Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie

Cordula Eger

Zum Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3728

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit den uns vorliegenden Anträgen der CDU und der Koalitionsfraktionen befassen wir uns mit einem Thema, das, denke ich, alle hier im Raum persönlich betrifft, entweder durch Familienangehörige selbst oder Familien von Freunden und Bekannten. Es geht um Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen und wie deren Lebensqualität besonders in der Corona-Pandemie gesichert werden kann.

 

Einsamkeit war für ältere Menschen auch schon vor Corona ein Problem, was sich zugespitzt hat und durch den lang andauernden Rückzug in die eigenen vier Wände oft auch nach Abklingen der Pandemie weiterbestehen wird. Erst letzte Woche wurde mir das in einem Gespräch mit Helferinnen der Tafel in Schlotheim bestätigt, dann leider finden gerade ein Teil der älteren Menschen nicht mehr den Weg zu den Hilfsangeboten. Sie bleiben zu Hause und sie ziehen sich zurück. Für Menschen in Pflegeheimen und in Werkstätten gingen die notwendigen Einschränkungen ebenfalls einher mit dem Wegfall der sozialen Nahbeziehungen.

 

Das Agieren der Landesregierung beim Pandemie-Management haben diese Einschränkungen stets besonnen abgewogen mit der Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes. Die Aufrechterhaltung der Lebensqualität hat dabei stets einen hohen Stellenwert.

 

Lassen Sie mich kurz auf den Antrag der CDU-Fraktion eingehen. Die CDU benennt in ihrem Antrag Punkte, welche von falschen Tatsachen ausgehen, zum Beispiel fordert sie, dass die Landesregierung mit Trägern und Verbänden Konzepte erarbeitet, die in den Wintermonaten Besuche in genannten Einrichtungen ermöglichen sollen. Hier ist zu sagen, dass zum einen die Verantwortung für Tests und Schutzkonzepte bei den Einrichtungen selbst liegt und die Landesregierung lediglich die Verpflichtung für die Erstellung solcher Konzepte vorgibt. Sie gibt den gesetzlichen Rahmen vor.

 

Wir sehen an den Einrichtungen im Land, dass diese durchaus in der Lage sind, Konzepte hinsichtlich ihrer Gegebenheiten selbständig zu erarbeiten. Außerdem waren Besuche und Kontakte in den Einrichtungen möglich. Auch einer Inzidenz über 100 in Pflegeeinrichtungen bestand die Möglichkeit, bis zu zwei Besucher/-innen pro Tag empfangen zu können. Dies ist auch bei einer Inzidenz über 200 gewährleistet. Hier wird lediglich in den Rhythmus des Wechsels von Besucherinnen und Besuchern eingegriffen.

Ein weiterer Punkt ist, dass die CDU in ihrem Antrag über das Testen nicht hinausdenkt. Dabei geht es in Thüringen gar nicht mehr nur um das Testen, denn der Blick auf die Impfquote zeigt, in den Senioren- und Pflegeheimen, in den Werkstätten geht es darum, eine Sensibilisierungsstrategie für die dritte Impfung zu starten. Wir haben hier nämlich eine so gute Impfquote, dass Testen nicht mehr, aber bereits jetzt eine Auffrischung von Impfungen im Vordergrund steht.

 

All diese qualitativen Schwächen heilt der Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Er stellt ausführlich dar, welche Maßnahmen die rot-rot-grüne Koalition mit ihrer Politik für soziale Fürsorge ergreift, um die Situation von Vereinsamung in Thüringen abzumildern und die Lebensqualität zu verbessern. Dafür steht das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, dafür steht die überregionale Familienförderung, die beispielsweise aus dem Sonderprogramm „Familienerholung“ Seniorinnen und Senioren erreicht, dafür steht die „Initiative gegen Einsamkeit – AGATHE“, dafür steht der zweite Thüringer Seniorenbericht und dafür steht das Engagement der Landesregierung zur Verbesserung des Systems der Altenpflege für eine qualitativ gerechte und finanzierbare Pflegeversorgung auf Bundesebene. Wir wollen darüber hinaus in unserem Alternativantrag die notwendige Sensibilisierung für eine Auffrischungsimpfung für vulnerable Gruppen in den Blick nehmen, ebenso wie die Bedarfe von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Also lassen Sie uns beide Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen und dort gemeinsam darüber weiter beraten. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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