Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur Stärkung des Wintersportortes Oberhof)
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4042
Guten Morgen, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der LINKEN. Ich formuliere es einmal populärwissenschaftlich: Es geht um die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters. Wir sind uns bewusst, die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde hängt nicht nur von der Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters ab, aber es ist natürlich in solchen Strukturen ein wichtiges Element. Wir sind uns im Klaren, das hat auch die Debatte gestern gezeigt, es geht jetzt um eine gesetzliche Lösung, die einen Gerichtsentscheid nachvollzieht. Wir hätten uns gewünscht, dass der Innenminister und die Landesregierung insgesamt so viel Realitätssinn haben, dass nicht erst ein Gericht über so eine Sache entscheiden muss. Heute ist in den Medien zu lesen, dass selbst Teile der Koalitionsfraktionen hier dem Innenminister eine Fehleinschätzung vorwerfen. Diese Einschätzung teilen wir. Es war abenteuerlich, anzunehmen, dass die Stadt Oberhof diese Arbeit bei den gegenwärtigen Herausforderungen und künftigen Herausforderungen mit einem ehrenamtlichen Bürgermeister leisten kann. Fiskalisch bringt es auch nichts, nämlich anstelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters müsste ein geschäftsführender Verwaltungsbeamter eingesetzt werden; den gibt es bisher in Oberhof nicht, obwohl das schon seit Jahren hätte sein müssen, weil der jetzige Bürgermeister gar nicht über die Qualifikation verfügt. Auch hier stellt sich die Frage, warum die Rechtsaufsichtsbehörde als Landesbehörde hier lange Zeit oder bisher überhaupt nicht gehandelt hat.
Wir betonen nochmals, unser Gesetzentwurf bedeutet nicht, dass wir für alle Zeit die Stadt Oberhof als eigenständige Gemeinde ansehen. Wir führen dort eine offene Diskussion, erwarten von der Landesregierung in Bezug auf die Gemeindeneugliederung in dieser Region nun endlich Vorschläge und dann wird sich auch zeigen, in welcher Struktur Oberhof dann künftig seine Aufgaben erfüllen wird. Unser Gesetzentwurf ist so aufgestellt, dass er also nicht auf den dauernden Bestand der Stadt Oberhof ausgerichtet ist. Ich hatte gestern bereits erläutert, gemäß § 46 Abs. 3 Kommunalordnung sind Gemeinden, wenn sie über zwei Jahre weniger als 3.000 Einwohner haben und keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, zwingend neu zu ordnen. Das führt dazu, dass die Landesregierung spätestens im Jahr 2013 dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten muss, wie die künftige Gemeindestruktur in der Region um Oberhof aussehen wird. Wir haben auch nochmals betont, dass hier zwar eine klassische Einzelfalllösung vorliegt, aber dass das nichts Außergewöhnliches im Rechtssystem unseres Freistaats ist. Wir haben beispielsweise im Finanzausgleichsgesetz eine spezielle Regelung für die Stadt Erfurt als Landeshauptstadt bei der Ermittlung des Finanzbedarfs. Insofern haben wir bereits in anderen Fällen bei besonderen Situationen und Sonderstellungen auch Einzelregelungen im Gesetz getroffen; gesetzessystematisch ist das eher die Ausnahme. Insgesamt sollte der Landtag hier diese Gerichtsentscheidung nachvollziehen und damit auch deutlich machen, dass das bisherige Agieren der Landesregierung so nicht in Ordnung war.
(Beifall DIE LINKE)
Wir sollten damit auch signalisieren, dass wir als Landtag durchaus bereit sind, uns sachdienlichen Lösungen vor Ort zu stellen und diese Entscheidung nicht auf Gerichte zu übertragen, weil sich sonst immer wieder die Frage stellt, wofür ist der Landtag dann eigentlich noch da? Wenn wir so verfahren wie Landesregierung, dann könnten wir jede Entscheidung von Bedeutung immer den Gerichten vorlegen und könnten sagen, entscheidet ihr mal, dann brauchen wir das nicht zu tun. Wir haben einen anderen Ansatz von Politik und haben immer betont, diese Situation in Oberhof hat die Landesregierung selbst herbeigeführt. Es war lange genug Zeit, die Probleme in Oberhof, was die Gemeindestruktur betrifft, zu lösen. Es kommt ja nicht überraschend, dass nun die Wahlperiode des Bürgermeisters ausläuft und am 1. Juli ein neuer Bürgermeister seine Amtsgeschäfte aufnimmt. Aber offenbar war die Landesregierung so von sich selbst überzeugt und das jenseits aller Realitäten, dass sie dieses alles nicht erwogen hat, sondern gemeint hat, mit der Streichung der Ausnahmegenehmigung Hauptamtlichkeit löst sich alles von allein. Das ist nicht der Fall. Sie sollten die Gerichtsentscheidung, Herr Innenminister, zum Anlass nehmen, auch in anderen Bereichen noch einmal Entscheidungen, die Sie treffen oder eben nicht treffen, zu überprüfen, weil sonst tatsächlich jetzt die Gefahr besteht, dass Gerichte weiter anstelle der Landesregierung oder des Landtags handeln. Es sind weitere Verfahren anhängig, was den Finanzausgleich betrifft, also Stichwort Reichensteuer. Auch dort hatten wir im Gesetzgebungsverfahren andere Vorschläge gemacht, die die jetzigen über 40 Klageverfahren wahrscheinlich erübrigt hätten. Aber das ist ein anderes Thema, da wird im Landtag Gelegenheit sein, darüber zu diskutieren. Wir werben also um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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