Soziale und rechtliche Gleichstellung von Flüchtlingen als Beitrag zum Abbau rassistischer Einstellungen in Thüringen durchsetzen! 2/2

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4209

 

Ich werde dieses Mal die Zeit nicht ausnutzen, Frau Präsidentin. Ich möchte Angela Merkel zitieren, die am 23. Januar dieses Jahres bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremer Gewalt gesagt hat: „Intoleranz und Rassismus äußern sich keineswegs erst in Gewalt. Gefährlich sind auch diejenigen, die Vorurteile schüren, die ein Klima der Verachtung erzeugen.“


Meine Damen und Herren, ein Klima der Verachtung schürt man eben auch mit dem Festhalten an diskriminierenden Sondergesetzen.


(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)


Frau Holbe, es ist schlicht unmöglich, einerseits glaubhaft für den Abbau von Vorurteilen, rassistischen Stereotypen politisch zu demonstrieren, wie Sie das gerade am Pult gemacht haben, oder als Landesregierung Wettbewerbe zur Stärkung der Zivilcourage aufzurufen, um Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen und andererseits Benachteiligung, Schlechterstellung und Diskriminierung per Gesetz fortbestehen zu lassen, wie Sie das tun, indem Sie als Landesregierung und als CDU an einer diskriminierenden Verwaltungsvorschrift festhalten, die auf einer Gesetzeslage basiert, die bereits vor 15 Jahren abgeschafft wurde. Genau dasselbe gilt für Sie, Frau Kanis. Es ist nicht glaubhaft, wenn Sie beispielsweise in einer Pressekonferenz heute Mittag fordern, dass die Residenzpflicht auf ganz Thüringen ausgeweitet werden soll, aber täglich in Ihrer politischen Arbeit hier im Thüringer Landtag entsprechende Anträge ablehnen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ganz zum Schluss, Frau Holbe: Lassen Sie sich bitte von Ihrem Redeschreiber sachlich korrekte Dinge aufschreiben, § 2-Leistungen, also Analog-Leistungen zur Sozialhilfe werden nicht nach 36 Monaten gewährt, sondern erst nach 48.


(Beifall DIE LINKE)


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