Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/476 - Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Seniorenmitbestimmungsgesetz bringt die Fraktion DIE LINKE ein Gesetz in den Landtag ein, was seit über zwei Jahren in vielen Gremien, in Vereinen und Verbänden und mit vielen Seniorinnen und Senioren diskutiert wurde, welches wir bereits vor etwas mehr als einem Jahr schon einmal in den Landtag eingebracht haben und welches von Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, vor der Landtagswahl nicht entschieden werden sollte und Sie dieses Gesetz in die Diskontinuität verschoben haben.
Die Situation in Deutschland, die demographische Entwicklung auch in Thüringen hat sich aber seitdem nicht verändert. Im Jahr 2010, das haben wir erst gestern wieder in Statistiken vernehmen können, liegt der Anteil der Senioren über 65 Jahre bei 34 Prozent. In 50 Jahren, da bin ich übrigens 100, liegt er dann bei 67 Prozent. Beklagen wir die Situation nicht,
(Beifall DIE LINKE)
nutzen wir dies als Chance auch als weitere Entwicklung in Thüringen. Dazu gehört, dass wir die Fähigkeiten, die fachlichen und die persönlichen Lebenserfahrungen der Seniorinnen und Senioren nutzen. Deshalb braucht es die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Seniorinnen und Senioren in eigenen Angelegenheiten, als wirksame Form der Interessenvertretung. Um diese Interessenvertretung wirksam auszubauen, sind insbesondere in Thüringen folgende Schritte für uns notwendig: Die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Seniorenbeiräten auf kommunaler und Landesebene, wenn dies die Seniorinnen und Senioren vor Ort wollen; die Absicherung der engen Zusammenarbeit von Seniorenbeiräten und Seniorenorganisationen; die Absicherung der Logistik und Arbeit von Seniorenbüros. Kernpunkte sind aber auch die Stärkung des Landesseniorenbeirates und die Erstellung eines Landesseniorenberichtes und die darauf aufbauende seniorenpolitische Planung in Thüringen. Die Argumente haben wir in der letzten Legislatur in fast zwei Jahren ständig im Ausschuss, auch hier im Plenum ausgetauscht. Die will ich jetzt alle nicht wiederholen, sie haben sich aber nicht verändert. Das, was sich verändert hat, ist, dass die Landtagswahlen vorbei sind.
Die neue Regierungskoalition, an der die CDU wieder beteiligt ist, hat ja einen Koalitionsvertrag verfasst. Seniorenpolitik stellt unter der Rubrik Soziales mit beinahe einer Seite Länge einen absoluten Schwerpunkt dar. Darin stehen solche Punkte wie Seniorenberichterstattung, wie Landesseniorenbeirat auf breiter Basis, wie bedarfsgerechter Ausbau und Sicherung der Seniorenbüros, wie besonderes Augenmerk liegt auf Seniorenmitbestimmung.
Kurz gesagt, eigentlich können und müssen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, dem neuen alten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Seniorenmitbestimmung zustimmen. Zunächst beantragen wir aber erst einmal die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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