Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Gemeindeneugliederungsbeschleunigungsgesetz)

RedenFrank KuschelKommunalesJustiz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3237 -


Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist schon bewusst, dass kein Landrat freiwillig Gemeinden aus seinem Gebiet an einen anderen Landkreis abgeben wird. Das wäre das politische Aus für jeden Landrat, unabhängig vom Parteibuch. Bedauerlicherweise kommen dort noch Wirkungsmechanismen aus feudalen Zeiten bewusst oder unbewusst zur Wirkung. Insofern können wir hier nicht darauf setzen, dass sich das in irgendeiner Weise in einem Dialogverfahren zwischen den Beteiligten klärt. Insofern sind wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, den Landräten, den Kreistagen hilfreich zur Seite zu stehen. Unser Vorschlag ist, die jetzige Bereitschaft bei den Gemeinden, sich zusammenzuschließen, zu nutzen, weil auch für uns natürlich die Freiwilligkeit ein hohes Gut ist, auch aus verfassungsrechtlichen oder rechtlichen Gründen. Wir wissen natürlich, jede gesetzgeberische Entscheidung gegen den Willen der Beteiligten unterliegt möglicherweise der nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung. Bei freiwilligen Dingen ist das ja im Regelfall ausgeschlossen. Zurzeit scheitern einige Dinge, weil in der Phase der Freiwilligkeit alle beteiligten Partner dem Vorhaben zustimmen müssen. Selbst wenn sich die Gemeinden einig sind, aber die Landkreise nicht, dann ist die Phase der Freiwilligkeit nicht mehr gegeben und dann scheitert das.

Meine Kollegin Frau Enders hat das aktuelle Beispiel benannt. Dort in der Rhön sind sich die Gemeinden einig. Die gehören sogar kulturhistorisch zusammen. Das passt landsmannschaftlich, die können miteinander. Es scheitert aber daran, dass Wartburgkreis und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen sich nicht einig werden. Da nutzt es auch nicht, dass Herr Luther


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die haben noch gar nicht darüber gesprochen.)


jetzt in Pension geht, nicht wieder kandidiert; selbst der wird nicht bereit sein und die Kreistage eben auch nicht. Das müssen wir nun einmal klären.

Jetzt ist ja die Frage: Ist es denn tatsächlich möglich, gemeindliche Interessen über die Interessen der Landkreise zu stellen, oder müssen wir da nicht eine Gleichwertigkeit beachten? Wir meinen, gemeindliches Interesse geht vor, auch verfassungsrechtlich. Das wird sicherlich der Innenminister bestätigen. Die Gemeinden sind verfassungsrechtlich geschützt, und zwar in einem stärkeren Maße als die Landkreise, denn die Landkreise sind verfassungsrechtlich eigentlich nur Gemeindezusammenschlüsse. Deswegen haben beispielsweise Landkreise auch keine Steuerkompetenz. Sie haben keine eigenen Steuereinnahmen, es gab mal die Jagdsteuer so als Aufwandssteuer, das ist nun entfallen, während aber den Gemeinden durch die Verfassung und den Bundesgesetzgeber in Kooperation mit dem Landesgesetzgeber eine Steuerkompetenz zugewiesen wurde. Also verfassungsrechtlich gibt es eine Abstufung zwischen Gemeinden und Landkreisen und die greifen wir natürlich auch auf und sagen, wenn Gemeinden verfassungsrechtlich eine stärkere Bedeutung haben als die Landkreise, dann ist es auch zulässig, gegen den Willen der Landkreise auf gemeindlicher Ebene etwas zu regeln.


