Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 für den Freistaat Thüringen
Zur Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/2655
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das, was Höcke und Kollegen und hier vortragen, war – denke ich – sehr exemplarisch. Es wird jedes Thema benutzt, um Katastrophenszenarien zu beschreiben, den Untergang des Landes
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
oder der Währung herbeizureden und dann darf natürlich die Rhetorik gegen die Flüchtlinge, das Verbreiten von Hass, nicht fehlen. Ich hoffe, dass viele Menschen das hören und darüber nachdenken, wie einfach gestrickt eigentlich dieses Schema ist, das wir bei jedem Tagesordnungspunkt immer wieder hören.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dazu passt, dass das mit den unterlegten Fakten dann in den Sachdebatten doch nicht so genau genommen wird, sondern man sich irgendwas aus Einzelworten und Einzelbruchstücken zusammenreimt. Es reicht offenbar auch, was parlamentarischen Anstand betrifft, nur seine Meinung hier vorzutragen und dann den Saal zu verlassen und gar nicht mehr zu hören, ob wir hier im Austausch von Argumenten vielleicht das Gesagte auch infrage stellen oder widerlegen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sind Zustände hier, also da wundert man sich manchmal. Das geht ganz klar als Kritik an die AfD, meine Damen und Herren.
Werte Kollegen, zur Mittelfristigen Finanzplanung vielleicht folgender Einstieg: Wir alle wissen, dass die deutsche Einheit im Jahr 2020 dann 30 Jahre her sein wird und es gab verschiedene größere Perioden, wie die neuen Bundesländer insgesamt in diesen Zeiten finanziert wurden. Idealtypisch kann man drei Phasen unterscheiden. Es gab nach 1990, nach der deutschen Einheit, vielleicht die erste Phase, die ging dann über die Etappe 1995, als die neuen Länder in den Länderfinanzausgleich einbezogen wurden. Die zweite Phase begann dann 2005 mit dem Solidarpakt II und damit war klar – ab 2005 wussten wir das alle –, dass umfangreiche Hilfen, die wir seitdem erhalten haben, im Jahr 2020 auslaufen werden.
Da zeitgleich der Länderfinanzausgleich von finanzstarken Bundesländern wie Bayern, Hessen und Baden-Württemberg beklagt wurde, weil man insgesamt weniger Geld in das Ausgleichssystem für ärmere Bundesländer geben wollte, war ebenfalls klar, dass das Jahr 2020 auch in dieser Hinsicht noch einmal ein wichtiges Schlüsseljahr sein wird. Jetzt stehen wir kurz davor, demnächst einen Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 aufzustellen, die direkt in das Jahr 2020 münden werden. Da der Bundestag in der Zwischenzeit im Grundgesetz die Schuldenbremse beschlossen hat, wird diese im Jahr 2020 auch für alle Bundesländer gelten und demnach werden Kredite in konjunkturellen Normalzeiten nicht mehr möglich sein.
Das heißt ganz klar: Ab 2020 müssen auch die Länder viel stärker, als das bisher der Fall war, eine Haushalts- und Finanzwirtschaft vorweisen, die – auf Deutsch gesagt – mit dem vorhandenen Geld auskommen soll. In diesem Rahmen finde ich es überhaupt nicht ungewöhnlich, dass die jetzige Landesregierung und Ministerin Frau Taubert genau das machen, was ihre Vorgänger ebenfalls gemacht haben, nämlich vor der Beratung eines Haushalts einen Konsolidierungsbedarf aufweisen, der allen signalisiert: Wir müssen noch eine ganze Menge Gespräche führen mit den Ministerien und den Fachbereichen, um die Haushalte auszugleichen. Da ist ein Katastrophenszenario, sehr geehrte Kollegen der Opposition, überhaupt nicht angebracht.
Schaut man sich die Zahlen an, dann sieht man, dass es für die Jahre 2018 und 2019 bei ungefähr 10 Milliarden Euro Haushaltsvolumen um eine Größenordnung von circa 200 Millionen Euro geht, das heißt, es geht pro Jahr um circa 2 Prozent des Haushalts, die jetzt noch nicht untersetzt sind. Aber – wie gesagt – wir sind mit der Mittelfristigen Finanzplanung in einem Planungsinstrument, das wir üblicherweise zur Kenntnis nehmen. Wir sind jetzt noch gar nicht in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2018 und 2019.
