Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Gemeindeneugliederungsbeschleunigungsgesetz) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3237 -
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Grüße von den Demonstranten vor dem Landtag. Da hatte ich jetzt Glück, dass ich rechtzeitig in den Plenarsaal zurückgekommen bin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben dem Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die freiwillige Gemeindeneugliederung beschleunigen soll, weil wir in der kommunalen Praxis Probleme gesehen haben, insbesondere dann, wenn sich diese Gemeindeneugliederungsmaßnahmen über Landkreisgrenzen hinweg gestalten sollen. Bedauerlicherweise haben CDU und SPD sich vor einer Diskussion im Ausschuss gescheut. Das hat sicherlich - wie so oft - damit zu tun, dass Argumente gefehlt haben, um sich mit unseren Vorschlägen auseinanderzusetzen. Aber es ist ja auch nur konsequent. Wenn ich die Meinungsäußerung von Herrn Fiedler von gestern richtig bewerte, hat die CDU für sich beschlossen, in diesem Jahr nichts mehr zu machen, was auch nur im Entferntesten mit Gemeindeneugliederung zu tun hat, und bis 2014 an der jetzigen Position festzuhalten, also zu blockieren, Stillstand zu verursachen. Insofern hat sie auch ihren politischen Führungsanspruch in diesem Land damit aufgegeben, weil eine Partei, die an diesen alten, überholten Strukturen festhält und selbst auf Stimmungslagen bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr reagiert und darauf reflektiert, die hat tatsächlich für sich entschieden, keine politische Führung mehr in diesem Land wahrnehmen zu können.
Bei der SPD, die muss sich nun entscheiden, was sie will. Sie muss es entscheiden, ob sie sich bis 2014 in dieser Umklammerung der Blockade weiter gefangen hält und damit auch das Image der Führungslosigkeit mit übergestülpt bekommt oder ob Sie tatsächlich Ihren Worten Taten folgen lassen und sagen: Jawohl, nicht nur im Bereich einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform haben wir in Thüringen hohe Herausforderungen zu realisieren, sondern auch in anderen Bereichen. Das geht eben mit dem gegenwärtigen Koalitionspartner CDU offenbar nicht.
Aber das ist eine Entscheidung, die können wir Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, nicht abnehmen. Das können Sie nur selbst entscheiden. Sie müssen das auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und den Wählerinnen und Wählern austragen. Ich bedaure es nur, weil jeder Monat, jedes Jahr, was wir weiter verlieren, bringt uns letztlich in die Situation, dass wir in eine Struktur auch sehr viel Geld hineingeben, ohne dass die Effekte, die wir damit wollen, erzielt werden. Aus Sicht der Bürger ist die jetzige Struktur der Gemeinden bei Weitem nicht mehr zeitgemäß. Ich möchte das an einem ganz aktuellen Beispiel verdeutlichen. Seit 18. August wurden die Unterstützungsunterschriften für das Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben durch die kommunalen Meldebehörden geprüft. Was ich da erlebt habe, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie die Meldebehörden insbesondere in den Verwaltungsgemeinschaften in den kleineren Gemeinden agieren, also das hat mit dem 21. Jahrhundert und den Herausforderung nicht einmal ansatzweise etwas zu tun. Da brauchen die Meldebehörden fast zehn Wochen, um 25.000 Unterschriften zu prüfen. Das liegt daran, dass in der Mehrzahl der Meldebehörden nicht einmal mehr eine Vollbeschäftigteneinheit sitzt, sondern das sind Teilzeitbeschäftigte, die darüber hinaus noch das Ordnungsamt machen, also den ruhenden Verkehr überprüfen müssen, künftig auch die gefährlichen Hunde überwachen, dürfen sie machen. Sie sollen die Öffnungszeiten abdecken und nebenbei noch diese Unterschriften so prüfen, das kann alles nicht mehr funktionieren. An einem so kleinen Beispiel wird deutlich, dass wir eine Veränderung bei den Verwaltungsstrukturen brauchen.
