Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern hier: Nummer II 2/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4328
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hatte ja versprochen, dass ich dem Abgeordneten der CDU-Fraktion, der für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Sprecher ist - unter anderem eben auch für die Kultur - erkläre, warum es in einem Fünfspartentheater zu einer unklaren Finanzdeckungslücke kommen kann.
Einen Teil hat der Minister Ihnen jetzt vorgetragen. Das heißt, es gab einen Zeitpunkt X, an dem ist ausgemacht worden, dass es eine Deckungslücke von 2,1°Mio. € gibt. Im Moment sind wir in den Tarifverhandlungen und es ist überhaupt nicht und von keinem in diesem Hause zu sagen, wie die Tarifverhandlungen ausgehen. Darüber bin ich auch froh, denn die Tarifhohheit liegt nicht bei der Politik. Das finde ich auch gut so.
(Beifall CDU, DIE LINKE)
Die Beschäftigten des Hauses - Sie können dann bitte gern noch einmal dieses Protokoll aus dem Geraer Kulturausschuss lesen - verweisen auch selbst darauf, dass das, was am Ende als Deckungslücke vorhanden ist, im Moment nicht quantifizierbar ist. Aber was im Moment wirklich feststellbar ist, ist, dass es bei der derzeitigen Finanzierungsgröße, die vorhanden ist, um Personal- und Spartenabbau geht. Dort greift man in einem solch komplizierten Geflecht wie in einem Theater zuallererst natürlich in die großen Personalkörper ein - das ist das Orchester. Aber ein Orchester lässt sich nicht per Rechenschieber kleinrechnen. Dort gibt es verschiedene Bedingungen, die eingehalten werden und ein Politiker oder Politikerin sollte auch nie darauf drängen, dass verschiedene vertragliche Vereinbarungen, die Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eingehen, durch irgendeinen Federstrich ad absurdum geführt werden. Nun hat man diesen Zustand, dass die Finanzierungslücke in jedem Fall größer ist, als sie bisher angenommen worden ist.
Es ist richtig, die Finanzierungsvereinbarung ist von den Gesellschaftern unterschrieben worden, offensichtlich auch in Treu und Glauben, dass danach schon noch etwas zu verhandeln sei. Die andere Variante wäre natürlich gewesen, man hätte keine Finanzierungsvereinbarung. Und keine Finanzierungsvereinbarung - ich glaube, das haben schon unzählige Leute an diesem Pult gesagt - hat Erfurt und in Erfurt ist eben auch nicht alles geregelt für die Fortführung des Theaterbetriebs, nicht nur im großen Theaterhaus, sondern auch im Puppentheater Waidspeicher oder in der Kooperation und Kommunikation über Abendspielzeiten mit dem Kabarett. Es ist eben nicht in Ordnung.
Nun wagen wir uns nicht zu behaupten, dass wir den Stein des Weisen gefunden hätten. Da bin ich wieder bei diesem Anhörungsprozess und da kann ich nur feststellen, den haben Sie einfach schnöde per Handzeichen verweigert. Ich könnte noch behaupten, dass wir mit diesem Anhörungsprozess dem Kulturminister den Rücken gestärkt hätten gegenüber seinen Kollegen am Kabinettstisch, aber vielleicht ist da die Kommunikation zwischen Parlament und Regierung nicht richtig gelaufen. Das zum Punkt eins.
Zum Punkt Kulturförderausgleich: Liebe Kollegin Hitzing, wir wollen nicht, dass eine Zwangskulturabgabe pro Kopf und Bürger in irgendeinen imaginären Topf gelegt wird. Aber wenn man sich das Ausgangsmodell - ich sage bewusst, das Ausgangsmodell -, nämlich das Kulturraumgesetz in Sachsen anschaut, haben wir darin, von Biedenkopf konzipiert, zwei Dinge enthalten. Das eine ist, dass in Sachsen Kultur Pflichtaufgabe ist. Und Pflichtaufgabe ist sie deshalb, dass sie nicht allen Konsolidierungsmaßnahmen, die bei der Knappheit der Finanzen der Kommunen angewandt werden, zum Opfer fällt. Das hat nichts damit zu tun, dass in einer Stadt von einer Größenordnung von 20.000 Einwohnern ein Theater vorgehalten wird. Es hat einfach damit zu tun, die von Herrn Meyer dankenswerterweise so deutlich beschriebene Aufgabe des Staates, des Kulturstaates, konkreter zu beschreiben und mehr Schutz zu geben als wir es bisher haben.
Die zweite Größenordnung, die wir nicht so übertragen können, ist, dass man in anderen räumlichen Strukturen Kultur verankert. Da geht es im Großen und Ganzen keinesfalls nur um die Theater und Orchester. Aber bezogen auf den Anlass des Antrags haben wir gefordert, die Theater und Orchester mit einer recht großen Summe, gemessen am Gesamthaushalt für die Kultur, in diesen Förderausgleich einzubringen. Dazu gehören natürlich auch überregional bedeutsame Kultureinrichtungen wie Museen, und dazu gehören natürlich auch Beschreibungen von Kulturaufgaben des Kulturlandes Thüringen, also des Freistaats Thüringen.
Deshalb brauchen wir ein Kulturkonzept. Das heißt, die Verbindung zwischen dem, was man finanziert und dem, was ein Kulturland für die Zukunft an Kultur auch entwickeln möchte, muss man definieren. Hier geht es nicht darum, ob in der Gemeine XY auch ein kleines Museum ist, das durchaus zu erhalten ist, sondern was ist aus der Sicht des Landes als überregional wirksame und insbesondere in einer europäischen Landschaft sich befindende Kulturlandschaft Thüringen nach außen ausstrahlt. Was wir jetzt ausstrahlen, ist weitestgehend Katastrophe und drohender Abbau. Das hat mit Finanzierungssituationen zu tun und hat natürlich auch mit der demographischen Entwicklung in unserem Freistaat zu tun. Wenn man sich aber der Aufgabe offensiv stellen will, und das haben wir versucht, mit unserem Antrag deutlich zu machen, dann - und das wäre wieder verdammte Pflicht des Parlaments - hat man sich zu dieser Aufgabe zu vereinbaren. Das ist etwas, was durch den Kopf gehen muss, wo man politische Entscheidungen treffen muss. Es geht um den Verfassungsrang der Kultur im Freistaat. Herr Abgeordneter Kellner, jedes Mal, wenn Sie nach vorn gehen, habe ich den Eindruck, Sie begreifen das überhaupt nicht, es geht nicht in Ihren Kopf hinein, egal was gesagt wird oder was aufgeschrieben ist. Solange das nicht aufseiten der CDU-Fraktion passiert, wird auch der Minister, der die hehrsten Ansätze hat, keine Erfolge erzielen, es sei denn, er löst die Koalition auf. Aber das ist ein anderes Blatt Papier.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Sie müssen besser zuhören, Frau Klaubert.)
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