Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen 1/2

RedenMike HusterHaushalt-Finanzen

Zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 5/7077

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Schreiben des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 20. Dezember 2013 wurde dem Landtag der von der Landesregierung verabschiedete Mittelfristige Finanzplan - die MifriFi, Herr Mohring, richtig - für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Vorabüberweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet.

 

Die Präsidentin des Landtags hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat die Unterrichtung in seiner 71. Sitzung am 16. Januar 2014 und seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Die zweite Beratung ergab sich, weil die Abgeordneten insbesondere zu den in der Mittelfristigen Finanzplanung behandelten Sondervermögen sowie zu den EU-Programmen weitere Informationen erbaten. Diese wurden vom Thüringer Finanzministerium an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet und in der 73. Sitzung am 13. Februar beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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