Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen 2/2
Zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 5/5105
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der Thüringer Verfassung ist der Freistaat ein sozialer Rechtsstaat. Dass die Fraktion DIE LINKE bestrebt ist, die soziale Funktion der Justiz zu betonen und zu stärken, das wird niemanden hier im Haus verwundern. Das zieht sich auch durch unsere Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf des Justizministeriums. Das heißt unter anderem, dass alle Rechtssuchenden ohne soziale und finanzielle Hürden auch Zugang zu Gerichten, Zugang zur Justiz haben sollen.
Zum Bereich der Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Thüringen wurde uns aus Berichten und Petitionen von Gefangenen bekannt, dass trotz anders lautender Beteuerungen der Landesregierung die Vorbereitung der Gefangenen auf das nachfolgende Leben in Freiheit im praktischen Vollzugsalltag nicht sehr gut funktioniert. Gerade in der letzten Woche die durchgeführte Beratung der Strafvollzugskommission hat das auch bestätigt. Es fehlen Lockerungen, wie zum Beispiel die Erlaubnis zum Ausgang für die Wohnungssuche. Es gibt lange Wartezeiten für Beratungstermine und soziale Unterstützungsangebote. Trotz des neuen Begriffs der Übergangsmanagements ist für viele Gefangene in Thüringen die Übergangsphase mit sehr vielen Unwägbarkeiten behaftet. Das steigert, so zeigen Untersuchungen, das Rückfallrisiko erheblich. Umso wichtiger sind daher Unterstützungsangebote für diese schwierige Anfangsphase nach der Haft. Umso verheerender in Sachen Resozialisierung ist dann das Signal, wenn im Haushaltsplan die Mittel für die Bewährungs- und Straffälligenhilfe um 100.000 € gekürzt werden.
Die Straffälligenhilfe braucht nach eigenen Angaben nicht weniger Mittel, sondern mehr finanzielle Förderung, denn ihre Arbeit nimmt hinsichtlich der Betroffenenzahlen wie auch hinsichtlich der Notwendigkeit der intensiven Betreuung der Einzelfälle immer mehr zu. Deshalb beantragt DIE LINKE eine Aufstockung des Haushaltsansatzes um jeweils 100.000 €. DIE LINKE beantragt auch, die Aufstockung des Rechtspflegerinnenpersonals an den Gerichten um 10 Stellen. Herr Kollege Scherer, die Gerichtsvollzieherinnen sind nicht die einzigen, die durch gesetzliche Änderungen immer mehr Aufgaben zugewiesen bekommen, auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen, die eine hochqualifizierte juristische Arbeit machen, bekommen durch gesetzliche Regelungen immer mehr Aufgaben und auch Entscheidungsbefugnisse übertragen, sei es im Bereich des Betreuungsrechts, im Bereich des Insolvenzrechts, der Registersachen, des Vereinsrechts, aber eben auch an Sozialgerichten und zum Beispiel im Bereich der Kostenentscheidungen. Angesichts der gewachsenen und weiter wachsenden Arbeitsbelastungen bei den Sozialgerichten und im Betreuungsrecht schlägt die Fraktion DIE LINKE Ihnen vor, die Stellen den Sozial- und Amtsgerichten zur Verfügung zu stellen.
(Beifall DIE LINKE)
Diese Stellen sind mit einer E9 angesetzt, das entspricht der A9 in der Beamtenlaufbahn, dazu meine Damen und Herren, zwei Bemerkungen. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass hoheitliche Aufgaben auch von entsprechend qualifizierten Angestellten im öffentlichen Dienst erledigt werden können, natürlich der öffentliche Dienst muss es schon sein. Außerdem haben Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst den Vorteil, dass die öffentliche Hand zwar während des laufenden Arbeitsverhältnisses mehr zahlen muss, damit aber die Beschäftigten ergänzt auch durch eigene Beitragszahlungen Sozialversicherungsansprüche erwerben, die gesetzliche Sozialversicherung gestärkt wird und eine zukünftige „Pensionslawine“ für die öffentlichen Haushalte verhindert wird. Um etwaigen Einwänden, das gehe mit dem derzeitigen Dienstrecht nicht, zu begegnen, liegt Ihnen von meiner Fraktion auch ein Entschließungsantrag zur Reform des Dienst- und Statusrechts der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vor. Hier sollte die Thüringer Landesregierung sehr zeitnah aktiv werden, Herr Minister.
