Soziale und rechtliche Gleichstellung von Flüchtlingen als Beitrag zum Abbau rassistischer Einstellungen in Thüringen durchsetzen! 1/2
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4209
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mit zwei Zitaten beginnen. Einmal mit „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, aus Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Demgegenüber möchte ich das zweite Zitat stellen, das den Flüchtlingsalltag in Deutschland beschreibt, nämlich „Ein Schlafplatz im Mehrbettzimmer, Gemeinschaftstoiletten und -duschen, zugeteilte Lebensmittel und Hygieneartikel oder Wertgutscheine, Altkleider aus der Kleiderkammer, ca. 1,30 € Bargeld pro Tag - ein Lebensstandard weit unterhalb der Hartz-IV-Grenze ist für viele Flüchtlinge in Deutschland jahrelange Realität.“ - vorgelesen aus dem Heft des Interkulturellen Rates und von PRO ASYL zum Tag gegen Rassismus aus dem vorigen Jahr. „Menschen wie Menschen behandeln“ steht da.
Meine Damen und Herren, der 21. März ist ein besonderer Tag, er ist der Gedenktag für die Opfer des Massakers von Sharpeville in Südafrika. An diesem Tag haben im Jahr 1960 südafrikanische Polizisten mit Maschinengewehren in eine friedliche Demonstration aufgrund ihrer Hautfarbe unterdrückter und diskriminierter Afrikaner und Afrikanerinnen geschossen und 69 Männer, Frauen und Kinder ermordet. Dieser Tag wurde im Jahr 1966 durch die Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“ erklärt. In diesem Jahr ist das Motto „Aufstehen, Hingehen, Mitmachen“, zu dem mehrere Organisationen aufrufen und wo aufgefordert ist, mit Politikerinnen über die gemeinsame Verantwortung im Kampf gegen Rassismus zu sprechen. Das wollen wir jetzt tun in dieser Aktuellen Stunde.
Rassismus ist in unserer Gesellschaft nach wie vor vorhanden. Das wird immer besonders dann deutlich, wenn rassistische Einstellungen zu Morden und gewalttätigen Übergriffen auf Migranten, vermeintlich Fremde und angeblich nicht in unsere Gesellschaft passende Menschen geführt haben. Dann ist die politische Empörung groß und die Solidarisierung mit den Opfern auch, sehr zu Recht, aber es reicht eben nicht, schöne Worte zu finden, wie wir das am Anfang der heutigen Plenarsitzung auch gefunden haben. Es liegt in unserer Verantwortung, die gesellschaftliche Verbreitung rassistischer Einstellungen in den Fokus zu rücken und auch auf vorhandene strukturelle Diskriminierungen hinzuweisen.
Die gesamtgesellschaftliche Dimension wird darin deutlich, dass gewaltförmiger Rassismus niemals allein steht, sondern immer in Wechselwirkung mit einem Einstellungsrassismus, aber auch dem schon genannten strukturellen Rassismus steht. Eine Ebene, die beispielsweise im Thüringer Landesprogramm leider völlig ausgeblendet wird. Die Diskriminierung von Flüchtlingen per Gesetz durch nur für sie geltende Sondergesetze manifestiert die weit verbreitete ablehnende Haltung gegenüber Menschen, die aus Not und Furcht ihr Herkunftsland verlassen mussten. Die grundsätzliche Verantwortung für die genannten Sondergesetze, deren Abschaffung nicht nur DIE LINKE und DIE GRÜNEN fordern, mag letztlich in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers liegen. Die Verantwortung aber, den bestehenden Rahmen dieser Gesetze mit dem Ziel des Abbaus von Diskriminierungen von Flüchtlingen zu nutzen, liegt eben auch in Thüringen, liegt hier bei der Landesregierung, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Aufhebung der Residenzpflichtbezirke innerhalb Thüringens und die Ausweitung des erlaubnisfreien Aufenthalts von Flüchtlingen auf ganz Thüringen wäre ein erster Schritt zum Abbau von Diskriminierungen, der gesetzlich zudem auch noch ohne Weiteres möglich ist,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber der bislang durch CDU und SPD hier im Landtag abgelehnt wird, obwohl viele andere Bundesländer Ihnen vormachen, wie es gehen kann.
Ähnlich die Gewährung von Bargeldleistungen an Flüchtlinge. Angesichts der seit 1994 unveränderten Leistungshöhe zur Existenzsicherung für Flüchtlinge von 35 Prozent unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums ist die Ausreichung von Wertgutscheinen mehrfach diskriminierend, weil sie erstens ein selbstbestimmtes Leben nahezu ausschließt, weil sie zweitens Flüchtlinge häufig dazu zwingt, in teureren Läden einzukaufen, die weit weg liegen, wo dann noch Fahrtkosten anfallen und weil dadurch die Leistungshöhe faktisch weiter verringert wird. Und sie ist diskriminierend, weil sie drittens zusätzlich Ressentiments und rassistische Einstellungen gegenüber Flüchtlingen durch die Wahrnehmung in den Einkaufsmärkten befördert.
Das Asylbewerberleistungsgesetz legt die Entscheidung, ob Flüchtlinge Bargeld oder Wertgutscheine bekommen, eigentlich in die Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte, aber als Rechts- und Fachaufsicht versucht das Thüringer Landesverwaltungsamt seit Jahren Kreise und kreisfreie Städte an der Entscheidung, Bargeldleistungen zu leisten, zu hindern und droht mit Entzug der finanziellen Mittel.
Wir müssen uns damit auseinandersetzen und am Ende dieser Auseinandersetzung mit unseren eigenen Rassismen, dem strukturellen Rassismus, zu der die heutige Aktuelle Stunde beitragen soll, muss zwangsläufig stehen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten auszunutzen. Dazu möchte ich Sie auffordern, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfraktionen,
Frau Berninger, Ihre Zeit!
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
- noch zwei Sätze, Frau Präsidentin -
Nein.
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
tun Sie das, setzen Sie endlich den Satz aus Ihrer Koalitionsvereinbarung um, in der bisher nur als Lückenfüller steht, die Landesregierung ermöglicht für alle Menschen, die hier dauerhaft wohnen wollen eine gelungene Integration.
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