Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen
Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/103
Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Zum vorliegenden und eben eingebrachten Antrag der FDP möchte ich gern Folgendes sagen: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Notfallversorgung optimiert werden soll, und damit meine ich natürlich eine Verbesserung der Versorgungsstruktur, was Patientinnen und Patienten hilft und das gesamte medizinische Personal entlastet. Aber ich möchte auch sehr gern darauf hinweisen, dass die Notfallversorgung sichergestellt ist und nicht – wie, das muss ich schon sagen, unter II.1 hier im Antrag behauptet oder ein Stück weit suggeriert wird, dass das nicht der Fall sei – nur durch Einführung von IVENA.
Zur Klarstellung, worüber wir reden: Es geht nicht um Kapazitäten, die im Notfall benötigt werden, und um die Frage, wo sind Kapazitäten in einer Notfallbehandlung frei. Nein, dies muss – wie eben angesprochen – sowieso gewährleistet sein und wird in Thüringen gewährleistet. Es geht darum, wenn medizinisch vertretbar eine Patientin oder ein Patient in die stationäre fachklinische Versorgung gebracht werden muss, wo denn da die besten Kapazitäten vorhanden sind. Darum dreht sich auch dieser Antrag. Daraus ergibt sich für mich und meine Fraktion auch noch einiger Beratungsbedarf, beispielsweise, wie die Erfahrungen mit IVENA in Hessen, Berlin, Brandenburg sind. Es wurde schon alles genannt, wo es dort Erfahrungswerte gibt. Was unbedingt in dem Zusammenhang auch diskutiert und gefragt werden muss: Wie ist denn die digitale Infrastruktur aufgestellt? Wie sind denn da die Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung so eines Konzepts ermöglichen? Da muss ich erkennen – das wissen wir alle immer auf allen politischen Ebenen –, dass dieses Thema zu Recht andiskutiert, benannt und auch vorangetrieben wird, aber leider haben wir doch noch zu viele Gebiete, die im Moment offline sind.
Sehr geehrter Kollege Montag, Sie schreiben von einer Anschubfinanzierung, die mit dem Antrag einhergeht und gefordert wird. Da wäre die Frage: Wie setzen sich die Kosten zusammen, wie hoch sind die? Wie hoch stellen Sie sich die Förderung vor? In dem Zusammenhang wäre auch noch wichtig zu nennen, was der Bedarf beim Personal für Veränderungen hervorbringen muss, damit so ein Konzept auch zum Tragen kommt.
Weiterhin stellt sich für mich auch noch die Frage der Verbindlichkeit der angegebenen freien Kapazitäten. Was es unbedingt auszuschließen gilt, ist, dass es aus wirtschaftlichen Erwägungen dazu kommt, dass Kapazitäten angegeben werden, die in der Form in einem Krankenhaus oder einer Klinik nicht vorgehalten werden. Es gibt auch bereits eine Digitalisierungsstrategie des Landes. Dabei ist die Sicherung von Mobilität und eben auch Gesundheit und Versorgung ein zentraler Handlungsbereich, insbesondere im ländlichen Raum. Ich glaube, das ist auch gerade bei dieser medizinischen Versorgungsfrage ein zentraler Punkt.
Lassen Sie uns gern diese eben genannten Fragen besprechen, indem wir von der Erfahrung anderer profitieren, und schauen, ob es sich mit den vorhandenen Vorhaben der Landesregierung harmonisieren lässt. Unsere Fraktion ist gern dazu bereit, das in den Ausschüssen weiter zu beraten und zu diskutieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re700907.pdf
PDF-Datei (66 KB)