Sabine Berninger zum Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz / Vor Eintritt in die Tagesordnung

RedenSabine BerningerAsyl-Migration

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung hebt eine bis zum 31. Dezember 2012 bestehende Befristung für das Flüchtlingsaufnahmegesetz vollständig auf und das begründet eigentlich schon die Dringlichkeit, unseren Gesetzentwurf hier auf die Tagesordnung zu nehmen. Das heißt nämlich, dass der Thüringer Landtag mit dem Entwurf der Landesregierung in Drucksache 5/4903 darüber entscheidet, ob das Flüchtlingsaufnahmegesetz in dieser Form die Aufnahme von Flüchtlingen auch in Zukunft regeln soll. Die Antwort für die Fraktion DIE LINKE auf diese Frage lautet ganz eindeutig nein, meine Damen und Herren. Durch die in das Gesetz aufgenommene Befristung sollte nämlich eigentlich gewährleistet werden, dass das Gesetz bis zum Ende der Frist auf Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit regelmäßig überprüft wird. Eine solche Überprüfung liegt aber derzeit nicht vor und ist auch dem Entwurf der Landesregierung nicht zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, entleeren Sie das Instrument der Befristung von Gesetzen zu einer bloßen Formalie.


Die einzige Begründung für die Entfristung ist Ihr Verweis auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2011. Das ist keine Begründung, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, Ihnen nochmals unseren leicht modifizierten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 vorzulegen. Damit erhält nämlich der Thüringer Landtag die Möglichkeit, im Rahmen der Ausschussberatung gemeinsam mit Sachverständigen in Form einer mündlichen Anhörung die Flüchtlingspolitik in Thüringen auf den Prüfstand zu stellen, die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Aufnahmebedingungen in Thüringen kritisch zu hinterfragen und aufbauend aus den daraus gewonnen Erkenntnissen eine Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und gegebenenfalls noch weitere Änderungen in anderen landesrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Dringlichkeit, meine Damen und Herren, ergibt sich aus dem formalen Umstand, dass nach der Geschäftsordnung des Landtags die Einbringung eines Änderungsantrags zu einem Gesetzentwurf in der ersten Lesung nicht möglich ist, der Gesetzentwurf der Landesregierung allein aber eine solch umfassende Evaluierung nicht zulässt. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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