Vermeintliche versuchte Nötigung und versuchte Strafvereitelung durch Abgeordnete der Linkspartei?
Aktuelle Stunde - Drucksache 5/482 -
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich ausdrücklich bei den anderen Fraktionen für die klaren Worte. Ich bedanke mich ausdrücklich für den Hinweis, dass in einem Rechtsstaat erst einmal die Dinge geklärt sein müssen. Hier gibt es einige Punkte, die zu klären sind auch aus unserer Sicht. Der Abgeordnete Fiedler hat vom Fragerecht gesprochen, das ist unbenommen. Wir haben im Ältestenrat aber auf den Umstand hingewiesen, den die FDP gerade angesprochen hat, dass wir es nicht sachgerecht finden, dass diese Aktuelle Stunde so aufgesetzt wird, bevor die Umstände, um die es geht, nicht parlamentarisch adäquat besprochen sind, und zwar so, dass alle Fragen angesprochen und geklärt werden können.
Ich will auf ein paar Punkte eingehen. Es ist angesprochen worden, der 13. Februar - Kollege Fiedler, ein bisschen Aufmerksamkeit würde jetzt nicht schaden -, weil am 13. Februar haben Zehntausende von mutigen Menschen, darunter viele Tausend aus Thüringen, darunter viele Bürgermeister, Oberbürgermeister, Kirchengemeinden, sehr viele Menschen zusammen deutlich gemacht, dass sie dem freien Willen des Demonstrationsrechts einen eigenen Ausdruck verleihen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gemeinsam mit allen Aktionen, und zwar in der Neustadt und in der Altstadt, ist es gelungen, deutlich zu machen, dass die Toten von Dresden durch Nazis nicht noch einmal geschändet werden dürfen. Das ist aber Erfolg beider Seiten gewesen und es ist Erfolg aller gewesen, dass es friedlich gewesen ist. In dem Zusammenhang gestehe ich, Kollege Fiedler, dass ich sehr verwundert war, dass diese seltsame Organisation Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund mir unterstellt, ich hätte zu Straftaten aufgerufen. Seltsam ist, wenn eine Gewerkschaft als Polizeigewerkschaft
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Seltsam?)
- hören Sie doch einfach zu, es schadet überhaupt nichts, in einer Parlamentssitzung auch mal was zu lernen - behauptet, aus Polizeiberichten zitieren zu können und mit dem Anspruch aus dienstlichen Polizeiberichten Pressearbeit machen zu können gegen die vielen Zehntausend, die dort friedlich demonstriert haben. Deswegen spreche ich von seltsam. Es ist die gleiche seltsame Organisation, allerdings die, die in Thüringen in ihrer Landeszeitung die NPD hochleben ließ und das finde ich auch genauso seltsam. Deswegen mein deutlicher Hinweis: Ja, der 13. Februar war ein Erfolg aller Demokraten und wir dürfen uns diesen Erfolg nicht kleinreden lassen. Das jetzt mit dem Begriff Straftaten zu belegen, ist die Kriminalisierung dessen, was da stattgefunden hat,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
statt der Freude darüber, dass tatsächlich die Menschen sich die Stadt Dresden für friedlichen Protest erobert haben.
Zu dem Vorgang selber - der Artikel, den der Kollege Fiedler angesprochen hat, ist ein interessanter Artikel. Da wird z.B. nicht erwähnt, dass Zivilpolizisten, drei Stück an der Zahl, in den Abgeordnetenbüros Bärwolff und Hennig den ganzen Abend anwesend waren. In der Drucksache 5/431 ist es allerdings erwähnt. Bis dahin waren wir nur verwundert, warum die gleichen Zivilpolizisten da oben gesessen haben in der darauffolgenden Landtagssitzung und stundenlang der Landtagssitzung noch beigewohnt haben. Das ist doch durchaus seltsam, dass drei Polizisten zwei vermeintliche Täter nicht sofort dingfest machen, wenn sie anwesend sind in diesen Räumlichkeiten, bei denen tatsächlich die Täter reingegangen sind. Erstaunlich ist allerdings auch, und deswegen rede ich von dem Wunder von Erfurt, dass die Abgeordnete Hennig schon über die Fähigkeit der Urbiquidität verfügt. Sie kann schon durch Rolltore gehen. In der Drucksache 5/431 steht nämlich, dass sie das Rolltor von außen geschlossen hat, was technisch gar nicht möglich ist. Ich habe Ihnen ja angeboten, Kollege Fiedler, dass wir gemeinsam hingehen und es uns am Ort anschauen. Hingucken würde nützen, dass doch der gegebene Bericht in der Drucksache 5/431 grob fehlerhaft ist. Wie kann die Abgeordnete Hennig verschweigen, dass es einen Seiteneingang gibt, wenn sie durch selbigen hineingeht und das Tor öffnet? Wieso hat der Justizminister nicht seine Stellungnahme mit in der Drucksache 5/431, sondern nur der Innenminister? Wieso wird nur die Polizeisicht wiedergegeben? Wieso wird nicht zitiert, dass die Abgeordnete Hennig mit der diensthabenden Staatsanwältin mit dem Telefon der Polizeiführerin zweimal telefoniert hat und daraufhin die Staatsanwältin mitteilte, dass sie gar keine Kenntnis hatte, dass die Aktion vor Ort in zwei Wahlkreisbüros stattfindet?
Deswegen, meine Damen und Herren, wäre es gut, wenn wir diese Widersprüche vielleicht einmal erörtern würden und wenn dann die Behauptung aufgestellt wird, in der Aufhebung der Immunität - jetzt breche ich sozusagen das Geheimnis - steht, dass die Abgeordnete Hennig verweigert hätte, den Hinterausgang zu benennen, in den Büroräumen der Wahlkreisbüros von Hennig und Bärwolff, in den Hinterräumen, in denen die Toilette sich befindet. Ich habe den Lageplan mit wenn jemand reingucken will. Dort gibt es überhaupt keinen Hinterausgang. Wie kann sie denn etwas verleugnen, was gar nicht existiert, aber in der Drucksache 5/431 steht nur das eine drin.
(Beifall DIE LINKE)
Auf diese Widersprüche haben wir hingewiesen und unsere Bitte war, dass wir parlamentsintern erst mal die Widersprüche klären.
Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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