Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern

RedenDirk MöllerBildungGleichstellung

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6835


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Rund, meine sehr verehrten Gäste und Interessenten draußen an den Computern! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behandelt ein Thema, welches in der jetzigen Zeit besonders wichtig ist. Denn schaut man auf die aktuelle Situation in Russland - und nicht nur da - wird deutlich, wie weit Angst vor sexueller „Andersartigkeit“ getrieben werden kann. Die offen ausgelebte Homophobie ist seit Wochen Thema in den Nachrichten.


Unsere Kinder und Jugendlichen verfolgen diese und werden mit einem Weltbild konfrontiert, welches zu Recht Fragen aufwirft und welches zu Recht thematisiert werden muss. Hier muss Aufklärung stattfinden in der Familie und erst recht in der Schule. Andere Beispiele sind von hier vorn bereits genannt worden, inwieweit Homophobie den Alltag prägt und inwieweit Homophobie letzten Endes auf Unkenntnis und Unsachlichkeit zurückzuführen ist.


Meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Sexualerziehung ist in Thüringen in § 47 des Schulgesetzes festgeschrieben. Dort ist in Absatz 4 des Paragraphen zu lesen, ich zitiere: „Durch die Sexualerziehung [...] sollen die Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtigkeit des Menschen vertraut machen.“ Ferner wird dort geschrieben: „Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten“. So weit der Text. Ein sehr grob gefasster Text. Allerdings sollten auch Lehrinhalte nicht ins kleinste Detail in Gesetzestexten verfasst werden. Darauf wurde bereits hingewiesen.


Wenn man sich allerdings die Lehrpläne etwas genauer anschaut in den jeweiligen Klassenstufen und Schularten und dabei hilft uns die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/6916, ist weiterhin zu hinterfragen, inwieweit diese Problematik im Detail wirklich besprochen und Gegenstand von Unterricht ist. Es ist an dieser Stelle bereits auf das Interview heute in der „Osterländer Volkszeitung“ aufmerksam gemacht worden. Da wird von Maximilian Prötzel festgestellt, dass Homosexualität an den Schulen ein Tabu-Thema ist. Im Gegenteil, Begriffe sind hier ebenfalls genannt worden, die als Schimpfwörter verwendet werden. Er sieht im Wesentlichen die Ursache darin, dass homophobe Äußerungen die Ursache in purer Unwissenheit und Unkenntnis haben. Auch er geht in diesem Interview - und das wurde bereits hier genannt - darauf im Konkreten ein.


Wir müssen an dieser Stelle nicht das Fahrrad neu erfinden. Ich habe hier in der Hand eine Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg vom Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit der AndersARTiG AG - LesBiSchwules Aktionsbündnis im Land Brandenburg e.V. Überschrieben ist diese Handreichung mit „Schule unterm Regenbogen“. Es geht um HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Unterricht an den Schulen im Land Brandenburg. Ausgehend von einer Sachanalyse über die Beschreibung methodisch-didaktischer Hinweise bis hin zu Unterrichtsvorschlägen und das Nennen von Kontaktadressen, um weiterführende Informationen in entsprechende schulische Arbeit einfließen zu lassen, werden hier genannt. Also andere sind durchaus schon weiter.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen hat sich im Artikel 2 Abs. 3 der Verfassung dazu bekannt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Auf der Gedenkveranstaltung des Landes Thüringen am 23. Juni vergangenen Jahres für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus unterstrich die Ministerpräsidentin die Position mit den Worten, ich zitiere: „Wir leben in einem Land, das nicht mehr nach der Herkunft oder nach der Neigung urteilt. Wir sind frei, sei es in Fragen der Religion oder der Sexualität.“, so weit die Ministerpräsidentin. Das bedeutet aber auch, dass eine Bewusstseinsbildung stattfinden muss. Dies sollte nicht auf vorgefertigten Rollenbildern fußen, sondern sich an der Lebenswirklichkeit orientieren. In diesem Interview, was heute schon mehrmals angesprochen wurde, wird auch darauf verwiesen, wie man diesen Weg gehen könnte. Mit einer entsprechenden Erweiterung der Lerninhalte in den Thüringer Lehrplänen wird man einmal der Lebenswirklichkeit gerecht, die somit dann auch im Unterricht weiter ankommen könnte und man würde mit diesen Erweiterungen dieser Lerninhalte auch eine Möglichkeit anbieten, konstruktiv und sachlich die Auseinandersetzung zu diesem Thema zu führen. Zurückdrängen von Homophobie geht nur, wenn man Angst und Unwissenheit zu diesem Thema beseitigt.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Anliegen dieses Antrags und beantragen ebenfalls Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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