Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6858

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste, ich hatte versucht, durch zwei Zwischenfragen noch auf ein Problem aufmerksam zu machen. Frau Holbe hat das abgelehnt. Bei Herrn Hey war das okay, da spare ich das Geld für den Sekt im Ausschuss.

 

Es machen sich noch mal einige Anmerkungen zu dem notwendig, was hier gesagt wurde, weil nach unserer Überzeugung einige Dinge, die wir mit dem Gesetzentwurf regeln wollen, hier fehlerhaft interpretiert werden. Und wir wollen zumindest in der Debatte noch mal deutlich machen, wo die Ziele unseres Gesetzgebungsverfahrens liegen, damit Sie dann noch mal abwägen können vor der Abstimmung, ob es nicht doch sachgerecht wäre, im Interesse der betroffenen Gemeinden unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

 

Herr Hey hatte gesagt, der Landkreistag hat formuliert, die Kommunalaufsichten hätten keinen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden, also dort wo, wo sie die Haushalte würdigen und genehmigen. Das erstaunt, denn bekanntermaßen ist ja Bestandteil der Haushaltsatzung und damit Bestandteil des Würdigungs- und Genehmigungsverfahrens auch die Höhe der Kassenkredite. Und die Kassenkredite und die Höhe der Kassenkredite sind ganz entscheidend auch für die Zahlungsfähigkeit einer Gemeinde. Wir hatten grundsätzlich einen ganzen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Finanzsituation der Gemeinden und ihre Zahlungsfähigkeit zu verbessern. Und da war auch ein Element, dass wir gesagt haben, anstelle Forderungen beizutreiben im Rahmen der Zwangsvollstreckung, könnte man auch den Kassenkreditrahmen erweitern und damit sogar den Gemeinden ein Instrument in die Hand geben, dass sie nämlich über die Zinsersparnisse dann selbst einen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten. Denn die Stundungszinsen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen liegen bei 6 Prozent und die Zinsen für die Kassenkredite liegen derzeit bei unter 1 Prozent. Jetzt hat die Regierungskoalition im Zusammenhang mit dem kommunalen Hilfspaket eine Option geöffnet für die Kreisumlage, hat es aber wieder den Kreisen überlassen, ob sie dort die Zinsen senken. Daran sehen Sie schon, dass Sie jetzt unseren Gesetzentwurf nicht völlig isoliert von vielen anderen Maßnahmen sehen können. Unser Gesetzentwurf bindet sich ein in einen ganzen Komplex von Maßnahmen. Natürlich haben Frau Hitzing und die FDP recht, wenn sie darauf verweisen, wir müssen uns grundsätzlich mit der Finanzlage der Gemeinden beschäftigen. Was ich Ihnen nur etwas übel nehme, ist, Sie wollen sich nicht zum konkreten Einzelfall positionieren und verstecken deshalb Ihre Position hinter dem Großen und Ganzen. Das geht immer schief, denn wir haben heute einen konkreten Gesetzentwurf, dazu müssen Sie sich positionieren und ohne, dass wir die anderen Dinge aus dem Blick verlieren.

 

(Unruhe FDP)

 

Ich sage es noch mal, wir haben hier im Landtag schon ein Gesamtpaket für die Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden aufgelegt und wenn Sie dann natürlich diese Diskussion zum Verbot von Zwangsvollstreckung dann noch belasten nicht nur mit der Diskussion zur Finanzlage der Gemeinden insgesamt, sondern auch noch Fragen der Funktional- und Verwaltungsreform mit hinzuziehen, dann wird es natürlich sehr verrückt, denn es geht vom Thema etwas weg. Aber wenn Sie es schon machen, dann muss man sich natürlich auch noch mal damit beschäftigen, dass Sie natürlich Recht haben und wir werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung unserer Landkreise eben inzwischen Verwerfungen aufweist, mit denen müssen wir uns auseinandersetzen. Da ist die Kreisumlage nur ein Element.

 

Es gibt da zwei weitere Verwerfungen, die will ich kurz noch mal benennen. Die Landkreise müssen 60 Prozent ihrer Ausgaben für den Sozialbereich aufbringen. Das sind meist Leistungsgesetze, ohne dass es dort überhaupt Möglichkeiten der Einflussnahme gibt. Nicht einmal mehr 2 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind für den sogenannten freiwilligen Bereich. Damit sind natürlich die Gestaltungsmöglichkeiten der Kreistage de facto nicht mehr gegeben. Als 1994 dann auch noch die Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Landkreise aus der Kommunalordnung gestrichen wurde, haben wir die Landkreise eigentlich zu einer reinen unteren staatlichen Ebene degradiert. Das ist unsere Kritik und deshalb, wenn Sie das schon benennen, muss man also auch darauf abstellen, aber wir hatten überhaupt nicht den Anspruch, das in diesem Gesetz jetzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu lösen, denn dazu hatten wir schon andere Vorhaben. Sie können sich aber sicher sein, dass wir das nicht aus dem Auge verlieren und spätestens nach den Landtagswahlen natürlich all diese Probleme, die Sie richtigerweise benannt haben, wieder hier im Plenum aufgreifen und dann natürlich in der Position sind, als eine Regierungspartei dann auch dementsprechend für die Mehrheit zu sorgen.

