Stopp des Krankenkassen-Zusatzbeitrages bei Hartz-IV-Empfängern

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/400 -

Als ich vor vier Wochen zum ersten Mal zu diesem Antrag gesprochen habe, waren innerhalb weniger Tage verschiedene Meldungn durch unsere Zeitungen gegangen, nämlich zum einen die Erhebung der Zusatzbeiträge, ergänzt um die Mitteilung, dass auch Hartz IVEmpfänger diese Beiträge zu zahlen haben und die ARGEn es nicht übernehmen, diese 8 € zu bezuschussen und diese Hartz IV-Empfänger sollten ihre Kassen dann wechseln. Zweitens wurde innerhalb weniger Tage damals kundgetan, dass die gerade in Kraft getretene Erhöhung der Kindergeldzahlungen für Hartz IV-Empfänger nicht anerkannt wurde, sondern die sollten diese 20 € Erhöhung zurückzahlen. Das hat nur scheinbar nichts miteinander zu tun. Es ist tatsächlich so, dass genau diese beiden Vorgänge zeigen, wie der Umgang mit sozial Schwachen in unserer Gesellschaft tatsächlich vonstatten geht. Insofern ist es durchaus folgerichtig, dass die Forderung nach der Aufhebung beider Verfahrenweisen in einem Antrag zu stehen kommt.

Mittlerweile ist zu diesen beiden Zeitungsmeldungen, zu diesen beiden Entscheidungen, noch ein weiteres Argument gekommen. Es ist ein Verfassungsgerichtsurteil ergangen, das in seinen Auswirkungen zwar noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, das verbietet uns aber überhaupt nicht, den Geist dieses Urteils zu erfassen, den Sinn dieses Urteils zu erfassen und danach auch jetzt schon zu handeln. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag. Es ist tatsächlich so, dass das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, die Ausstattung der Kinder in unserer Gesellschaft, gerade der Kinder aus sozial schwachen Familien bedarfsgerecht, und zwar nach den Bedürfnissen einer menschenwürdigen Teilhabe an der Gesellschaft auszustatten. Wenn wir jetzt diesen von Hartz IV betroffenen Kindern diese 20 € Kindergelderhöhung nicht zugestehen, ist das nichts anderes als ein widersinniges Signal von Bürokratie, obwohl wir wissen, dass die Sätze, die sie empfangen sowieso nicht angemessen sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt also, wenn man hier unbürokratisch eine Rückforderung stoppt, ist das nichts anderes als zumindest dem Grundgedanken des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu folgen und mit einer unbürokratischen Regelung der gesetzlichen Regelung, die erfolgen muss bis Ende dieses Jahres, vorzugreifen und einfach zu sagen: Okay, wir wissen, es ist nicht genug, wir wissen, es muss eine Nachbesserung erfolgen und wir werden die Situation nicht dadurch verschärfen, dass wir gerade die Kinder, die es am meisten brauchen, von der Kindergelderhöhung ausnehmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Sinne, Herr Gumprecht, ist die Forderung nach dem Aussetzen der Rückforderung nicht entbehrlich. Diese Forderung ist so lange unentbehrlich bis eine bessere Ausstattung der Kinder umgesetzt ist.

(Beifall DIE LINKE)

So lange ist jede Forderung, die die Situation der von Hartz IV betroffenen Kinder verbessert, unentbehrlich. Sie ist also bitter notwendig und leider gibt es viel zu wenig solcher Forderungen.

Das Zweite ist die Erstattung dieser 8 € Zusatzbeiträge für Hartz-IV-Empfänger. Das ist auch ein Teil dieses Antrags. Da muss man ganz klar sagen, ich finde es sehr richtig, dass das Bundesverfassungsgericht gerade die Erstattung bestimmter Gesundheitsausgaben angemahnt hat. Das steht in dem Urteil drin, es sind bestimmte Dinge darin genannt, die Zusatzbeiträge sind nun ausdrücklich darin nicht genannt. Das heißt aber nicht, dass es im Geiste dieses Urteils nicht enthalten ist, auch diese Beiträge mit einzubeziehen. Das bedeutet nicht, dass wir einfach darüber hinweggehen sollten. Die Tatsache, dass Frau von der Leyen eine Handlungsanweisung angekündigt hat, dem Rechnung zu tragen, das ist ja schön, aber solange diese Anweisung bei den ARGEn nicht ankommt, solange die Konsequenzen bei den Menschen nicht ankommen, ist es durchaus berechtigt, weiterhin zu fordern, sich dafür einzusetzen, das umzusetzen und das immer weiter anzumahnen, solange bis es umgesetzt ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Frau von der Leyen sich damit durchsetzt, und ich sehe das noch ein bisschen kritische, weil der Koalitionspartner dazu eine definitiv andere Haltung hat, würde ich mich sehr freuen, aber ich möchte es erst mal schwarz auf weiß sehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus, ich hatte das schon einmal erwähnt, ist es natürlich so, wenn wir den Wettbewerbsgedanken, den Sie angesprochen haben, noch ein bisschen dabei verfolgen und sagen, okay, wir möchten, dass gerade sozial Schwache die Möglichkeit haben zu wählen, ob sie - es geht jetzt nicht nur um Hartz-IV-Empfänger, es geht auch um Empfänger niedriger Einkommen - aufgrund der Zusatzbeiträge entscheiden können, welche Kasse nimmt ihnen mehr ab, welche Kasse nimmt ihnen weniger ab und dann zu der anderen Kasse gehen, dann entsteht dadurch bürokratischer Aufwand. Dieser bürokratische Aufwand muss auch finanziert werden. Sie hatten gesagt, dass diese 8 € nicht im Verhältnis stehen zu dem Aufwand, der damit einhergeht. Aber diese 8 € sind nun mal die Realität. Wir können auch nicht sagen, die Zusatzbeiträge, die man ungeprüft erhebt, sollten 20 € betragen, damit es sich lohnt. Es ist auf jeden Fall so nicht ganz korrekt.

Deswegen komme ich eigentlich zu der dritten Forderung und das ist die Abschaffung dieser Zusatzbeiträge insgesamt.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine Hypothek, die die jetzige Bundesregierung - das ist deutlich gemacht worden - von der letzten schwarz-roten Bundesregierung geerbt hat und diese Hypothek ist erst nach der Bundestagswahl zum Tragen gekommen. Das ist eher zufällig der Fall oder auch dem Wahlkampf geschuldet, das möchte ich jetzt nicht entscheiden. Auf jeden Fall dient dieser Zusatzbeitrag der Aushöhlung der solidarisch finanzierten Krankenkasse. Ich zitiere mal unsere Sozialministerin, Frau Taubert: "Diese Zusatzbeiträge sind ein einseitiges Arbeitgeber-Entlastungsprogramm." Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das ist tatsächlich auch meine Überzeugung und in diesem Sinne, wenn wir da schon einer Meinung sind, dann sollten wir auch gemeinsam handeln und damit fordere ich Sie eigentlich auf, diesem Teil des Antrags auf jeden Fall zuzustimmen, denn es ist ja genau das, was auch Ihre Meinung ist, dass diese Zusatzbeiträge ungerecht, unsozial sind und die Arbeitgeber in einer völlig unzulässigen Weise aus der Verantwortung entlassen. In diesem Sinne muss da nachgebessert werden und nicht erst irgendwann, sondern bald. In dem Sinne bitte ich den Antrag, den ich hier begründet habe, zu verstehen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien