Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern hier: Nummer II 1/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4328
Frau Präsidentin, sehr geehrte immer noch wenige anwesende Damen und Herren Abgeordnete, ich wusste nicht, dass wir zu dem Tagesordnungspunkt „Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern“ in Thüringen das Modell des Deutschen Bundestages der vergangenen Woche wiederholen, denn dort ist das so ausgegangen, dass nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags bei der Sitzungsunterbrechung dann auch die Sitzung abgebrochen worden ist, und nur der Ältestenrat hätte sie fortsetzen können. Das hatte politische Auswirkungen und offensichtlich gilt auch in diesem Hause: Freitag nach eins macht jeder seins.
(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vor dem Hintergrund der Gewichtigkeit dieses Antrags kann ich mich dafür nur fremdschämen, weil zum heutigen Tag eigentlich Künstlerinnen und Künstler von Thüringer Theatern und Orchestern hierherkommen und diese Debatte live erleben wollten. Sie haben darauf verzichtet, weil sie Probe und Aufführung haben und ihren Dienst einfach tun, obwohl es um ihre eigene Angelegenheit geht.
Um auf den Sachverhalt zu kommen: Wir sprechen also seit geraumer Zeit darüber, wie wir in Thüringen die Situation der Theater und Orchester vernünftig regeln könnten. Im Ausschuss ist insbesondere zu unserem Punkt II aus dem Antrag eine Debatte geführt worden, die aus der Sicht der Landesregierung und aus der Sicht der Koalitionsfraktionen so aussah, als sei alles in Butter.
Kommen wir also zu dem Punkt I. Wir haben gefordert für die Finanzierungsperiode von 2013 bis 2017, die Förderung der Thüringer Theater und Orchester durch Nachverhandlungen bzw. Neuverhandlungen anzupassen. Einiges ist geschehen, aber erledigt ist eigentlich gar nichts. Eisenach hat eine Gnadenfrist und im Bereich des Ostthüringer Theaters in Altenburg und Gera brennt eigentlich die Luft. Um das noch einmal deutlich zu machen, zitiere ich aus einem Schreiben des Kulturausschussvorsitzenden der Stadt Gera an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, nachrichtlich an die Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen und nachrichtlich auch an die Mitglieder in diesem Ausschuss. Ich möchte zwei Stellen zitieren. In dem Schreiben heißt es: „Sehr geehrter Herr Minister, leider hatten wir aus Ostthüringer Sicht in den letzten Jahren nicht immer den Eindruck, dass die Vorleistungen unseres fusionierten Theaters von den Verantwortlichen des Landes in angemessener Weise anerkannt und als Modell für andere Thüringer Theater in Stellung gebracht wurden. So mussten wir mit Befremden feststellen, dass Theater, die sich einem Zusammengehen seit Jahren verweigern, von der Gesamtfinanzierung des Landes überproportional profitieren. Wir bitten Sie, diese Verweigerungshaltung nicht länger zu unterstützen und die erfolgreiche Zusammenarbeit der Theater in Altenburg und Gera nicht scheitern zu lassen.“
Ich will den Sachverhalt dieser Proportionen zwischen der Finanzierung der einzelnen Theater nicht weiter bewerten, gehe aber nur darauf ein, dass in diesem Satz auch das Problem benannt liegt, dass das einzige Fünfspartentheater in diesem Freistaat vor und wahrscheinlich auch nach den Tarifverhandlungen keine gesicherte Existenz für diese fünf Sparten hat. Dazu zitiere ich aus dem Anhang dieses Briefes, der das Ergebnis einer Anhörung der Spartenvertreter widerspiegelt, und zitiere nur eine Passage: „Wir haben hier in Ostthüringen eine große Besonderheit. Die haben wir uns nicht ausgesucht, die ist über uns gekommen 1995 mit der Fusion. Aber ich muss mit einigem Stolz sagen, wir haben uns diese Besonderheit, die uns am Anfang überhaupt nicht geschmeckt hat, zu einer positiven Besonderheit gemacht. Wir sind nämlich das einzige Fünf-Sparten-Theater in Thüringen, was es noch gibt, und wir sind auch das einzige Theater, was mit diesen fünf Sparten zwei Städte kulturell versorgen möchte.“
Ich stelle zunächst fest, für dieses Theater in der Region, in der ich lebe, gibt es keine gesicherte Zukunft und auch das, was nach dem 5. Juli, nach dem wahrscheinlich abschließenden Gespräch der Tarifpartner miteinander passieren wird, wird die Spielfähigkeit dieses Theaters für eine große Region zwischen Gera und Altenburg und in dem gesamten Umland nicht realisieren können. Ich glaube, das wissen Sie, so dass unsere Forderung aus dem Punkt II Nummer 1 offen ist, aber der Ausschuss hat sie abgelehnt.
