Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien 1/2
Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2280
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Antrag schon im Juni dieses Jahres eingebracht und hätten uns auch gewünscht, damals schon drangekommen zu sein. Aber nichtsdestotrotz: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Photovoltaik auch für landeseigene Immobilien – es ist uns wichtig, über dieses Thema immer wieder zu reden, weil es im Ganzen um das große Thema „Klimaschutz“ – Klimaschutz für unsere Welt, für den Erhalt unserer Natur, unserer Umwelt – geht. Bei Photovoltaik geht es natürlich darum, aus erneuerbaren Rohstoffen – also in dem Fall Sonne – Energie zu gewinnen und diese Energie auch sinnvoll einzusetzen. Der Freistaat Thüringen hat diverse Erfahrungen mit erneuerbaren Energien. Auf dem Landtagsgebäude gibt es auch eine Anlage, die leider nicht dem Freistaat gehört, wo nur die Fläche vermietet ist, wo die Stadtwerke und die Bürgerenergiegenossenschaft entsprechend den Gewinn und den Strom generieren. Von daher haben wir im ersten Punkt darum gebeten, dass die Landesregierung einen Bericht erstattet über die Ausstattung landeseigener Immobilien mit Photovoltaikanlagen, um mal einen Stand zu haben, auf welchem wir stehen, wo wir sind, denn wir haben ja im Koalitionsvertrag langfristig vereinbart, uns bis 2040 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien – also nicht zu verwechseln mit Autarkie, sondern 100 Prozent bilanziell aus erneuerbaren Energien – selbst zu versorgen.
Dann kommt natürlich auch die Forderung, die wir als verantwortungsvolle Politiker für dieses Land aufstellen. Auch dort haben wir uns wieder an den Koalitionsvertrag gehalten. Das zeigt auch, dass Rot-Rot-Grün den Koalitionsvertrag so wie vereinbart abarbeitet. Dort heißt es: „Darüber hinaus streben wir an, die landeseigenen Gebäude und Liegenschaften klimaneutral zu entwickeln.“ Von daher ergibt sich Punkt 1 dieses Antrags, also alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch im Gebäude oder räumlicher Nähe unter Einsatz von Speichern nachzurüsten und bei allen Neubauten ab 2016 Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Das ist also abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag, weil wir natürlich ein Stück Klimaneutralität entwickeln, wenn wir Strom in unseren Liegenschaften selbst erzeugen und wenn wir diesen Strom dann auch noch selbst verbrauchen. Gerade durch den Einsatz von Speichern im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen haben wir dort gute Möglichkeiten.
Auch aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich dann der Punkt 2. Dort heißt es: „Wir wollen die Energie-Versorgungspotenziale des Landes Thüringen stärken. Dazu wollen wir rentierliche Investitionen in den Anstalten öffentlichen Rechts […]“ machen. Anstalten des öffentlichen Rechts sind natürlich Landgesellschaften, die auch explizit genannt werden. Deswegen heißt es dann in unserem Antrag, sich bei den Landesgesellschaften, bei den Eigentümern langfristig gemieteter Gebäude dafür einzusetzen, alle geeigneten und wirtschaftlich sinnvoll nutzbaren Dächer bis Ende 2020 mit Photovoltaikanlagen nachzurüsten und bei allen Neubauten ab 2016 Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Das ist also Gegenstand unseres Antrags.
(Beifall Abg. Krumpe, fraktionslos)
Das sind unsere politischen Forderungen, die auch Realität werden sollen, damit wir auch die Ziele, die wir uns im Koalitionsvertrag gesteckt haben, die ich schon genannt hatte, entsprechend erreichen.
Als Drittes, um auch der Landesregierung nicht allzu viel Zeit zu geben, um auch ein bisschen Druck auszuüben, nämlich politischen Druck aus dem Landtag, dass da auch was passiert, und dass es nicht wie manche beschlossenen Anträge aus vergangenen Legislaturen, die dann irgendwo in den Bürostuben verschwunden sind und nicht wieder bearbeitet wurden … Wir bitten darum, dass die Landesregierung dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz im I. Quartal 2017 – Januar, Februar, März, wenn Sie dann so weit sind – einen Bericht über die Umsetzung zu Nummer II erstattet. Wir gehen davon aus, dass es bis dahin möglich sein muss, zu ermitteln, welche Flächen zur Verfügung stehen – in Südausrichtung, Ost-, West-, das ist ja auch ein neues System, um Morgen- und Abendsonne zu nutzen. Daher unser Antrag. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Antrag bitten, damit wir hier einen weiteren Schritt auf Klimaneutralität der Landesverwaltung zugehen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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