Schließung von „Steuerschlupflöchern“ im Grunderwerbsteuerrecht

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4460

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Das ist ein Bundesgesetz. Wir können hier im Land die Hebesätze regeln. Das haben wir im letzten Jahr getan, und dass diese Steuer nicht so unbedeutend ist, wie sie vermutlich dem einen oder anderen erscheinen könnte, zeigt, dass wir jetzt mit der Mai-Steuerschätzung bei den Einnahmeprognosen bei 100 Mio. € liegen.


(Beifall DIE LINKE)


Das wollte ich nur mal erwähnen, weil wir in den letzten Jahren dort im Bereich von 50 Mio. € lagen und weil insbesondere Herr Barth mit zu denjenigen gehörte, die den Teufel an die Wand gemalt haben, als wir hier die Hebesätze angehoben haben. Es wurde vermutet, dass der Grundstücksverkehr in Thüringen zum Erliegen kommt. Das ist offenbar nicht eingetreten, ich sage 100 Mio. € Einnahmen sind für den Landeshaushalt eine stattliche Größe.


Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt in diesem Recht besondere Befreiungsvorschriften - insbesondere bei Unternehmensverkäufen und Unternehmensumstrukturierungen - und beispielsweise eine zum 01.01.2010 in § 6 a des Grunderwerbssteuergesetz neu eingeführte Regelung im Rahmen oder als Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, die jetzt mehr als zwei Jahre später durchaus auf ihre Wirkung hin zu überprüfen ist.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ziel ist, mit dem Antrag eine Bundesratsinitiative zu beauftragen. Die soll dem Ziel dienen, die Erhebung der Grunderwerbssteuer zu vereinheitlichen und besondere Befreiungsvorschriften dabei zu begrenzen. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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