich werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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