Insofern, ich darf an Herrn Dr. Dette und sein Sondergutachten aus dem Jahr 2010 – glaube ich – erinnern, in dem Sie versucht haben, eine Prognose nach – da waren wir kurz aus der weltweiten Finanzkrise heraus, die dann zur Wirtschaftskrise wurde, und im Jahr 2010 hat der Rechnungshof in dem Sondergutachten prognostiziert und gesagt, wenn sich nichts ändert, dann müssen wir im Jahr 2020 mit circa anderthalb Milliarden weniger Einnahmen einen Haushalt gestalten. Von damals 9 Milliarden Haushaltsvolumen standen 1,5 bis 2 Milliarden Euro an Einnahmen infrage. Wir haben jahrelang im Prinzip auch Haushalte unter der Maßgabe diskutiert, wo kann man kürzen, um am Ende auf dieses Ausgabeniveau von 7,5 Milliarden zu kommen. Nun ist da erfreulicherweise eine Entwicklung eingetreten, lange Zeit stabile Steuereinnahmen, von der insbesondere wir auch hier profitiert haben, sodass das Ziel ausgeglichener Haushalte auch nach dem Jahr 2020 ohne massive Kürzungen in Leistungsgesetzen, beispielsweise Zerstörung von kultureller Vielfalt in Thüringen und von sozialen Einrichtungen, im Kern nicht nötig sein wird, weil wir eine stabile Steuerentwicklung haben.
Auch das an die Adresse der AfD-Kollegen, die heute Morgen gegen den Euro gesprochen haben aufgrund der Zinspolitik der EZB: Sie kommen zu einem politischen Ergebnis, das ich so überhaupt nicht teile. Ich will Ihnen zumindest ...
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben ja auch eine hohe Diät und bekommen einmal eine hohe Rente!)
Ja, Sie sind doch jetzt seit 1 Minute hier. Was stören Sie denn meinen Vortrag?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist das Ihr Sachargument?)
Nein, ich will mein Sachargument ja sagen, ich komme ja nicht dazu, weil Sie hier von draußen reinkommen und mich hier anmachen.
Entschuldigung, „anmachen“ ist das sicher nicht. Wenn ein Zwischenruf erfolgt und Sie sich mit den Fraktionen auseinandersetzen, gehört das zur Debatte.
Abgeordneter Huster, DIE LINKE:
Ich wollte ein Argument mit den Zinsen nennen. Die Kehrseite der niedrigen Zinsen ist nämlich, dass auf diese Art und Weise auch der Thüringer Landeshaushalt in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben einsparen konnte. Es handelt sich hierbei – wir waren mal bei circa 750 Millionen Euro und sind jetzt bei circa 450 Millionen Euro. Das heißt, auch diese 300 Millionen Euro pro Jahr sind dauerhafte Minderausgaben, die natürlich dann auch an anderer Seite, an anderer Stelle nicht gestrichen werden müssen. Es ist überhaupt nicht so einfach. Deswegen aus dieser Politik der EZB zu folgern, dass der Euro falsch wäre, ist aus meiner Sicht ein völlig falscher Schluss. Es handelt sich hierbei eher um das Korrigieren oder um das Behandeln der nach wie vor vorhandenen Finanzkrise im europäischen Maßstab.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Erklären Sie das mal den Leuten, die Altersarmut haben!)
Ja, ist gut jetzt.
Dann will ich noch was zur Frage sagen, wie hoch man tilgen sollte, weil das Herr Kowalleck, glaube ich, kritisiert hat auch nach den üblichen Ritualen, wir würden zu wenig nachhaltig wirtschaften. Denken Sie an das Jahr 2015. Im Haushaltsplan waren vergleichsweise geringe Beiträge zur Tilgung alter Schulden veranlagt. Ich halte es auch für wichtig, aber ich glaube, das hat auch der Vorgänger von Frau Taubert begonnen, gerade in diesen konjunkturell unsicheren Zeiten nach der Finanzkrise nicht im Haushaltsplan sehr aggressiv Tilgung zu planen, sondern Rücklagen im Haushalt zu bilden – sagen wir mal 2 Prozent des Haushaltsvolumens, da wären wir so bei 200 Millionen Euro –, um konjunkturelle Schwankungen, Extremausschläge abzufedern, ohne dass sofort über Nachtragshaushalt mit Sparprogramm etc. geredet werden muss und wenn die Schwierigkeiten nicht eintreten, sprich wenn das Haushaltsjahr besser gelaufen ist als geplant, zu sagen, jetzt tilgen wir signifikant alte Schulden. Das Paradebeispiel dafür ist das Jahr 2015. Die Finanzministerin hatte in etwa 25 Millionen Schuldentilgung geplant, das Haushaltsjahr wurde erfolgreich abgeschlossen und es wurden zusätzlich knapp 75 Millionen Euro getilgt, sodass insgesamt 100 Millionen weniger Schulden da waren. Das war nämlich genau die Höhe, Herr Kowalleck, die zusätzlich in den Sondervermögen aufgelaufen ist, die wir vor allen Dingen aus der CDU-Zeit, von CDU-Finanzministern geerbt haben, meine Damen und Herren. Deshalb meine ich, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Wir haben zum ersten Mal die Aussicht, auch über das Jahr 2020 hinaus eine gute Planbarkeit zu haben. Mit der Einigung der Ministerpräsidenten mit dem Bundesfinanzminister besteht die Aussicht, dass nach 2020 auch ein Thüringer Haushalt gestaltbar ist. Da muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Dr. Dette, das hätte sicherlich auch 2010 so keiner erwarten können.
