Soziales Wohnen sichern

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Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/1760 -

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge - jawohl, Herr Günther.


(Beifall DIE LINKE)


Das gilt insbesondere für die Bedürfnisse der Schwächsten in dieser Gesellschaft. Sie zitierten gerade den Verfassungsgrundsatz in Artikel 15 und haben hoffentlich bemerkt, dass ich die einzige war, die Ihnen applaudiert hat. Ich stehe voll auf den Füßen der Verfassung, wie meine Fraktion, auf diesem Grundsatz und das ist auch Inhalt unseres Antrags, den Sie leider nicht erkannt haben.


(Beifall DIE LINKE)


Stattdessen machen Sie böswillige Unterstellungen. Das hat mich jetzt wieder herausgefordert, Ihnen doch mal in einem längeren Redebeitrag die Intentionen unseres Antrags hier darzulegen. Das müssen Sie jetzt auch aushalten.

Mit unserem Antrag stellen wir uns entschieden gegen die Absicht der Bundesregierung, den Bund zunehmend aus der Verantwortung zu entlassen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV und das ist berechtigt. Zwar hat der Vermittlungsausschuss dazu schon getagt, aber leider ohne Ergebnis. Es ist keine Einigung hier in Sicht. Woran mag das wohl liegen, wo doch der Verfassungsgrundsatz so eindeutig ist, wie Sie gerade hier erklärten?

Bereits am 07.11.2009 stellte sich der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Seitdem schmort das Sechste Gesetz zur Änderung des SGB II im Vermittlungsausschuss, bis heute. Auch zum Siebten Gesetz zur Änderung des SGB II ist der Vermittlungsausschuss angerufen. Vorgesehen ist zwar eine leichte Anhebung der Bundesbeteiligung von 23,6 Prozent im laufenden Jahr auf 25,1 Prozent für 2011, die versprochene Entlastung für die Kommunen aber wird nicht erreicht. Im Gegenteil, die Sozialausgaben steigen und werden zum Sprengstoff für die Kommunen und kommunalen Haushalte. Wir fordern deshalb, dass die gesetzlich vorgeschriebene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € jährlich tatsächlich auch eintritt.


(Beifall DIE LINKE)


Voraussetzung dafür ist, dass sich der Bundeszuschuss an den realen Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung orientiert. Mit der entsprechenden Maßgabe ist das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seitens des Bundesrats ja auch berechtigt gestoppt worden. Interessant ist für die CDU vielleicht, eine von der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU Deutschlands eingesetzte Arbeitsgruppe hat auch hier Vorschläge zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen erarbeitet und unter anderem auch folgende Maßnahme vorgeschlagen: Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ist an den tatsächlichen Ausgaben zu bemessen.


(Beifall DIE LINKE)


Man hört es hier aber anders von Ihnen, Herr Günther. Ich frage mich also: Warum tun sich dann die regierenden Parteien so schwer damit? Wie gesagt, eine Einigung ist nicht in Sicht und damit ist die Sache auch immer noch nicht ausgestanden - ein Vierteljahr vertan, und die Betroffenen, die haben Sie nicht im Blick.

Ein weiteres Problem ist hinzugekommen. Frau Schubert sagte es bzw. wies darauf hin. Ein weiteres Problem sind die Warmwasserkosten. Wir sagen, sie sind nicht in die Bemessung des Regelsatzes eingegangen, zusätzliche Kosten für die Kommunen 400 Mio. €. Dieser Fehler ist eingeräumt, dessen Ausräumung aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schlecht bleibt schlecht und auch Verschlimmbesserungen machen es doch nicht besser. Hartz IV muss überwunden werden, ansonsten steuern wir auf eine strategische Verarmung zu.


(Beifall DIE LINKE)


Deshalb finde ich es gut und unterstütze den Antrag von den GRÜNEN, dass dieser Antrag im Sozialausschuss weiter beraten werden soll.

Es verwundert uns nicht, dass auch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen den Weg in den Vermittlungsausschuss gefunden hat. Neben der Kritik an der Neuberechnung der Regelsätze - also ein höchst aktuelles Thema - sind auch die vorgesehenen Satzungsermächtigungen und Pauschalisierungen zu diskutieren. Das Problem zunehmender Wohnkosten lösen wir nicht auf lokaler Ebene. Eine Satzungslösung und Pauschalisierung wird nicht dazu beitragen, dass die Wohnkosten sinken. Grundlage dafür kann auf lange Sicht nur ein Konzept sein, das Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt nimmt.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, auf Kosten der Städte und Kreise und letztlich der betroffenen Menschen soll der Bundeshaushalt konsolidiert werden. Eine solche Politik ist verantwortungslos und wird von den Linken kategorisch abgelehnt.


(Beifall DIE LINKE)


Die Vorschläge der Bundesregierung, nach denen die Kommunen künftig selbst entscheiden sollen, wie viel Quadratmeter Wohnfläche einem Hartz-VI-Empfänger zustehen und bis zu welcher Höhe seine Miete übernommen wird, und die Pauschalisierung der Wohnkosten sind eine weitere Kommunalisierung der gescheiterten Sozialpolitik, die nicht nur wir LINKEN ablehnen.


(Beifall DIE LINKE)


Warum denn wohl? Wir haben dafür gute Gründe. Die Haushaltslage der Kommunen ist enorm angespannt. Für deren Krise sind allerdings vordergründig der Bund und die Länder zuständig, die die Gemeinden, Städte und Landkreise fortwährend mit Aufgaben überfrachten, ohne ihnen dafür ausreichend Kosten zu erstatten.

