Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur Stärkung des Wintersportortes Oberhof) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4042
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten niemals Gerichten allein politische Entscheidungen in diesem Lande überlassen. Es ist eine erneute Ohrfeige für die Landespolitik, dass das Oberverwaltungsgericht erneut eine Landesentscheidung gekippt hat. Das erleben wir fast im monatlichen Abstand und das sollte der Landesregierung und den beiden sie tragenden Fraktionen doch zu denken geben, dass irgendetwas in ihrer Regierungspolitik falsch läuft.
(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Fiedler sagt, er akzeptiert dieses Urteil. Damit hat der Landtag die Chance, dem, was das Oberverwaltungsgericht hier in einem Eilverfahren entschieden hat, jetzt Gesetzeskraft zu verleihen, dass wir nämlich akzeptieren, solange Oberhof eine selbständige Gemeinde ist, dass sie aufgrund der Besonderheiten einen hauptamtlichen Bürgermeister benötigt. Herr Fiedler hat ausdrücklich recht, wenn er Konsequenzen fordert. Aber die Konsequenzen können nur dahingehend bestehen, nun endlich die Blockadehaltung seitens der CDU aufzugeben und schnellstmöglich Rahmenbedingungen für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg zu bringen.
(Beifall DIE LINKE)
Der Fall Oberhof macht deutlich, dass dort Freiwilligkeit allein nicht zum Ziel führt, weil sich der Stadtrat von Oberhof bereit erklärt hat, sich im Rahmen einer Neugliederung mit einer anderen Gemeinde zusammenzutun, aber es fehlt einfach gegenwärtig an den Partnern. Zella-Mehlis beschwert sich, dass mit ihnen seit sechs Jahren überhaupt keine Gespräche geführt wurden. Insofern Zella-Mehlis etwas überrascht ist, dass Herr Geibert als zuständiger Fachminister für Kommunales einen Zusammenschluss von Oberhof und Zella-Mehlis favorisiert, ohne dass es da überhaupt Gespräche gab.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Herr Kuschel, das stimmt nicht, die reden miteinander.)
Wir werden das heute oder morgen noch in der Fragestunde haben, ich habe eine Anfrage dazu gestellt, ob diese Aussage des Bürgermeisters von Zella-Mehlis - stimmt. Wir können uns ja und auch ich persönlich nur auf die öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters stützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Urteil des OVGs sollte uns alle nachdenklich stimmen. Herr Fiedler, wenn Sie dieses Urteil akzeptieren, wird es Ihnen nicht schwerfallen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, denn wir vollziehen hier nur eine Gerichtsentscheidung nach.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Fiedler, Sie haben darauf verwiesen, Sie wollten keine Ausnahmegenehmigung mehr. Aber es gibt erneut wieder Ausnahmegenehmigungen in viel fragwürdigeren Umständen. Das ist der Bürgermeister der Gemeinde Schweina, der hat das SPD-Parteibuch. Schweina unter 3.000 Einwohner erfüllt gegenwärtig die Gemeinde Steinbach. Zurzeit wird ein Gesetzgebungsverfahren vorbereitet, Schweina, Steinbach und Bad Liebenstein zu einer neuen Gemeinde zusammenzuführen - eine sehr gute Lösung. Jetzt soll die Gemeinde Schweina auf Vorgabe der Rechtsaufsicht, also des Landes, einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen mit der Begründung, sie würde die Gemeinde Steinbach erfüllen. Dabei wäre es so einfach, weil das nur durch Rechtsverordnung geregelt ist, dass der Innenminister einfach sagt, für diesen Übergangszeitraum bis zum 1. Dezember 2012, weil dann ist davon auszugehen, weil die sich alle einig sind und die Unterlagen liegen beim Gesetzgeber, also beim Innenministerium, und die Fusionsprämie ist schon auf einem Konto - noch mit einem Sperrvermerk, ist alles schon bezahlt, also am 1. Dezember 2012 entsteht die Gemeinde Altensteinach-Oberland (Neu). Es muss ein neuer Bürgermeister gewählt werden, ein neuer Stadtrat und dergleichen. Für diesen Zeitraum 1. Juli bis 30.11.2012 zwingen Sie die Gemeinde, also das Land, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, der aber auf sechs Jahre gewählt wird und dann ein sehr teurer „Spaziergänger“ sein wird, weil er hat ein Anrecht in seiner Besoldungsgruppe in der Verwaltung weiter beschäftigt zu sein. In der Verwaltung, auch der neuen Gemeinde, gibt es aber aufgrund der Größenordnung 8.000 Einwohner keine Besoldungsgruppe, in der der Bürgermeister arbeiten könnte, weil es dort nur eine Besoldungsgruppe gibt, die vergleichbar ist, das ist die des neuen Bürgermeisters. Klar könnte man argumentieren, der jetzt zur Wahl stehende Bürgermeister kann sich auch für die neue Gemeinde zur Wahl stellen, vielleicht hat er Chancen. Aber das ist spekulativ.
Erst einmal steht fest, für fünf Monate wird hier ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt und bei Oberhof sagt die CDU: keine Ausnahmeregelung. Das ist völlig inkonsequent. Hier hat man das Gefühl, zum Schluss bestimmen Netzwerke, was in diesem Lande geschieht. Eine solche Politik, wo Netzwerke das Sagen haben, muss in Thüringen ein Ende haben. Hier geht es jetzt nur um einen kleinen Fall, die Netzwerke wirken woanders in viel stärkerem Maße, aber es ist beispielgebend, deshalb noch mal unser Appell, morgen in zweiter Lesung diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es ist gut so, dass die Richter uns hierzu klare Vorgaben gemacht haben, auch Argumente geliefert haben, dass es sinnvoll ist, Oberhof jetzt mit einem hauptamtlichen Bürgermeister weiter zu versehen.
Wir als LINKE sagen aber auch deutlich, das kann nur eine Lösung auf Zeit sein, weil die Leistungsfähigkeit von Oberhof nicht nur von einem hauptamtlichen Bürgermeister abhängig ist, sondern von vielen anderen Rahmenbedingungen. Das geht mit einer Struktur 1.500 Einwohner nicht, sondern da müssen vernünftigere Lösungen gefunden werden. Da ist die Landesregierung gefordert, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten. Das ist Ihre Aufgabe. Wenn Sie diese Aufgabe nicht lösen sollen oder nicht lösen wollen, dann müssten Sie Konsequenzen ziehen und sagen, Sie sind nicht in der Lage, dieses Land nach vorn zu bringen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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