Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - Konsequenzen für Thüringen im Bereich Biomasse
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/3245
Herr Hellmann hätte das sicherlich auch gut gemacht, aber wir hatten uns anders vorbereitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur ein paar kurze Bemerkungen zum vorliegenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Primas hat es ja eben noch einmal deutlich angesprochen. Wir haben uns im Ausschuss sehr intensiv mit der Problematik beschäftigt. Ich war dem Landtag sehr dankbar, dass wir ohne Aussprache hier sehr, sehr schnell die Ausschussempfehlung in einen Landtagsbeschluss umgesetzt hatten, um dann hier der Landesregierung bundesweit mit unseren Forderungen den Rücken zu stärken. Wir haben ja damit auch einiges erreicht. Von der Warte her, denke ich, sind wir hier gut am Thema dran.
Ich möchte zum Antrag der GRÜNEN auch noch einmal sagen, einige Probleme, die sich auf Bundesebene im Bereich der Biogaserzeugung darstellen, haben wir in Thüringen Gott sei Dank nicht. Das gerade, weil unsere Betriebe hauptsächlich Gülle nutzen bei der Biogaserzeugung, von vornherein ihre Konzepte so ausgerichtet haben, dass die Reststoffe der Betriebe die Hauptrolle spielen in den Anlagen und dass wir es dadurch auch nicht damit zu tun haben, dass große Teile Thüringens inzwischen durch Maisanbau gekennzeichnet sind. Im Gegenteil, in Thüringen könnte durchaus noch etwas mehr Mais angebaut werden, um eine bessere Fruchtfolge zu gewährleisten. Dafür gibt es noch Spielräume.
Der Antrag der GRÜNEN hat einige andere Substrate für die Biogasanlagen mit angesprochen. Das ist richtig, das hilft auch, um weitere Fruchtfolgen zu schaffen. Ich habe ein bisschen vermisst die durchwachsene Silphie hier mit aufzulisten, weil sie aus meiner Sicht gerade mit den Forschungen, die wir hier in Thüringen an dieser Pflanze betreiben, eine wichtige Rolle spielen kann - noch dazu, weil diese Pflanze mehr als zehn Jahre genutzt werden kann, und deshalb natürlich auch die Intensität landwirtschaftlicher Bodenbearbeitung mit allen negativen Auswirkungen hier eine deutlich Niedrigere ist. Ich denke, diese Pflanze wäre sogar geeignet, eventuell im Rahmen des Biotopverbundes gewisse Möglichkeiten zu schaffen und hier Strukturierungen in die Agrarlandschaft zu bringen. Von der Warte her könnte man das sicherlich ergänzen. Aber ansonsten, der Minister hat es gesagt, haben wir noch große Kapazitätsmöglichkeiten im Bereich der Güllenutzung und das sollte auch vorangetrieben werden, um diese Lücken zu schließen. Aus meiner Sicht, aus Sicht auch der Agrarpolitiker der LINKEN insgesamt sollte Gülle fast flächendeckend in Biogasanlagen verwendet werden. Es hat den großen Vorteil, dass die vorhandenen Nährstoffe besser aufgeschlossen werden, dass sie dann leichter pflanzenverfügbar sind und dass auch die Geruchsbelästigung für die Bevölkerung deutlich vermieden wird, wenn wir denn ein Substrat aus einer Biogasanlage ausbringen. Die aktuellen Diskussionen, die es hier in der Politik gibt, dass die Gülle aus Biogasanlagen eventuell unter den Abfallbegriff fallen soll, die sind eine ganz, ganz große Katastrophe, denn das würde bedeuten, dass ein ganz wichtiger Dünger in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt werden kann und hätte damit eine verheerende Wirkung. Aus meiner Sicht steht hinter solchen Überlegungen nur das Interesse von Konzernen der entsprechenden Düngemittelindustrie.
Noch ein Satz zu der Frage Wärmenutzung, weil Herr Dr. Augsten das vorhin so kritisch angesprochen hat, 60 Prozent Wärmenutzung als Vorgabe. Ich finde es gut, dass gefordert wird, dass eine Biogasanlage auch unter Berücksichtigung der Wärmenutzung errichtet wird. Allerdings ist die Frage: Was ist denn eine entsprechende Wärmenutzung? Dabei ist ja zu verzeichnen, dass der landwirtschaftliche Berufsstand aufgrund dieser Vorgaben oft krampfhaft sucht, irgendwelche künstliche Wärmenutzungen herbeizuführen. Da sage ich aus meinen Erfahrungen heraus, eine Zucht von afrikanischen Welsen an einer landwirtschaftlichen Biogasanlage muss man auch beherrschen und wenn man sich auf solche riskanten Dinge einlässt, muss auch im Vorfeld klar sein, wohin ich denn neue Produkte verkaufen will. Es sind viele Betriebe daran gescheitert und deshalb sollte man sich das sehr, sehr gründlich ansehen, sicherlich Gewächshausanlagen und ähnliches könnten dort noch mit einbezogen werden, aber aus meiner Sicht ist die wichtigste Wärmenutzung einer Biogasanlage das Heizen des Fermenters und dann sollte die Überlegung im Raum stehen, ob man denn das Gas von da an nicht anders nutzen kann. Da muss es nicht nur die klassische Einleitung in Gasnetze von Großanlagen sein, man kann das Gas vielleicht auch abpressen, also in Druckbehältern transportieren, man kann das Gas auch nutzen, um es in den entsprechenden Dörfern zu verwenden. Eine Gasleitung ist weniger aufwendig als eine Fernwärmetrasse und sie hat auch weniger Verluste auf der Strecke. Es gibt ja auch ein entsprechendes Förderinstrumentarium des Freistaats, um solche Dinge mit zu nutzen, wo wir in der Zukunft noch verstärkt sehen müssen, wie wir das voranbringen, und da sehe ich auch noch Möglichkeiten in der Regelung hier bei der entsprechenden Einspeisevergütung, weil ja dort in dem Moment kein Strom erzeugt wird und deshalb die klassische Einspeisevergütung eben nicht gilt. Also da muss man noch einmal schauen, wie man hier die Anreize vielleicht noch verbessern kann; das wäre, glaube ich, sinnvoller als vieles andere.
Meine Damen und Herren, einer Ausschussüberweisung würden wir gern zustimmen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit in der nächsten Zeit, wirklich diese Regelung herbeizuführen, weil gerade erst eine Regelung getroffen wurde. Das ist ein bisschen das Problem, deshalb schlage ich vor, dass wir uns da enthalten.
(Beifall DIE LINKE)
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