Ich plädiere nachhaltig dafür, dass man schaut, Rücklagen zu bilden und damit auch einen gesund Mix zwischen der Tilgung alter Verbindlichkeiten und der entsprechenden Vorsorge im Haushalt zu machen. Dass wir auf der Ausgabenseite etwas machen müssen, dass Strukturen verändert werden müssen, das dürfte ja nun hier in den letzten Tagen hinreichend diskutiert worden sein. Strukturreformen sind natürlich notwendig, damit auch in den nächsten Jahren die Mittel des Landes sachgerecht und effektiv eingesetzt werden können.
Zum Antrag der CDU möchte ich noch so viel sagen – Dr. Pidde und Herr Möller haben dazu ja schon Stellung genommen – ein wichtiges Argument, Herr Kowalleck: Das was jetzt in Berlin vereinbart worden ist, ist noch kein Gesetz. Es ist unüblich in der Finanzplanung, obwohl es sich um eine große strukturelle Frage handelt, aber es wird nicht jede Wasserstandsmeldung zu einer neuen Finanzplanung aufgebaut, sondern die Dinge, wie zum Beispiel auch die Steuerschätzungen, werden einfach mit aufgenommen und insofern ist es sachgerecht, dass wir die jetzige Finanzplanung mit dem Stichtag September dieses Jahres zur Kenntnis nehmen und dann die neuen Fakten, so sie denn Fakten sind, mit in die neu zu erarbeitende Mittelfristige Finanzplanung einarbeiten.
Dann möchte ich letztlich noch sagen, Herr Kowalleck, Sie hatten ja in den letzten Monaten immer das Argument aufgebaut, Rot-Rot-Grün fährt den Haushalt gegen die Wand und haben als Beispiel genommen, dass das Haushaltsvolumen signifikant steigt. Und ich meine, dass die Anhörung gezeigt hat, dass Sie mit diesem Argument überhaupt keinen Blumentopf gewinnen können. Ich möchte Ihnen zumindest mal ein paar Bundesländer nennen, die ebenfalls eine Entwicklung des Haushaltsvolumens in den letzten Jahren haben und dann bewerten Sie mal Ihr vorgetragenes Argument, ob das wirklich gegen uns spricht oder ob es sich nicht viel mehr um ein Spiegelbild einer positiven konjunkturellen Entwicklung in ganz Deutschland handelt, das sich dann natürlich in den öffentlichen Haushalten, vorzugsweise in den Landeshaushalten, niederschlägt. In Baden-Württemberg war im Jahr 2014 das Haushaltsvolumen bei 41 Milliarden Euro und im Jahr 2016 bei 46 Milliarden Euro. In Bayern stieg das Haushaltsvolumen im selben Zeitraum von 50 auf 55 Milliarden Euro. In Brandenburg, als einem neuem Bundesland, von 10,2 auf 11,4 Milliarden Euro. Und in Sachsen von 17 auf 18,4 Milliarden Euro. Und die Sachsen gehen sogar noch weiter. Wenn ihre These stimmt, dann müssten die Sachsen eine ganz schreckliche Politik machen und das Land gnadenlos gegen die Wand fahren. Die beschließen jetzt einen Haushalt für 2018 und der sieht ein weiteres Wachstum der Ausgaben auf 18,7 Milliarden Euro vor. Also ich glaube, Herr Kowalleck, Sie sehen, dass Sie mit dem Argument wirklich nicht weit kommen. Ganz im Gegenteil, wir freuen uns, dass die Einnahmen sich insgesamt positiv entwickelt haben und dass damit eine Gestaltung, auch eine sozialverträgliche Gestaltung, von Landespolitik und auch ein Fokus auf bessere Investitionen als in der Vergangenheit wieder möglich ist und das alles mit dem Ziel, Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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