Zu II.2., wo wir Sie auffordern, einen solidarischen Kulturförderausgleich auf den Weg zu bringen. Landauf, landab und politisch durchaus konträr wird über die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs diskutiert. Im Ausschuss habe ich Sie, Herr Minister, gefragt, inwiefern Ihre Intervention in Richtung des Finanzministers geht, in die künftige Finanzierungsstruktur des Freistaats Thüringen einen solchen solidarischen Kulturförderausgleich einzufügen. Sie haben mir geantwortet, Sie hätten einen Brief geschrieben. Da ich weder den Inhalt des Briefes noch die Antwort des Finanzministers kenne, kann ich nur sagen, auch dieser Punkt II.2. ist nicht erfüllt, aber die Koalitionsfraktionen haben diesen Punkt abgelehnt.
Punkt II.3. bezieht sich auf die Bearbeitung und Veröffentlichung des Kulturkonzepts: Auch darüber reden wir nicht zum ersten Mal. Auch in diesem Zusammenhang sei vermerkt, dass aus unserer Sicht dringend geboten wäre, die einzigartige Theater- und Orchesterstruktur Thüringens in einem solchen Kulturkonzept zu verankern und das auch haushaltsrelevant für die Zukunft zu beschließen.
(Beifall DIE LINKE)
Auch dazu gibt es erstens eine Verweigerungshaltung, zweitens den Hinweis darauf, wenn das Konzept das Kabinett passiert habe, würde es den Abgeordneten zur Verfügung gestellt, so dass aus unserer Sicht auch dieser Punkt 3 aus II keinesfalls als erfüllt gelten kann. In diesem Zusammenhang haben wir hilfsweise angeboten, eine Anhörung zum Thema zu organisieren. Ich sage ausdrücklich auch, eine mündliche Anhörung, in der wir die kommunalen Spitzenverbände hätten befragen können, in der wir natürlich auch die Vertreter der verschiedenen Sparten aus den unterschiedlichen Theatern und Orchestern Thüringens hätten befragen können, in der wir die Gewerkschaften eingeladen hätten und in der wir auch einschlägige Vertreter der Kulturpolitik dieser Bundesrepublik als Gäste hätten befragen können. Dieses Ansinnen, eine mündliche Anhörung zum Thema zu machen, hätte wahrscheinlich der Landesregierung einige Erhellung gebracht und vielleicht auch diejenigen, die sich als hartnäckige Verweigerer einer künftigen anderen Kulturfinanzierung in Thüringen herausstellen, zur Vernunft gebracht. Aber offensichtlich gilt hier eine Aussage von Ludwig van Beethoven: „Sich selbst darf man nicht für so göttlich halten, dass man seine eigenen Werke nicht gelegentlich verbessern könnte.“ Das hätte natürlich eine Anhörung zum Ausdruck bringen können. In diesem Sinne hat unser Vorstoß eigentlich nur versucht, das Parlament in seine eigentliche Rolle zu setzen, nämlich politisch gestalten zu wollen.
Die Ablehnung unseres Antrags im Kulturausschuss ist demzufolge die Verweigerungshaltung oder die Selbstentmündigung des Parlaments in dieser Angelegenheit. Das kann man nur zur Kenntnis nehmen.
Was ich aber ausdrücklich, ausdrücklich noch einmal benennen möchte - weil ich genau weiß, dass diese Debatte von außen verfolgt wird -, wie Sie hier zum Teil Sonntagsreden zur Bedeutung von Kultur und Kulturland Thüringen halten, sich dafür noch Dankschreiben einhandeln und wie Sie sich hier in diesem Saal eigentlich kaum beteiligt versammelt haben und wie Sie immer wieder vernünftige Anträge ablehnen, ist etwas, was man kaum noch ertragen kann. Ich weiß, diese Debatte wird Ihre Verweigerungshaltung nicht auflösen, aber wir werden so lange dieses dicke Brett bohren, bis Sie endlich zur Vernunft gekommen sind, und wir tatsächlich zum Kulturland Thüringen sagen können: Es ist ein gestaltendes und gestaltetes Kulturland.
(Beifall DIE LINKE)
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