Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6964
Werte Kolleginnen und Kollegen, heute Morgen hat die Rednerin der SPD bei Punkt 1 mit viel Freude hier an dem Pult gestanden und hat gesagt, es wird ein guter Tag. Ich würde das gern an der Stelle wiederholen: Es wird ein guter Tag
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
für Thüringen, für die Thüringer Frauen, wenn wir dieses Paritätsgesetz auf den Weg kriegen, woran wir auch lange gearbeitet haben.
Herr Kellner, Herr Möller, ich verstehe gar nicht, warum Sie – ach nein, doch, ich verstehe, warum Sie hier so rumjaulen. Es geht den Männern an die Macht mit dem Gesetz. Und das, denke ich, ist ein wunderbarer Tag heute, genau darum geht es.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
Es geht also darum, dass wir Landeslisten quotieren sollen. Welch ein Graus für Sie! Wenn ich in Ihre Reihen schaue, da gibt es nicht allzu viele Frauen. Es wird Gründe haben, warum die nicht da sind. Ich hoffe einfach, dass die demokratischen Parteien auch perspektivisch viele taffe Frauen finden, die sie auf ihre Liste nehmen, damit hier im Thüringer Landtag endlich eine ordentliche Diskussionskultur einziehen kann, damit eine ordentliche Politik vor allen Dingen auch für Frauen im Thüringer Landtag gemacht wird.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das Beste ist, dass die Männer erst gar nicht hierherkommen!)
(Unruhe im Hause)
Präsidentin Diezel:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Emotionen wieder etwas runter.
Abgeordnete Stange, DIE LINKE:
Werte Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden Monaten habe ich immer gehört: Um Gottes willen,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Frauen an die Macht!)
Quotierung ist unnötig, die Frauen schaffen das auch ohne Quote und die Quotierung verstößt gegen formale Wahlrechtsgleichheit. Das haben die Männer vor mir auch gerade noch mal diskutiert. Ich denke, Frau Marx hat auf unsere Thüringer Verfassung hingewiesen, das muss ich nicht noch mal formulieren, dass genau darin steht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, und dass das unsere politische Grundlage ist, werte Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf, der dann Gesetz wird, setzen wir auch ein Urteil des EuGH um. Hören Sie genau hin, Herr Möller! Ich denke, das ist für Ihren Zuwachs an Bildung äußerst wichtig, denn der EuGH hat sich in seiner ständigen Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass Unterstützungsmaßnahmen gegen Frauendiskriminierung für zulässig gehalten und geboten sind. Der EuGH hat sogar gesagt, dass er es bis zur Beseitigung der Frauenbenachteiligung für zulässig hält, wenn Männer durch die Umsetzung der Frauenfördermaßnahmen direkt oder indirekt benachteiligt werden. Genau das setzen wir gerade um. Ich glaube, gerade in dem Jahr von 100 Jahren Frauenwahlrecht ist das ein gutes Signal, welches wir hier auch an Thüringer Frauen und natürlich auch an die Männer geben.
In einem Interview anlässlich der 100 Jahre Frauenwahlrecht sagte Frau Doris König, Richterin des Bundesverfassungsgerichts – ich zitiere –: „Frauen bekommen nie etwas geschenkt, nie. Das muss man nicht glauben, dass Männer freiwillig ihre Macht abgeben.“ Weiter äußerte sie: „diese Frauenquoten [sind] politisch wichtig […]. Es ist kein Zufall, dass viele Frauen, die die Maschinerie durchlaufen haben, der Auffassung sind: Ohne Quoten geht es nicht. Wir brauchen die Quoten“, werte Kolleginnen und Kollegen. Das mit der Quote bringen wir in den Wahllisten jetzt zum Ausdruck, damit es ordentlich „Frau – Mann – Frau – Mann“ auf den Weg gebracht wird. „Divers“ haben wir mit eingepflegt in die Änderung des Gesetzes und damit ist das auch in Ordnung.
Sie haben auf Brandenburg hingewiesen, Herr Kellner. Das Verfassungsgericht Brandenburg ist eigenständig. Das wissen Sie genau so gut wie ich. Wenn Sie meinen, es wird beklagt, dann muss das Thüringer Verfassungsgericht urteilen. Wir können nicht Brandenburg zur Quote heranziehen. Ich sage, immer da, wo Quoten in den zurückliegenden Jahren von den Parteien ernst genommen worden sind, sieht man es auch, wie Frauen – weibliche Vertreterinnen – und Vertreter im Bundestag und in den Landtagen sitzen.
Ich schaue da nur zu meiner Fraktion, Die Linke, oder zu den Grünen oder auch jetzt zur SPD. Da klappt es. Wenn wir Sie mit diesem Gesetzentwurf ein Stückchen auf den Weg bringen für mehr Weiblichkeit in Ihrer Fraktion, so wollen wir das gern tun, werte Kolleginnen und Kollegen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Schauen wir uns die Bundeskanzlerin an, schauen wir uns die Landtagspräsidentin an, schauen wir uns die EU-Kommissionspräsidentin an!)
Lassen Sie mich noch zwei, drei Dinge an der Stelle sagen. Ich glaube, und das wissen Sie auch aus den Diskussionen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nur einen ersten Aufschlag machen. In einer nächsten Legislatur muss man schauen, dass man sich auch die Wahlkreise anschaut, damit die quotiert wirklich wählbar sind für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Wir wissen auch, dass da das Gejaule aus Ihren Reihen sicher noch etwas höher wird, aber wir werden gemeinsam an der Stelle den Gesetzentwurf noch einmal überarbeiten.
Natürlich braucht es bessere Umgangskultur und bessere Kultur überhaupt. Wir brauchen frauenfreundlichere Sitzungszeiten. Die Männerbünde, die an Stammtischen Politik gemacht haben, müssen zerschlagen werden. Politik wird da gemacht, wo sie hingehört: in den Ausschüssen und den Zeiten, wo Frauen auch beteiligt werden können. Davor haben Sie Angst, werte Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte an der Stelle um die Zustimmung dieses Gesetzentwurfs auch im Namen von Rot-Rot-Grün noch einmal werben. Ich denke damit ist ein guter Tag heute für die Thüringer Frauen, auch für die Männer, auf den Weg gebracht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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