Ich bin Herrn Adams von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar für die Hinweise. Wir haben dort lange diskutiert, ob es möglich ist, Kriterien zu entwickeln, wie dann die Zuordnung zum Landkreis erfolgt, denn wenn die Gemeinden sich einig sind, müssen sie gegenwärtig noch einem Landkreis zugeordnet werden. Theoretisch ginge es auch in einer kreisfreien Stadt, das ist dann eher wieder eine andere Baustelle. Darüber möchte ich jetzt nicht diskutieren, da gibt es ja auch Vorstellungen, wenn ich mal an Eisenach oder Suhl denke, aber das ist jetzt nicht die Sache. Es muss einem Landkreis zugeordnet werden und da ist die Frage: Wie regelt man das, welcher Landkreis soll den Zuschlag bekommen? Da wäre es natürlich eine optimale Lösung, wenn es objektive Kriterien gäbe, die sich im Gesetz wiederfinden. Wir haben uns trotzdem entschieden, das erst mal nicht zu tun. Wir sind davon überzeugt, das muss in jedem Einzelfall entschieden werden. Da sind das Leben und auch die kommunalen Gegebenheiten zu vielfältig. Wir sind gern bereit, über so eine Frage mit Experten zu diskutieren. Vielleicht können uns ja die Experten dann Hinweise geben, wie man so etwas regeln könnte. Dazu ist es erforderlich, dass unser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen wird. Nur durch die Überweisung ist es dann auch möglich, eine solche Anhörung durchzuführen. Ich bin davon überzeugt, dass auch CDU und SPD an einem solchen Dialog mit Experten interessiert sind. Danach können Sie ja immer noch mit Ihrer Mehrheit eine Entscheidung zum Gesetzentwurf treffen. Aber es müsste auch für Sie eine spannende Frage sein: Kann man so etwas gesetzgeberisch fassen? Wir gestehen, wir sind in der Fraktion mit unseren Potenzialen nicht in der Lage, da etwas abschließend dem Haus zu präsentieren. Aber dafür gibt es ja das Gesetzgebungsverfahren. Im Übrigen bin ich meinen Mitarbeitern dankbar, dass die so kreativ sind. Ich bin ja nur derjenige, der das hier im Regelfall verkünden darf.


(Beifall DIE LINKE)


Aber die eigentliche Arbeit machen zumindest bei uns die Mitarbeiter. Klar, bei uns haben die Abgeordneten Ideen, aber die Umsetzung, das müssen dann Mitarbeiter machen,


(Beifall DIE LINKE)


zumindest in meinem Bereich ist das so. Einer meiner Mitarbeiter sitzt ja dort oben, Sascha Bilay. Er ist schon bei vielen Dingen, was den kommunalen Bereich betrifft, derjenige, der die Feinarbeit machen muss. Aber Sie wissen ja, gerade der Innenminister ist so einer, der guckt dann nach Feinheiten und sagt, das geht verfassungsrechtlich nicht. Von daher haben die Mitarbeiter eine sehr hohe Bedeutung.

Also meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie bitte diesen Dialog mit den Fachleuten im Rahmen einer Anhörung zu. Der Weg dorthin ist gar nicht so schwer. Sie müssen nur unserem Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss zustimmen.

Noch eine abschließende Bemerkung zu Herrn Gumprecht, der gesagt hat, es ist alles geregelt. Klar, es ist alles gesetzlich geregelt, aber Sie haben eine Vereinbarung hier im Haus getroffen mit Ihrer Mehrheit und gesagt, gegenwärtig keine Gemeindegliederung gegen den Willen der Beteiligten. Das ist zwar nirgends geregelt, denn wir könnten auch jederzeit per Gesetzgeber gegen den Willen der Gemeinden hier agieren, doch das ist eine Verständigung, die ist zu respektieren. Unser Gesetzentwurf ist jetzt der Versuch, das etwas klarzustellen, denn es bleibt bei dem Grundsatz, die Gemeinden müssen sich geeinigt haben, sonst geht es überhaupt nicht. Die Rechte der Landkreise sehen wir etwas als abgestuft, als schwächer an. Von daher können wir durchaus auch die Differenzierungen, was die Zustimmung und das sich einig sein betrifft, durchführen.

Also noch einmal: Wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

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