Allein von 1992 bis 2009 haben sich die Sozialausgaben nahezu verdoppelt. Der Grundsatz im Sozialrecht, dass der individuelle Bedarf des Einzelnen, der sich aus eigener Kraft nicht selbst versorgen kann, zu decken ist, wird hier eklatant verletzt, denn nunmehr wird die Kassenlage der Kommunen bestimmen, was angemessen und bedarfsgerecht ist. Zukünftig werden „arme“ Kommunen viele arme Menschen und armselige Wohnungen bezahlen können, das Sozialprinzip wird aufgegeben.


Die angestrebten Neuregelungen bedeuten eine Regionalisierung der Angemessenheit. Die sozialen Ungleichheiten nehmen zu in und zwischen den Wohnquartieren einer Gemeinde, zwischen den Kommunen, insbesondere zwischen Stadt und Land und auch zwischen aufstrebenden und strukturschwachen Regionen und Bundesländern. Der Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen schaffen zu wollen, wird damit aufgegeben. Das dürfen wir nicht zulassen!

Mit einer Pauschalierung wird die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind, beseitigt und Verdrängungsmechanismen verstärkt. Von dem durch die Thüringer Verfassung festgeschriebenen Recht, Herr Günther, hören Sie gut zu, auf eine angemessene Wohnung kann somit keine Rede sein.


Schon heute gibt die Bemessung der Kosten für Unterkunft und Heizung Anlass zur Besorgnis. Zunehmend ist feststellbar, dass der als angemessen definierte Wohnraum faktisch auf dem Wohnungsmarkt gar nicht ausreichend zur Verfügung steht. Zudem orientiert sich die Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung in vielen Fällen nicht an den Vorgaben des Gesetzes, § 22 SGB II beziehungsweise ignoriert Rechtsprechung. Manche Bescheide werfen mehr Fragen auf als Antworten.

200.000 Klagen 2009 - wir hörten es schon - bundesweit, davon die Hälfte berechtigt. Statt die Entscheidungskompetenz auf die Kommunen zu verlagern und somit die gesetzlichen Unzulänglichkeiten auf dem Rücken Betroffener auszutragen, sollte auf eine einheitliche Rechtsanwendung mehr Transparenz sowie eine Übernahme der Wohnkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen hingewirkt werden.


Wir fordern daher auf der Grundlage des § 27 SGB II durch Rechtsverordnung, orientiert am Bedarfsdeckungsprinzip im Einzelfall, bundeseinheitlich verbindliche Kriterien für die Bestimmung des angemessenen Wohnbedarfs festzulegen.

Meine Damen und Herren, ich betone es hier noch mal für meine Fraktion: Wohnen ist ein Menschenrecht, gerade auch im Alter. Wohnen ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das aber auch bundespolitisch wahrgenommen werden muss. Zwar kann es nicht von dort aus gelöst werden, aber es bedarf grundsätzlicher Kriterien, Wohnen als soziale Frage zu klären, denen dann landesspezifische Ideen und Lösungen folgen müssen. Wir wissen, dass zunehmend barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen gebraucht werden. Die Menschen wollen bis ins hohe Alter selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Andererseits wissen wir aber auch, dass die Altersarmut erheblich zunimmt. Das bedeutet, künftig werden viel mehr Menschen auf Grundsicherung im Alter und damit auf Sozialleistungen der Kommune angewiesen sein. Ich höre jetzt schon wieder von der Fraktion der CDU, dass das Angstmache ist. Nein, das wird bittere Realität. Der Bund beteiligt sich bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB XII nicht mehr und hat die Finanzierung auf die Kommunen abgewälzt. Wir fordern im Sinne der Gleichbehandlung der Leistungen nach SGB II und SGB XII, dass der Bund zukünftig einen Teil der Finanzierung der Unterkunftskosten auch im SGB XII übernimmt. Zu allererst aber sehen wir den Bund in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass nicht Millionen Menschen dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sind. Auch zu diesem Thema gehören Mindestlöhne und Rentenanpassungen - das sind weitere Stichworte,


(Beifall DIE LINKE)


die auch im Beschluss des Bundesrates zu finden sind. Solange aber jemand auf Leistungen angewiesen ist, sind die tatsächlichen Kosten zu erstatten.

Zu Punkt B unseres Antrags - Wohnungsbauvermögen. Hier, da stimme ich Frau Schubert zu, möchten wir Antworten. Seit der Föderalismusreform I ist auch das Land in besonderer Verantwortung. Der Bund zieht sich aus der Wohnraumförderung sukzessive zurück. Das im Koalitionsvertrag angekündigte Wohnungsbauvermögen als haushaltsunabhängige Finanzierungsgrundlage ist daher schnell und ohne Umwege besser heute als morgen auf den Weg zu bringen. Neben Berlin und Baden-Württemberg ist Thüringen das einzige Bundesland, das kein Wohnungsbauvermögen bzw. keines mehr hat. Wir fordern daher auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Gelder ins Wohnungsbauvermögen eingespeist und zweckgebunden wieder ausgegeben werden können. Neben den Kompensationszahlungen des Bundes sind hier wenigstens auch die Rückflüsse aus den Darlehen der Wohnraumförderung einzustellen. Um die Wohnungsstruktur den sich ändernden Bedürfnissen anzupassen, muss viel Geld in die Hand genommen werden. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen im großen Haushalt verschwinden. Damit wird das neue Wohnungsbaufördergesetz nicht mehr als eine leere Hülle bleiben. Ein noch so gutes landeseigenes Wohnraumfördergesetz, in dem alles steht, was sinnvoll, was wünschenswert für unsere Bürgerinnen und Bürger ist, nutzt aber nichts, wenn es nicht finanzierbar ist. Wohnen muss auch morgen selbstverständlich sein. Also, alles gute Gründe, unserem Antrag zuzustimmen oder die Debatte im Ausschuss fortzuführen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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