Mittelstandsfreundlichere Gestaltung der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - GRW-Richtlinie
Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2567 -
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Kemmerich, Sie haben das gerade hier erläutert, jetzt also mittelstandsfreundliche Gestaltung. Erst hieß es ja „Rücknahme der Richtlinienänderung“, dann hatten wir noch eine Neufassung dazu. Das ist also jetzt die dritte Auflage. Aber es wird Sie wohl nicht überraschen, ich muss Ihnen auch weiterhin sagen, dass wir diesen Antrag für überflüssig halten und ihn auch heute erneut ablehnen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will das hier auch noch einmal deutlich sagen: Wir wissen ja, wie es mit der Wirtschaftsstruktur in Thüringen aussieht.
(Unruhe FDP)
Sie unternehmen hier erneut den Versuch, trotz vieler Debatten, die wir zu dieser Frage im Haus schon hatten, dass Sie immerzu …
(Unruhe DIE LINKE)
Ich schlage vor, wenn Herr Kemmerich und Herr Ramelow ein Problem haben, setzen Sie sich nebeneinander oder gehen raus. Jetzt redet Herr Hausold.
Abgeordneter Hausold, DIE LINKE:
Danke, Herr Präsident. Ich meine, die Tatsache, die Herr Ramelow hier noch einmal eingeworfen hat, bleibt einfach bestehen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir müssen Sie ja nur deshalb ständig wieder daran erinnern, Herr Kemmerich, weil Sie immer wieder Anträge hier einbringen, mit denen Sie genau diese Lohnfrage öffentlich rechtfertigen wollen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: 3,18 €.)
Denn Sie wollen nämlich nicht - wie eine Mehrheit dieses Hauses, meine Damen und Herren -, dass wir endlich vom Image des Billiglohnlandes und der prekären Beschäftigung wegwollen,
(Beifall DIE LINKE)
Sie wollen offensichtlich auch aus sehr eigenständigen Interessen, dass das in diesem Land immer weiter zementiert wird. Da werden wir auch in Zukunft ganz konsequent Nein dazu sagen und wir haben unsere Gründe dafür, meine Damen und Herren.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Minister Machnig mit der Änderung der Richtlinie - am 1. April 2011 ist sie in Kraft getreten, es geht um die Beschränkung der Förderung von Unternehmen, wenn der Leiharbeiteranteil über 30 Prozent liegt - eine richtige Entscheidung getroffen hat. Es ist nicht nur eine Sache, die man als nebensächlich bezeichnen könnte, denn ich erinnere hier noch einmal daran, 3,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in diesem Land sind Leiharbeiter. Natürlich kann man sagen 3,7 Prozent, aber es handelt sich um 27.293 Personen. Im Übrigen beträgt der bundesweite Anteil nur 2,6 Prozent. Wenn man sich noch die Entwicklung vor Augen hält, dann muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass das gegenüber dem Vorjahr in unserem Land eine Steigerung von 46,8 Prozent gewesen ist. Dieser Entwicklung gilt es, Einhalt zu gebieten.
Der Bundesagentur für Arbeit, was weitere Entwicklungen ins Augenlicht rückt, waren in Thüringen im Januar 10.875 offene Stellen gemeldet worden und dabei handelte es sich bei 3.606 Stellen um Stellen der Leiharbeit. Also auch ein Drittel der dort angebotenen Arbeitsplätze ist immer noch im Leiharbeitsbereich, das heißt eben konkret jeder dritte Arbeitsplatz. Das ist eine Situation, die wollen wir umkehren, weil eben diese Arbeitsplätze nicht eine wirkliche soziale Perspektive und Entwicklungsperspektive für Menschen in unserem Land bietet, das ist doch und es bleibt doch Fakt - 30 Prozent weniger Lohn als ihre fest angestellten Kollegen.
Herr Barth, ich kann es Ihnen noch einmal sagen an der Stelle, wenn Sie sich echauffieren, das ist gerade das, was wir über Jahre als Image hatten. Das ist gerade die Politik, wo uns immer von der Vorgängerregierung gesagt wurde, diese Politik wird viele Arbeitsplätze in diesem Land schaffen, diese Politik gibt Perspektive. Aber diese Perspektive stimmen die Menschen in diesem Land immer noch mit den Füßen ab, indem sie nämlich Thüringen verlassen müssen, weil sie hier keine existenzsichernden Arbeitsplätze vorfinden.
(Beifall DIE LINKE)
Dabei ist Leiharbeit eine ganz zentrale Frage. Ich will das in diesem Zusammenhang noch einmal sagen, wir sind sogar der Auffassung, dass alle Thüringer Fördermechanismen und -programme danach überprüft werden sollten, ob mit dieser Förderung auch in großen Dimensionen Leiharbeit und prekäre Beschäftigung gefördert wird, weil wir deutlich sagen, das sind letzten Endes alle öffentliche Mittel, ob europäische oder andere, die aus dem Steueraufkommen resultieren. Wenn wir dann prekäre und Leiharbeitsplätze haben, wo die betroffenen Menschen sich noch einerseits in einer geförderten Situation befinden und dann trotzdem noch zur Arbeitsagentur gehen müssen, um mit Hartz IV aufzustocken, dann ist das ein unhaltbarer Zustand, eine doppelte Finanzierung von Arbeitsplätzen auf diesem Niveau aus Steuermitteln, meine Damen und Herren. Das nenne ich Verschwendung und nicht verfassungsgemäßen Umgang mit diesen Fragen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will, meine Damen und Herren, darauf hinweisen, es gibt ja gewisse Bundesregelungen, die greifen aber auch nicht in dieses konkrete Problem ein. Sie beinhalten also nicht diese Frage des Verbrennens von Fördermitteln über eine solche Politik. Deshalb sehen wir sehr wohl die wichtige Aufgabe, das landespolitisch entsprechend zu regeln. Deshalb sagen wir, die geänderte Richtlinie ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber wir müssen uns mit dem Thema weiter befassen, wie ich schon angedeutet habe, und das auch in diesem Landtag entsprechend begleiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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