Jetzt haben wir ein Element herausgegriffen und haben gesagt, es gibt Bedürfnisse bei Gemeinden, die sind sich einig, wir wollen in eine leistungsfähigere Struktur. Da muss ich noch mal auf die Debatte von heute Vormittag eingehen. Da wurde immer wieder gesagt, sowohl von der Ministerpräsidentin als auch von Herrn Mohring, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, eine Gebietsreform spart kein Geld. Darum geht es überhaupt nicht. Das hat auch nie jemand behauptet. Es geht um Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene. Das spart letztlich auch für den Landeshaushalt Geld. Denn wenn wir leistungsfähige Gemeinden haben, leistungsfähige Landkreise, Regionalkreise, dann wird sich das über kurz oder lang in den Zuweisungen des Landes auswirken können. Aber wer von vornherein nur unter der fiskalischen Prämisse, dass sofort Kosteneinsparungen sich darstellen müssen - das wird nichts. Es geht um Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungsstruktur und das immer aus Sicht des Bürgers. Kleinstverwaltungen mit 7 bis 12 Beschäftigten, die können das Fachpersonal, das wir benötigen, nicht einmal ansatzweise vorhalten. Da habe ich als höchste Entgeltstufe oder Besoldungsgruppe die E 10 oder E 11. Dafür bekomme ich keine leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich brauche also dort leistungsfähigere Verwaltungen, die Experten sagen ja ab 20 Vollbeschäftigteneinheiten ist das möglich. Wir haben jetzt Gemeinden, die wollen sich zusammentun, aktuell im Bereich Schmalkalden-Meiningen und im Wartburgkreis, nämlich die Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Kaltennordheim und Hohe Rhön. Hohe Rhön ist Schmalkalden-Meiningen, zentraler Ort dort ist Kaltensundheim. Die wollen fusionieren und eine Landgemeinde bilden. Die beiden Landkreise mit den beiden Landräten, die können sich nicht einigen, der Wartburgkreis nicht und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen nicht. Die wollen eben, dass die neue Gemeinde jeweils dem Landkreis zugeordnet wird. Damit ist eine Blockade.
Da frage ich mich, warum lassen wir das zu, dass Landkreise den gemeindlichen Willen so missachten können. Wieso ist es nicht möglich, dass man sagt, wenn sich die Gemeinden einig sind, dann muss der Wille der Landkreise zurücktreten. Denn die Landkreise, sage ich noch mal, sind verfassungsrechtlich eigentlich nur ein Gemeindeverband, sind nicht so verfassungsrechtlich geschützt, wie die gemeindliche Ebene. Kommunale Selbstverwaltung spielt sich im Wesentlichen auf der gemeindlichen Ebene ab. Die Landkreise sind nur darübergelegt. Insofern ist es auch verfassungsrechtlich möglich, gegen den Willen der Landkreise bestimmte Strukturentscheidungen zu treffen. Das schlagen wir Ihnen hier vor. Das werden immer Einzelfälle bleiben. Aber es hätte eine Signalwirkung. Von daher beantrage ich noch mal für unsere Fraktion, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss überweisen. Dort haben Sie Gelegenheit, sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Ich habe es heute schon in einem anderen Zusammenhang gesagt, wir sind keine Dogmatiker. Wir gehen auf Argumente ein, aber Sie müssen uns mit den Argumenten konfrontieren. Einfach zu schweigen, das wird Ihnen nicht helfen und Sie werden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Resonanz mehr finden. Unser Vorschlag ist, wenn sich die Gemeinden einig sind, tritt der Wille der Landkreise zurück. Da müssen wir als Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren entscheiden, welchem Landkreis dann die neue Gemeinde zugeschlagen wird. Da kann man eine Abwägung vornehmen, da werden auch die Interessen der beteiligten Landkreise tatsächlich in Pro und Kontra noch einmal gegenübergestellt, das heißt, die Landkreise sind nicht völlig außen vor, aber sie können diesen gemeindlichen Willen nicht mehr wie bisher blockieren. Wir würden damit auch mit Blick auf Künftiges einige Probleme lösen, denn da sind wir durchaus mit anderen Fraktionen der gleichen Auffassung: Wenn sich Gemeinden freiwillig zusammenschließen und das in die Gesamtstruktur und das Gesamtleitbild hineinpasst, dann ist das allemal besser, als wenn wir irgendwann mal als Gesetzgeber per Gesetz auch gegen den Willen der Gemeinden entscheiden müssen. Insofern ist das eine zukunftsweisende Entscheidung. Ich bitte, unserem Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss zuzustimmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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