Die gestiegene Arbeitsbelastung im Bereich des Betreuungsrechts spiegelt sich in unserem Änderungsantrag 5/5552 wider. Die Arbeitsbelastung ist der zunehmenden Zahl von Betreuungsfällen geschuldet und der Tatsache, dass die einzelnen Betreuungsfälle immer aufwendiger werden. In Thüringen sind es derzeit zirka 40.000 Fälle darunter viele junge Menschen. Das sollte auch sozialpolitisch in den Blick genommen werden, die steigenden Fallzahlen bedingen höhere Kosten für den Justizhaushalt. Weitere Kostensteigerungen sind durch das anstehende Zweite Kostenmodernisierungsgesetzes bereits in Sicht, deshalb muss nach Ansicht meiner Fraktion der Haushaltsansatz bei den Betreuungskosten um 1 Mio. € nach oben korrigiert werden, denn das Haushalts-Ist 2012 wird sich deutlich über dem Haushaltsansatz 2013/2014 einpendeln. Es gilt der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit auch für die Einzeltitel, meine Damen und Herren.
Hinsichtlich dieses Stichworts Haushaltswahrheit und Klarheit ist auch die Anpassung des Haushaltstitels zu den Kosten der Beratungshilfe notwendig, unseres Erachtens um ein Plus von 500.000 €. Mir berichten Betroffene häufig davon, dass ihnen ein Beratungsschein verweigert wird, manchmal mit recht fadenscheinigen rechtlichen Begründungen, oft aber und das vor allem zum Jahresende hin auch mit der Aussage, der Geldtopf, aus dem die Beratungsscheine bezahlt werden, sei leer. Das kann aber nicht sein, meine Damen und Herren, Beratungsscheine sind sehr wichtig, sozusagen als soziale Türöffner für den Rechtsweg,
(Beifall DIE LINKE)
um Menschen unabhängig von sozialen und finanziellen Hürden den Zugang zu anwaltlicher Beratung und anwaltlichem Rechtsbeistand zu ermöglichen. Das Rechtssystem wird immer unübersichtlicher und für Nichtjuristen, selbst für Juristen schwerer verständlich, da ist anwaltlicher Beistand zunehmend selbst in solchen Fällen nötig, indem sich Betroffene nach den Verfahrensregeln theoretisch eigentlich selbst vertreten könnten.
Ein weiterer Fall von unseres Erachtens nach rechtswidrigem Verhalten der Justiz ist die lange Frist bis zur Erstattung der Prozesskostenhilfeleistungen an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Auch hier gibt es entsprechende Erfahrungsberichte aus der Praxis und damit, meine Damen und Herren, werden die Rechtsanwältinnen zu zinslosen Kreditgeberinnen an das Land. Hier sollten die Abwicklungsvorgänge beschleunigt werden, die Fraktion DIE LINKE hofft, dass dazu auch die Aufstockung des Rechtspflegerpersonals beitragen könnte.
Zur sozialen Funktion gehört, dass dort, wo der Staat sein Gewalt- und Strafmonopol ausübt, die Verpflichtung besteht, dies mit einer hohen sozialen Verantwortung zu tun. Das bedeutet für den Strafvollzug, ich habe es schon kurz angesprochen, der Strafvollzug muss klar auf eine wirksame und langfristige Resozialisierung im Einzelfall ausgerichtet sein. Für meine Fraktion schließt die Resozialisierung nach Straftaten auch Maßnahmen im Sinne von Haftvermeidung und des Lernens sozialer Verantwortung in Sanktionsformen außerhalb der Haft ein. Strafhaft sollte das letzte Mittel und ebenfalls vom ersten Tag an vom Resozialisierungsprinzip geprägt sein. Das geplante neue Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch muss darauf sehr stark ausgerichtet werden. Da wird DIE LINKE - das kann ich schon ankündigen - mit ihren Vorschlägen mitarbeiten. Thüringen - bisher Schlusslicht in Deutschland - muss auch den Bereich des offenen Vollzuges dringend ausbauen. Die Neubauten in Arnstadt-Rudisleben und möglicherweise, wenn der Neubau von Sachsen und Thüringen kommt, eine Erwachsenenstrafanstalt sollten dazu genutzt werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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