Neuer Krankenhausplan für Thüringen - Verpasste Chance für den Freistaat?! 1/2

RedenJörg KubitzkiGesundheit

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3116


Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Zippel, das Einzige, wo ich Ihnen bei Ihren Ausführungen recht gebe, ist, dass der Krankenhausplan fortgeschrieben werden muss. Krankenhauspläne werden fortgeschrieben.


(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Gott sei Dank!)


Sie sagten, Herr Zippel, wir sind den Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Sie sind die erste Legislatur hier. Was diese Qualitätsfrage betrifft, Herr Zippel, da sind in mehreren Legislaturen hier in Thüringen gar keine Wege gegangen worden, was Krankenhäuser betrifft. Das ist erst mal Fakt.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich kann mich an den 5. und 6. Thüringer Krankenhausplan erinnern. Das können Sie im Archiv nachschauen. Da stand dann immer ein Unterpunkt „Qualität“ in der Krankenhausplanung: Richtlinie wird noch erarbeitet. Bis heute hat es Ihre Fraktion, damals die Regierung, bei der Sie mit beteiligt waren, nicht geschafft, dass dieser Punkt im 5. und 6. Krankenhausplan untersetzt werden konnte. Sie sagen, wir bleiben bei dem Status quo. Herr Zippel, wenn es bisher nichts gab und wir jetzt etwas machen, dann gehen wir schon über den Status quo hinaus. Ich muss sagen, die Ergebnisse Ihrer Krankenhausplanung – das konnten Sie im letzten Sozialausschuss hören –, bis jetzt sind wir als Landesregierung und das Land Thüringen überhaupt nicht in der Lage, dass wir einen Überblick haben, in welchen Abteilungen in den Thüringer Krankenhäusern wie viele Ärzte beschäftigt sind. Dafür gibt es kein Material, weil die Krankenhäuser da überhaupt keine Meldebefugnis haben bzw. melden. Selbst wenn man bei den Krankenkassen nachfragt und sagt, wie viele Chirurgen sind in der chirurgischen Abteilung – was weiß ich, da fällt mir jetzt Heiligenstadt ein – angestellt, erhält man keine Aussage. Selbst wir in Thüringen können das nicht sagen. Durch diese Richtlinie, die wir jetzt erarbeitet haben, werden wir erst einmal in die Lage versetzt, überhaupt eine Bestandsaufnahme zu machen, wie die Besetzung mit Fachärzten in unseren Thüringer Krankenhäusern ist.

Dann wird gesagt: Warum machen wir nicht Ergebnisqualität, warum belohnen wir nicht die Krankenhäuser nach ihren Erfolgen? Die Krankenhausplanung, die wir jetzt durchführen, und diese Richtlinie müssen auch im Einklang zum Beispiel mit dem Krankenhausstrukturgesetz, welches die Bundesregierung auf den Weg bringt, gesehen werden. Wir haben gesagt, wir setzen eigentlich nur das Krankenhausgesetz um, was am Ende der letzten Legislatur beschlossen wurde, wo nämlich steht, die Landesregierung kann eine Richtlinie zur Qualität in Krankenhäusern erlassen. Das machen wir. Wir haben uns auf die Strukturqualität konzentriert, weil nämlich die Strukturqualität überhaupt erst einmal Voraussetzung ist, dass ich eine vernünftige Prozessqualität, dass ich einen vernünftigen Heilungsprozess, Behandlungsprozess durchführen kann. Dazu brauche ich nämlich erst mal die entsprechenden Strukturen. Selbst in der Bundesrepublik hat man das erkannt, indem nämlich in dem Krankenhausstrukturgesetz auch ein Kriterium genannt wird, nämlich die Frage der Mindestfallzahl, Mindestanzahl von Behandlungen in einzelnen Krankenstationen. Auch das hat etwas mit Qualität zu tun, nämlich mit der Qualifizierung des Personals, das dort eingesetzt ist.


Ich möchte noch mal vor Augen halten: Die Fachabteilungen in den Krankenhäusern müssen an 365 Tagen 24 Stunden einsatzbereit sein und müssen eine hohe fachliche Qualität für die Patienten, die bei ihnen behandelt werden, gewährleisten. Das kann ich nicht mit ein oder zwei Fachärzten an diesen Tagen. Ich muss die Arbeitszeit in Rechnung stellen, ich muss Ruhezeiten in Rechnung stellen. Die Krankenhäuser werden auch nicht von heute auf morgen vor diese Facharztquote gestellt. Sie haben ein Jahr Zeit für den Übergang. Wenn dort „Ausnahmeregelungen“ steht und Sie monieren das, weil das nicht konkret formuliert ist, Herr Zippel, so viel traue ich Ihnen zu, dass Sie solche Ausnahmesituationen kennen. Wenn von heute auf morgen ein Arzt in der Fachabteilung die Abteilung verlässt, weil er ein lukratives anderes Krankenhaus gefunden hat oder eine andere Tätigkeit, dann kann ich das Krankenhaus nicht bestrafen und sagen: Ihr erfüllt morgen die Facharztquote nicht, bums aus, wir schließen die Abteilung.


(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was stellen Sie denn jetzt dar? Das ist doch viel zu schwammig.)


Eins ist auch Fakt, Herr Zippel: Ein „Weiter so“ geht auch nicht. Die Krankenhäuser müssen lernen. Im Koalitionsvertrag steht: Wir wollen kein Krankenhaus schließen. Und wir werden kein Krankenhaus schließen. Das sagt auch der Thüringer Krankenhausplan aus.


(Beifall DIE LINKE)


Aber die Krankenhäuser können nicht mehr alles machen. Die Krankenhäuser müssen sich spezialisieren und die Krankenhäuser in einer Region müssen sich an den Tisch setzen und müssen sich darüber klar werden, wer neben der Grund- und Regelversorgung, was alle Krankenhäuser sollen, noch etwas vorhält.

Noch etwas will ich Ihnen dazu sagen. Krankenhausplanung ist nicht nur das, was Sie hier angesprochen haben, die Richtlinie, sondern abschließend die Bemerkung:


Präsident Carius:


Jetzt aber wirklich abschließend.


Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE:


Wir haben jetzt gegenwärtig in Thüringen 12.300 Betten. Nach unseren Berechnungen werden wir im Jahr 2022 12.400 Betten haben. So weit zu der Mär, wir schließen Krankenhäuser oder wir werden Fachabteilungen schließen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dateien