Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur Stärkung des Wintersportortes Oberhof)

RedenIna LeukefeldKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4042

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist ein hier im Parlament letzter Versuch, im Zusammenhang mit der offenen Problematik und der Debatte, die uns ja in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat, zu einer parlamentarischen Entscheidung zu kommen. Eine parlamentarische Entscheidung, die die Möglichkeit eröffnet und regelt, auch in Oberhof am 22. April dieses Jahres einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie wissen, dass dem heutigen Akt viele Debatten vorausgegangen sind. Ich möchte daran erinnern, dass es in der letzten Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde gegeben hat zu diesem Thema, wo sich vier von fünf Fraktionen dieses Hohen Hauses dafür ausgesprochen haben, dass Oberhof auch in Zukunft einen hauptamtlichen Bürgermeister haben soll, um einerseits als Repräsentant des Wintersport- und Tourismuszentrums in Thüringen agieren zu können und andererseits


(Unruhe Regierungsbank)


- es ist schwierig hier, auf der rechten Seite ist es sehr laut - auch dafür Sorge zu tragen, dass durch einen hauptamtlichen Repräsentanten in Oberhof, der demokratisch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde, auch das Handlungskonzept umgesetzt wird. Immerhin stehen ja in Millionenhöhe dafür auch Investitionen zur Verfügung, die effizient und in hoher Kooperation und Koordinierung gut eingesetzt werden sollen.

Ich will dazu sagen, dass ganz aktuell - Sie haben das ja alle mitverfolgt - die Landesregierung eine solche Entscheidung nicht wollte. Sie kennen auch die Regelung, dass in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern kein hauptamtlicher Bürgermeister da sein sollte, deshalb auch keine Ausnahme für Oberhof hier gestattet werden sollte. Es gab dann eine entsprechende Klage vor dem Landesverwaltungsgericht. Wir waren schon der Auffassung, dass es geklärt sei, als in Meiningen in der vergangenen Woche dort eine positive Entscheidung im Eilverfahren erteilt wurde. Die Landesregierung hat dagegen Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht, das kann ich sehr aktuell sagen, ist am heutigen Vormittag getroffen worden, die Beschwerde ist abgewiesen. Die Beschwerde ist abgewiesen und man könnte sagen, damit hat sich ja alles erledigt.


Meine Damen und Herren, ich denke und die Fraktion DIE LINKE möchte Ihnen sagen, wir wollen eine demokratische Entscheidung des Parlaments hier.


(Beifall DIE LINKE)


Ich denke, wer A sagt und wer etwas will, der muss dann auch B sagen und über seinen Schatten springen und er muss es auch tun. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger eine ganz wesentliche Sache, ob Gerichte uns dann letztendlich oder der Regierung sagen, was zu tun und zu lassen ist, oder ob wir im Landtag in unserer Würde und Souveränität selbst die Entscheidung treffen.


(Beifall DIE LINKE)


Deswegen kann und will ich nur an Sie appellieren, heute in erster Lesung werden wir uns ja dazu austauschen und verhalten, und morgen dann in zweiter Lesung, hier auch ausgehend von dem Parlament, die Entscheidung zu treffen, die Thüringer Kommunalordnung in diesem einen Punkt zu ändern. Man könnte ja auch darüber diskutieren, ob man das befristet, so lange bis eine endgültige und vernünftige sinnvolle Strukturänderung im Sinne einer Gebietsreform erfolgt ist in Übereinstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie, wenn dann auch andere Möglichkeiten hier eine Rolle spielen. Jetzt, zum jetzigen Zeitpunkt halten wir es für unverzichtbar, hier eine Entscheidung zu treffen. Ich bitte Sie sehr, mit uns darüber zu diskutieren und das letztendlich auch zu tun. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE)


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