Ja, man muss eine Vision haben, Herr Gnauck, Sie leben auch davon, vergessen nur manchmal dann die Realität, wenn Sie nur noch in Visionen leben.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch mal auf den Vorwurf reagieren, dass angeblich einige Gemeinden die Zahlungen öffentlich-rechtlicher Forderungen verweigern, obwohl sie zahlungsfähig sind. Ich bin noch mal die Liste durchgegangen, gegen die all diese Zulassungsverfügungen erlassen wurden und mir ist hier kein einziger Fall bekannt. Das war das, was ich Frau Holbe fragen wollte, ob sie mir einen Fall nennen kann, wo Zulassungsverfügungen des Landesverwaltungsamts zur Zwangsvollstreckung ergangen sind, wo in einem dieser Fälle die Gemeinden leistungsfähig sind und nur aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Zahlung verweigern. Die gleiche Frage wollte ich an Herrn Hey stellen, weil er auch ein vergleichbares Argument hier in die Debatte geworfen hat, dass es Fälle geben könnte. Sie haben zum Glück gesagt, Sie konstruieren es mal, das ist okay. Aber die Realität in Thüringen spricht eine andere Sprache. Bisher war bei den Fällen keine Gemeinde dabei, die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Zahlung verweigert hat, sondern es waren alles Gemeinden, die sich in einer prekären angespannten Finanzsituation bewegt haben. Deswegen nützt es uns auch hier nichts, irgendwelche Einzelbeispiele zu konstruieren, die irgendwann mal auftreten könnten.

 

Im Übrigen habe ich darauf verwiesen, dass bei leistungsfähigen Gemeinden die Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, durchaus den Bürgermeister zu zwingen, öffentlich-rechtliche Forderungen, wenn sie berechtigt sind, auch zu begleichen. Da brauche ich das Instrument der Zwangsvollstreckung nicht.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grünen haben gesagt, die Zwangsvollstreckung ist der falsche Weg. Die Alternative ist nicht so deutlich geworden, aber, wenn ich es mal richtig interpretiere, war Ihre Alternative doch: „Wir haben uns alle lieb und einigen uns.“ Wir müssen uns einigen, haben Sie formuliert.

 

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ... Finanzpolitik.)

 

Was anderes fordern wir auch nicht. Wir sagen, die müssen sich einigen, wir können nicht den Weg der Zwangsvollstreckung gehen, sondern wir müssen uns einigen, da stimmen wir den Grünen zu. Wir haben nur gesagt, wir müssen vorher das verbieten, damit der Druck auf die Einigung zunimmt.

 

 

Präsidentin Diezel:

 

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

 

 

Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:

 

Sehr gern.

 

 

Präsidentin Diezel:

 

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

 

 

Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollege Kuschel, wie wollen Sie denn einen Knoten auflösen, in dem drei Komponenten, nämlich das Land, die Kommune und der Landkreis verwoben sind, die alle aufeinander zeigen können und sagen, gib mir mehr Geld, und alle sagen können, aber du bist schuld? Das ist ja die reale Situation in allen diesen Konfliktfällen, dass man leicht sagen kann, das Land stattet die Kommunen nicht ausreichend aus, weil sonst wäre ja Geld da, und der Landkreis könnte sagen, ich bin nicht hinreichend ausgestattet, weil die Kommune mir nicht die Umlage gibt. Wie wollen Sie denn da herauskommen außer, wenn sich alle drei an den Tisch setzen und überlegen, wie sie ihre Leistungskraft einsetzen?

 

 

Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:

 

Genau dieses Verfahren wollen wir, dass sie sich an den Tisch setzen und nach Lösungen suchen. Übrigens haben wir ein geordnetes Verfahren, das ist das Verfahren zur Ausreichung von Bedarfszuweisungen. Da erfolgt gerade die Analyse: Sind es hausgemachte Ursachen? Welchen eigenen Konsolidierungsbeitrag kann die Gemeinde leisten? Wo muss das Land über die allgemeinen Regelungen für die Landeszuweisungen noch konkret über Bedarfszuweisungen helfen? Wenn man aber auf diesen Einigungsprozess setzt als Regelfall, dann muss sozusagen die Drohgebärde der Zwangsvollstreckung weg. Das halten wir für nicht sachdienlich, dass ein solches Einigungsverfahren erschwert wird, weil im Hintergrund die Zwangsvollstreckung droht.

Ich sage es noch einmal, die Gemeinden, die Städte gehören verfassungsrechtlich zum Land. Wir haben eine Patronatsverpflichtung gegenüber der kommunalen Ebene. Da können wir doch nicht zulassen, dass über das Instrument der Zwangsvollstreckung in irgendeiner Art und Weise ein Interessenausgleich erfolgt. Da setzen wir eher auf den Dialog und die Kooperation. Damit will ich auch abschließen. Das Verfassungsgericht hat uns auch dazu verpflichtet. Das Verfassungsgericht hat 2005 entschieden, die Gemeinden, die Kommunen haben einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung. Das schließt ein, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Das ist alles unstrittig. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Finanzlage des Landes. Diesen Verfassungsgrundsatz wollen wir auch zur realen Wirklichkeit in diesem Lande werden lassen. Da benötigen wir das Instrument der Zwangsvollstreckung keinesfalls. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE)

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