Sondervermögen ‚Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen des Freistaats Thüringen’ unfinanzierbar?
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5734
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, 2004 hat die CDU auf Druck der Bürgerinitiativen und der damaligen Linkspartei/PDS eine Reform des Kommunalabgabengesetzes vollzogen, einen Einstieg in ein modernes Kommunalabgabengesetz zu wagen und wir haben dies damals begrüßt. Die Wasserbeiträge wurden komplett abgeschafft. Wir haben damit Neuland betreten. Der Verfassungsgerichtshof hat zwischenzeitlich diese Abschaffung auch als verfassungskonform bewertet, um die Dimensionen zu benennen, ein fast einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik, die Bürgerinnen und Bürger haben 180 Mio. € bereits gezahlte Wasserbeiträge zurückerstattet bekommen und die Aufgabenträger mussten auf die Erhebung von 400 Mio. €, die sie noch geplant hatten, verzichten. Jedoch muss ich darauf verweisen: nur 43 der 103 Aufgabenträger der Wasserversorgung hatten diese Form der Refinanzierung ihrer wassertechnischen Investitionen über Beiträge überhaupt vorgesehen, das heißt, die Mehrzahl hatte dieses überalterte Finanzierungsmodell, das 1893 in Preußen eingeführt wurde, gar nicht mehr zur Anwendung gebracht.
Im Abwasserbereich wurde eine bürgerfreundlichere Finanzierung vorgenommen. Es wurden Privilegierungstatbestände eingeführt, das will ich hier aufgrund der Zeit nicht erläutern, aber auch hier haben die Bürgerinnen und Bürger 60 Mio. € zwischenzeitlich zurückerstattet bekommen und die Zweckverbände der Abwasserentsorgung, die Aufgabenträger, mussten bisher rund 300 Mio. € Abwasserbeiträge langfristig oder dauerhaft stunden. Das haben wir alles mitgetragen. Dass das nicht reicht, wissen Sie. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode und auch vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir die komplette Abschaffung der Abwasser- und auch Straßenausbaubeiträge vorgeschlagen haben, und dieser war gegenfinanziert. Dieser Gesetzentwurf, der gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurde, ist jetzt auch Gegenstand eines Antrags auf ein Volksbegehren. Damit wird sich der Verfassungsgerichtshof in wenigen Tagen, am 27.02., in der Mündlichen Verhandlung beschäftigen. Die anderen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen sind herzlich eingeladen, an dieser Verhandlung teilzunehmen, weil sie dann auch nachvollziehen können, dass unsere Vorschläge und die der Bürgerinitiativen durchfinanziert sind, und zwar in einer Art und Weise, die nicht den Landeshaushalt so belastet, wie es die CDU gemacht hat, deswegen haben wir uns 2004 auch bei der Abstimmung enthalten, weil wir gesagt haben, sie haben mit dem Sondervermögen und der Kreditfinanzierung und der Rückerstattung eine Variante gewählt, die jetzt zur finanziellen Katastrophe des Landeshaushalts führen kann und ist ein weiterer Beleg dafür, dass die CDU sicherlich viele Fähigkeiten hat, aber bitteschön kein guter Kassenwart für Thüringen ist.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird allein an der Zahl deutlich - da können Sie noch mal in den Gesetzentwurf reinschauen - bei der Finanzierung war ursprünglich ein Betrag von durchschnittlich 33 Mio. € im Jahr für das Sondervermögen vorgesehen. Davon entfallen 28 Mio. auf Zinsen und nur 5 Mio. auf bilanzierungsfähige Wertberichtigungen. Also letztlich kommen nur 5 Mio. tatsächlich der Beitragsentlastung zugute und wir zahlen 28 Mio. Zinsen. Das ist also ein Förderprogramm für Banken, dies ist beispiellos und Sie tragen dafür, meine Damen und Herren der CDU, die politische Verantwortung. Wir wollen jetzt eine Diskussion, ob dieser Prozess umkehrbar ist. Wir hatten ein Gebührenverrechnungsmodell vorgeschlagen. Das war keine einfache Diskussion mit den Bürgerinitiativen. Das wissen Sie. Einige Bürgerinitiativen haben uns auch nicht verstanden. Sie haben gesagt, die CDU hat diese Abwasserpolitik in Thüringen zu verantworten, sie sollen es auch bezahlen, so einfach haben sie es uns nicht gemacht. Wir haben also mit den Bürgerinitiativen vereinbart, wir verzichten auf die Rückerstattung von Beiträgen und verrechnen Sie mit künftigen Gebühren. Das hätte den Landeshaushalt maximal mit 250 Mio. € belastet, hätte es immer noch genug Geld gegeben, aber niemals eine Belastung von ursprünglich 1,8 Mrd. €. Jetzt stehen sogar 3,6 Mrd. € in Rede. Das waren die Unterschiede. Wir wollen prüfen, ob unser Vorschlag oder ein anderer als Alternative zum Sondervermögen noch realisierbar ist. Dazu werden wir in den Ausschüssen die Landesregierung auffordern, ihre Konzepte vorzulegen. Wir wollen hier und heute nur noch mal deutlich machen: wir habe hier kein von Natur gegebenes Problem, sondern es ist ein Problem, das die CDU auch gegen Hinweise der Experten hier durchgepeitscht hat nach der Devise „Koste es, was es wolle“. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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