Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen 1/2

Katja Maurer

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6299

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will gar nicht noch mal darstellen, um was es konkret in diesem Antrag geht. Das haben wir jetzt eigentlich sehr ausführlich gehört. Ich finde, bei dem Antrag handelt es sich um eine ganz klare Sache, die man eigentlich unkompliziert an dieser Stelle abschließen kann. Dass nur beschließende Ausschüsse öffentlich sind, also, dass es da keine klare Regelung gibt, das gibt es nur in Sachsen, Saarland und Thüringen. Auch das haben wir gehört. Deshalb ist dieser Antrag längst überfällig. Dieser Antrag, also dieser vorliegende Gesetzentwurf, schafft eben die Klarheit – auch das haben wir gerade bei meiner Vorrednerin gehört – in der Thüringer Kommunalordnung, die sich vor allen Dingen die Kommunen gewünscht haben. Dennoch gibt es Skeptikerinnen und an der einen oder anderen Stelle wird Zweifel geäußert. Das kommt, glaube ich, dann in dem Redebeitrag nach mir. Einer dieser Zweifel ist zum Beispiel, dass man die Kommunen nicht mit dieser Aufgabe alleinlassen kann, zu entscheiden, was denn jetzt nun öffentlich behandelt werden soll oder nicht. Dazu zwei Dinge: Das Gesetz ermöglicht lediglich einen Handlungsrahmen, also die Kommune kann in die Abwägung gehen, kann die lokalen Gegebenheiten bedenken und entsprechend entscheiden, ob sie das in die Geschäftsordnung übernimmt oder nicht. Diese Eigenverantwortung ist eben der Kern des Subsidiaritätsprinzips und damit meiner Meinung nach absolut angemessen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Dass diese Form der Eigenverantwortung bereits geübte Praxis in den Kommunen ist, das kennen wir ja auch aus anderen Beispielen, zum Beispiel, wenn wir Jugendliche oder Seniorinnen entsprechend beteiligen wollen, auch da öffnen wir uns in den Kommunen für mehr Transparenz.

 

Jetzt sehen einige andere, dass die Herstellung der Öffentlichkeit die Kommunen vor enorme Herausforderungen stellen würde, zum Beispiel, weil sie die räumliche Frage damit neu stellen müssten, einfach, weil sie zum Beispiel in ihren kleinen Gemeinden nicht genug Platz hätten, um die Öffentlichkeit in den entsprechenden Ausschüssen herstellen zu können.

 

Ich hatte gerade ein entspanntes Gespräch mit Anja Müller dazu und habe gesagt: Ich bin eine Städterin, ich bin ja Stadträtin in Erfurt, ich kann mir das gar nicht vorstellen, wie sieht das denn bei euch in Leimbach aus? Da hat sie mir gesagt: Katja, das ist ein totales schräges Argument, weil wir in Leimbach, wir tagen manchmal in Jugendklubs, in Sportstätten, und wir hatten sogar eine Gemeinderatssitzung in einer Kneipe. Da habe ich gedacht, genau das unterstreicht es nämlich hervorragend, dass die Kommunen nämlich sehr genau wissen, wie sie mit ihren Räumlichkeiten vor Ort umgehen können, und dass das mitnichten ein Argument gegen diesen Gesetzentwurf ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und, ich glaube, man kann den Kommunen das sehr wohl zutrauen. Unter Corona haben sie ja auch bewiesen, was es bedeutet, Räume neu gestalten zu müssen. Kommunen haben auch in der Vergangenheit bewiesen, dass sie zum Beispiel ihre Räume durch Digitalisierung öffnen. Sie wissen ganz genau, wie sie sich auf die Situation einstellen können und beweisen das in der Praxis jeden Tag. Und die Kommunen, die sagen, dass die Räume partout nicht geeignet sind – erlauben Sie mir den Kommentar –, diesen Kommunen könnte man doch anraten, sich darüber Gedanken zu machen, ob ihre Praxis noch zeitgemäß ist. Ich finde, man kann ihnen das zutrauen, weil, erstens: Öffentlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz, wenn nicht sogar der wichtigste Grundsatz der Demokratie, und die Öffentlichkeit unserer politischen Gremien gehört dazu. Zweitens habe ich die Hoffnung, dass Öffentlichkeit und Transparenz von den vorberatenden Ausschüssen unsere Streitkultur möglicherweise sogar verbessern könnten, denn da wird eben sichtbar, dass Entscheidungsprozesse nicht nur schwarz-weiß sind, jede Entscheidung hat einen langen Abwägungsprozess hinter sich, Fragen, die beantwortet werden mussten, Kompromisse, die getroffen werden mussten. Ich glaube, dass die Bürgerinnen das in der Regel oft nicht sehen, es aber dem Verständnis, warum eine Meinung oder warum eine Entscheidung getroffen worden ist, sehr dienlich sein wird.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und einen Satz noch: Das, was wir auf kommunaler Ebene haben möchten, das hätten wir sehr gern auch auf Landesebene.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Verfassungsausschuss liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, auch da bitten wir immer wieder um die Zustimmung. Wir können das auf kommunaler Ebene und wir können das auf Landesebene.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Insofern: Stimmen Sie dem zu! Dieser Gesetzentwurf ermöglicht den Kommunen viel mehr Spielraum. Es ist kein Pflichtprogramm und wir können das unseren Kommunen zutrauen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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