Schließung von „Steuerschlupflöchern“ im Grunderwerbsteuerrecht

RedenFrank KuschelHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4460

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Vorredner und Vorrednerinnen wie Frau Lehmann haben gesagt, sie haben gar keine Lust, jetzt über Steuerrechtsfragen zu diskutieren


(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Das habe ich nicht gesagt.)


und haben die Erwartungshaltung geäußert, dass ich das jetzt mache und Ihnen das erläutere.


(Unruhe CDU)


Von daher werde ich Ihnen den Gefallen nicht tun, weil Sie sich und auch die Redner der anderen Fraktionen eigentlich eindeutig positioniert haben. Wir haben ein Stimmungs- und Meinungsbild. Herr Meyer hat einen vernünftigen Vorschlag gemacht, mit Details sollten wir uns im Ausschuss beschäftigen. Frau Lehmann, wenn Sie diesem Antrag der Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, will ich Ihnen dort auch gern die Details weiter in Ergänzung zum Finanzminister natürlich darlegen, weil er ein ganzes Haus hat, das sich mit derartigen Detailfragen beschäftigen darf.


(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Mit Lust hat das nichts zu tun.)


Zu Recht hat Herr Meyer darauf verwiesen, unsere Datenbasis bewegt sich eher in einer Grauzone, also wir haben keine konkreten Zahlen. Wir erhoffen die dann durch die Landesregierung, insbesondere durch das Finanzministerium. Aber neben dieser Frage, um wie viel geht es denn tatsächlich und wie viel Fallzahlen sind denn da und was würde das für einen Ertrag für den Landeshaushalt bringen, geht es uns auch um die Frage der Steuergerechtigkeit. Da bin ich wieder Herrn Barth dankbar für seine Ehrlichkeit. Sonst muss immer der Bäckermeister herhalten, dafür, dass Großkonzerne steuerlich entlastet werden. Heute waren es die jungen Familien, die dafür herhalten müssen,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ja, weil du die Steuern erhöhen willst.)


dass wir uns zu einem Thema äußern, das eben Großkonzerne betrifft. Es geht heute um Steuertatbestände nicht von jungen Familien, sondern von Konzernen oder konzernähnlichen Strukturen.


Herr Barth, wenn Ihre Aussage stimmen würde, dann müsste es andere Begründungen geben für die Entwicklung der Einnahmen bei der Grunderwerbssteuer. Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie sagen, dass durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer insbesondere junge Familien an der Schaffung von Wohneigentum gehindert werden oder erschwert, nicht gehindert, erschwert, dann müsste sich das in den Zahlen irgendwie auch widerspiegeln. Das macht es nicht. Wir haben gegenwärtig, davon kann ich auch als Kommunalpolitiker ein Lied singen, eine sehr hohe Nachfrage wieder an Bauland, was das individuelle Wohnen betrifft. Das hat aber etwas damit zu tun, dass nach der Finanz- und Wirtschaftskrise es jetzt einen Teil der Bevölkerung gibt, der jetzt die Zeit reif sieht, Wohneigentum zu schaffen. Wir machen das auch in Arnstadt mithilfe der LEG. Das Landesverwaltungsamt hat seine Widerstände gegen die Ausweisung von Wohngebieten relativiert, also von daher wird zumindest die Aussage in der Grundsätzlichkeit, wie sie Herr Barth hier getroffen hat, durch die kommunale Praxis widerlegt.


Herr Barth, und noch mal, wir als LINKE haben hier im Landtag beantragt, die Grunderwerbssteuer auf 5 Prozent zu erhöhen. Solange das noch unterhalb anderer Umsatzsteuersätze liegt, ist das so in Ordnung. Wir haben uns aber dabei auch von zwei Dingen leiten lassen. Wir sind Nehmerland im Rahmen des Länderfinanzausgleichs und wir bekommen nach wie vor bis 2019 auch über den Solidarpakt erhebliche Mittel. Andere Bundesländer haben vor Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent angehoben und da ist es nur sachgerecht, dass wir das machen, auch als Signal an die Geberländer, das sind die ganz geringen Möglichkeiten der Einnahmeausschöpfung, die wir haben. Es ist die einzige gestaltbare Landessteuer, die wir haben, was die Höhe betrifft, dass wir das zumindest mit nutzen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also um zwei Fallgruppen. Dabei ist die eine die Konzernstruktur. Wenn Grundstücke innerhalb eines Konzerns anderen Rechtspersonen zugeordnet werden, dann ist das grunderwerbsteuerfrei. Die andere Gruppe sind tatsächlich Unternehmensverkäufe, wenn Unternehmensanteile, insbesondere Aktien veräußert werden. Insbesondere bei der zweiten Gruppe sehe auch ich persönlich ein Problem der Steuergerechtigkeit. Bei der ersten Fallgruppe, also innerhalb einer Konzernstruktur, da kann man diskutieren. Deswegen haben wir auch bewusst formuliert: Prüfung. Prüfung dieser Ausnahme oder begünstigende Tatbestände, weil wir sagen, das muss man sich noch mal im Einzelnen ansehen. Übrigens hat die FDP in der Debatte zur Erhöhung des Hebesatzes bei der Grunderwerbsteuer gerade auf dieses Problem hingewiesen, dass, wenn ich nur Unternehmensanteile veräußere, also Aktien oder Gesellschaftsanteile, dass dann im Grunde genommen keine Grunderwerbssteuer anfällt, selbst wenn es dadurch zu einer sehr erheblichen Veränderung im Immobilienbesitz kommt. Das ist ein Gerechtigkeitsproblem, dem müssen wir uns zuwenden und bei dieser Fallgruppe der Unternehmensveräußerung kommt es gar nicht auf die Größe des Unternehmens an. Das gilt auch für kleine Aktiengesellschaften oder für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Daher ist es sicherlich auch ein haushalterisch wichtiges Problem. Da sind wir auf das Finanzministerium angewiesen, um mal zu recherchieren, welche Größenordnung hat das. Aber es ist ein Problem der Steuergerechtigkeit.


Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags zur Weiterberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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