Schlussfolgerungen und Berichtsersuchen zu den Vorgängen, die zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität durch E.coli- und coliforme Bakterien im Versorgungsgebiet der ThüWa ThüringenWasser GmbH im Sommer 2012 führten
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5482
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Juli 2012 mussten rund 200.000 Menschen im Versorgungsbereich der Ohratalsperre der Thüringer Fernwasserversorgung ihr Wasser abkochen, nachdem das Institut für Wasser- und Umweltanalytik in Luisenthal E.coli-Bakterien im Fernwassersystem nachgewiesen hatte. Anschließend kam es zum Streit zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und dem Institut für Wasser- und Umweltanalytik, ob es sich bei diesem E.coli-Bakterien-Nachweis um einen Messfehler oder um ein wirkliches Problem in der Fernwasserversorgung handelte. Dieser Streit gipfelte inzwischen - das war den Medien zu entnehmen - in einer Strafanzeige der Thüringer Fernwasserversorgung gegen den ThüWa-Chef, zu der ThüWa gehört das Institut. Das Institut für Wasseranalytik und Umweltanalytik hat inzwischen den Auftrag von der Fernwasserversorgung verloren, obwohl sich die Messfehler-These auch bei der Untersuchung des Landesamts für Verbraucherschutz nicht erhärten ließ.
Meine Damen und Herren, über all dem Streit konnte bisher die Ursache für den Nachweis der E.coli-Bakterien im Fernwasser nicht gefunden werden. Der heute hier vorliegende Antrag soll dazu dienen, auf der einen Seite Möglichkeiten zu suchen, die Ursachen doch noch zu klären, damit in Zukunft E.coli-Belastungen im Fernwasser nicht wieder vorkommen und auf der anderen Seite aber auch die Schlussfolgerungen aus dem Ereignis zu ziehen, denn man muss schon feststellen, wenn es sich unter anderem um wirklich gefährliche Coli-Keime gehandelt hätte, dann hätte bei dieser Belastung eine Epidemie entstehen können und es wäre schwer gewesen, wenn die angezüchteten Keime eben nicht mehr vorliegen. Es gibt im Moment noch keine Vorschrift, es gab zumindest zum damaligen Zeitpunkt noch keine Vorschrift, dass hier eine Einlagerung des Befundes hätte durchgeführt werden müssen oder ein Erhalten dieses Bakterienstammes. Dann hätte man nicht so ohne Weiteres herausfinden können, welche Erreger es sind und entsprechende Maßnahmen einleiten können. Deshalb ist aus Sicht des Vorbeugens ein weiteres Behandeln dieses Umstands aus unserer Sicht dringend erforderlich und es sind auch weiterhin Maßnahmen geboten, um Aufklärung über den Sachverhalt vom Sommer vorigen Jahres zu leisten. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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