Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Katharina König-Preuss
RedenKatharina König-Preuss

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6575

 

Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, am 8. Dezember 2022, also Ende letzten Jahres, hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf zum ersten Mal beraten und ich bin, obwohl ich bereits mehrfach gesagt habe, dass ich nicht Berichterstatterin sein möchte, in dieser Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zur Berichterstatterin erklärt worden. Und wissen Sie warum? Weil ich solidarisch bin und einem Abgeordneten der CDU, der mit seinem Handy nicht zurechtkam – am 8. Dezember war ja der Alarmtag – geholfen habe, sein Handy zu verstehen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Anschluss daran ist dann der Abgeordnete der CDU in den Innen- und Kommunalausschuss gegangen und hat, da ich noch nicht anwesend war und wir diese Regel im Innen- und Kommunalausschuss haben, wer nicht anwesend ist, wird zur Berichterstattung verpflichtet, mich vorgeschlagen. Das ist dann sozusagen das solidarische Prinzip der CDU. Ich weiß, dass ich ab sofort zumindest männlichen Abgeordneten der CDU nicht mehr helfen werde, ihre Handys zu verstehen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

weil die Konsequenz davon ist, dass ich dann von diesen als Berichterstatterin vorgeschlagen werde. Aber okay, so ist es.

 

Ich komme zur Berichterstattung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Hintergrund ist, dass festgestellt wurde, dass die Wahlkreise in Thüringen zum Teil von der durchschnittlichen Bevölkerungsanzahl um mehr als 25 Prozent abweichen. – Ich kann Ihnen auch sagen, welcher Abgeordnete das war, wenn das so irritierend bei Ihnen in der CDU-Fraktion ist. Es war Herr Urbach. – Immer dann, wenn die Wahlkreise mehr als 25 Prozent der Durchschnittsgröße überschreiten, müssen wir darauf per Landeswahlgesetz reagieren und eine Änderung bei den Wahlkreisen vornehmen.

 

Die Landesregierung hat uns am 14. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen in einem Erfurter Teil feststehen und da eine Abweichung von über 25 Prozent vorliegt. Wir haben dann im Plenum am 11. November 2022 das erste Mal über einen Entwurf von Rot-Rot-Grün beraten, wie damit umzugehen ist. In dem Entwurf ist nur eine geringfügige Änderung zur Neueinteilung des Wahlkreises 26 alias Erfurt III vorgesehen, um die akute Überschreitung der zulässigen Abweichung in der Bevölkerungszahl zu beseitigen und vor allem fristgerecht und fristgemäß eine notwendige Gesetzesänderung zu beschließen. Darüber hinaus wirbt auch der vorliegende Gesetzentwurf dafür, eine grundlegende Reform anzustreben.

 

Im Innen- und Kommunalausschuss haben wir dann am 8. Dezember 2022 – das ist der Tag, an dem sich dann die Solidarität des Herrn Urbach zumindest etwas schwierig zeigte – eine schriftliche Anhörung initiiert. – Das bringt da gerade in der CDU einige durcheinander. – Die Mehrheit der Anzuhörenden hatte keine Einwände und hat die Änderung begrüßt. Die Stadt Erfurt hat darauf verwiesen – es betrifft ja ihren Bereich –, dass sie zum Teil skeptisch ist, und insbesondere darauf hingewiesen, dass der Erfurter Ortsteil Möbisburg-Rhoda ein Zugehörigkeitsgefühl zum bisherigen Wahlkreis hätte und genauso wie der Landeswahlleiter einen umfassenderen Vorschlag präferierte. Der frühere Landeswahlleiter hat seine Zustimmung zum Gesetzentwurf erklärt, zumindest für eine Übergangslösung, und für die Zukunft, ähnlich wie wir es hier auch, glaube ich, alle oder zumindest die Mehrheit bisher auch erklärt haben, eine grundlegende Reform angeregt.

Fast alle Anzuhörenden haben dann im Innen- und Kommunalausschuss den unterbreiteten Vorschlag präferiert, eine unabhängige Expertenkommission einzuberufen, einen nachhaltigen Gesamtvorschlag einer Wahlkreisneuordnung zu erarbeiten und diesen dann als Entscheidungsgrundlage für die 8. Wahlperiode vorzulegen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 bestätigt und empfiehlt die Annahme. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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