Vermeintliche versuchte Nötigung und versuchte Strafvereitelung durch Abgeordnete der Linkspartei?

Aktuelle Stunde - Drucksache 5/482 -

Ich habe jetzt verstanden, warum die SPD ihren Koalitionspartner gebeten hat, diese Aktuelle Stunde nicht draufzusetzen. Das, was jetzt hier gerade passiert ist, ist der Versuch der Fortführung der Vorwegverurteilung, die in der Drucksache 5/431 begonnen hat. Das Wort "rechtswidrig" haben Sie reingeschrieben und Sie haben es als Innenminister unterschrieben. In der ganzen Drucksache wird nicht erwähnt, dass die Büros als Wahlkreisbüros der Abgeordneten gekennzeichnet sind; sie sind groß gekennzeichnet. Es ist nicht in Ihrer Beantwortung darauf hingewiesen worden, dass die Abgeordnete Hennig auf die Umstände hingewiesen hat, dass eine Beschlagnahmung in den Räumen nicht stattfinden darf. Daraufhin hat die Diensthabende gesagt, davon wüsste sie nichts, sie hätte davon auch keine Kenntnis. Daraufhin hat die Abgeordnete Hennig darauf bestanden, mit der Staatsanwältin zu telefonieren, was die Einsatzleiterin auch genehmigt hat mit ihrem Diensttelefon. Sie hat mit dem Diensttelefon mit der Staatsanwältin geredet und die Frage aufgeworfen: Wissen Sie, dass es sich um zwei Wahlkreisbüros handelt, bei der keine Durchsuchung und Beschlagnahmung vorgenommen werden kann? Daraufhin hat die Staatsanwältin gesagt, sie hat keine Kenntnis von diesem Umstand, sie muss mit der Richterin darüber reden. So funktioniert das nämlich im Rechtsstaat. Erst nach Rücksprache mit der Richterin hat die Staatsanwältin wieder mit der Abgeordneten Hennig gesprochen und daraufhin hat die Abgeordnete Hennig zur Feststellung der Personalien die Räumlichkeiten geöffnet. Dazu musste sie durch den Seiteneingang gehen, wozu Sie schreiben, dass sie den verleugnet hätte. Sie ist vor den Augen der Einsatzleiterin durch den Seiteneingang und hat die Tür geöffnet und drinnen konnten Personalien festgestellt werden. Um eines klarzustellen: Es geht nicht darum, die beiden Täter, um die es hier geht, zu schützen. Darum ist es nie gegangen. Es ist auch nie darum gegangen, Menschen zu beschützen, die mit Pfefferspray Zivilisten angreifen, die Polizisten schlagen oder Menschen angreifen. Darum ist es nie gegangen. Es ist immer um die Frage gegangen: Warum stehen 12 Polizeiwagen vor diesem Büro und warum handeln drei Polizisten, die in dem Büro sind, nicht und nehmen die zwei fest, um die es geht? Das ist die Frage, die Sie alle nicht beantworten.

(Beifall DIE LINKE)

Was ich nicht verstehe, ist, dass in Ihrer Drucksache nicht darauf eingegangen wird, was die Richterin ausgeführt hat; man hätte mal im Justizministerium fragen müssen. Es steht nicht darin, was die Staatsanwältin an dem Abend gemacht hat, welche Feststellungen bei der Staatsanwältin protokolliert worden sind, und - und das war der Punkt, den wir im Ältestenrat besprochen haben und das war der Dissens mit der CDU - wir haben gesagt, es gibt Widersprüche zwischen der Drucksache 5/431 und den beantragten Immunitätsaufhebungen, und zwar objektive, prüfbare Widersprüche, die nicht erklärbar sind.

Der Oberstaatsanwalt schreibt von anderen Tatbeständen. Er behauptet, dass Frau Hennig innen drin den Hinterausgang verweigert hätte. Die Drucksache sagt, dass sie den Zutritt verweigert hätte. Den innen drin sich befindenden Hinterausgang kann sie überhaupt nicht verleugnet haben, weil es den überhaupt nicht gibt. Ein Hineingehen würde eine einfache räumliche Prüfung auslösen und man wüsste, dass sich der Vorgang irgendwie so nicht abgespielt hat, wie entweder der Oberstaatsanwalt schreibt oder wie Sie, Herr Innenminister, schreiben. Wir fragen, warum das Innenministerium und das Justizministerium nicht gemeinsam für die Landesregierung antworten. Deswegen, Herr Innenminister - es tut mir leid -, wir haben einen Antrag gestellt, die Immunitätsfragen generell für die Wahlkreisbüros zu klären. Ich möchte, dass erst dieses Gutachten auf den Tisch gelegt wird und dass wir dann klären, ob Frau Hennig sich korrekt benommen hat. Dann würde ich gern wissen wollen, ob Sie sich auch entschuldigen, falls die Polizei einen groben Fehler gemacht hat bei der Art der Polizeiführung, die an dem Abend angewendet worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

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