Personalpolitik in der Thüringer Staatskanzlei und Ruhestandsbezüge von Mitgliedern der Landesregierung 2/2
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/6507
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole es, was ich seit Tagen sage, ich gehe davon aus, dass die vorgelegten Informationen von Minister Machnig den jeweiligen Rechenergebnissen der Bundesbehörde entsprechen. Ich habe keinen Zweifel darüber geäußert, und trotzdem will ich formulieren: Ich verstehe unseren § 15 des Ministergesetzes so, dass wir als Parlamentarier das Gesetz so geändert haben nach dem Fall Althaus. Danach hat man dieses Gesetz zwei Jahre leider hier liegen lassen und dann erst behandelt. Ich erinnere mich gut daran.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber ich verstehe den § 15 so, dass dann dieser Bescheid Matthias Machnig vorgelegt werden muss. Und ich habe jetzt gehört, dass es darüber E-Mail-Verkehr gibt, deswegen gibt es da Aufklärungsbedarf, wer nicht weiter geprüft hat. Aber wenn er vorgelegt wird, dann ist aufzurechnen bis zum Ministergesetz. So verstehe ich jedenfalls den § 15 Ministergesetz, so wollten wir als Gesetzgeber, wir alle, und da sollten wir gemeinsam drauf achten, dass uns die Gesetze, die wir erlassen, anschließend nicht so verdreht werden, dass außen die Bevölkerung denkt, wir hätten keine Ahnung, und deswegen ist nicht alles, was legal ist, auch legitim.
Ich wiederhole, dass das, was der Ortsteilbürgermeister Czentarra hier in Erfurt erlebt, der ist gewählt worden für das Ehrenamt, um für die Demokratie einzustehen, der kriegt 60 € Aufwandsvergütung dafür im Monat und die kriegt er von Hartz IV weggenommen. Deswegen haben wir uns daran zu messen, und da ist es unerheblich, ob es 300, 900, 1.000 oder 3.000 sind,
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Ramelow, DIE LINKE:
am Ende bleibt die Frage, ob der § 15, wie wir ihn geschaffen haben, Anwendung findet. Da habe ich den Klärungsbedarf an die Regierung. Wer hat hier geschlafen?
(Beifall DIE LINKE)
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