Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen 1/2
Zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 5/5105
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu einem Teil der Innenpolitik kommen, der bisher gerade mal gestreift worden ist. Herr Adams hat kurz die Anträge der GRÜNEN erwähnt zum Thema Flüchtlinge, Integration und auch Herr Fiedler ist jetzt zum Schluss ganz kurz noch mal auf die Anträge eingegangen. Ich will Ihnen erst einmal, Herr Fiedler, vielleicht mit einem Zitat Ihres ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl entgegnen, das vielleicht die Frage, die Sie gestellt haben, erklärt oder beantwortet. Der sagte nämlich: „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.“
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kein Problem.)
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, der Haushalt des sich selbst als Integrationsminister bezeichnenden Ministers Geibert ist zumindest in diesem Punkt sehr überschaubar. Ganze 500.000 € finden sich im Etatentwurf des Innenministeriums zur Förderung von Maßnahmen zur Integration. Dieser Betrag ist seit Jahren unverändert. Die vorrangig in Grußworten zu findende Beteuerung, wie wichtig Integration Nichtdeutscher sei, müsste aber konsequenterweise dazu führen, einen dieser Bedeutung auch tatsächlich entsprechenden eigenen Anteil aufzubringen; dem ist aber nicht so. Das hat, wenn man es zynisch ausdrückt, ganz logische Gründe oder kann als konsequent von der Thüringer Landesregierung bezeichnet werden. Denn Integration wird in diesem Land immer noch als Bringschuld der Migrantinnen und Migranten und bleibeberechtigten Flüchtlinge begriffen, an erster Stelle was die Aneignung der deutschen Sprache angeht. Ein eigener Beitrag der sogenannten Aufnahmegesellschaft wird allenfalls nachrangig anerkannt. Bundesdeutsche Integrationspolitik folgt nicht etwa dem Anspruch, dass jeder Mensch gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft ist, sondern der rein innerstaatlich begründeten ökonomischen Notwendigkeit von Menschen als Produktionsfaktoren in einer demografisch aussterbenden deutschen Bevölkerung. Der Umkehrschluss dieser Logik heißt dann: Besteht kein ökonomisches Erfordernis nach Zuwanderung von Arbeitskräften, folgt auch keine Bereitschaft zur Integration seitens der Aufnahmegesellschaft. Ein verheerender Ansatz, meine Damen und Herren, der Menschen allein nach Nützlichkeit und Verwertungspotenzial bewertet und davon abhängig Zugang zur Gesellschaft ermöglicht bzw. verwehrt.
Integration ist vor allem aber eines, notwendig für eine Gesellschaft, die an einem Zusammenleben von Menschen interessiert ist, ohne sich abzuschotten. Sie bedingt einerseits die Bereitschaft einer Gesellschaft selbst, Menschen aufzunehmen und zu inkludieren und nicht als Fremdkörper zu integrieren und gelingt nur mit gleichen sozialen und politischen Rechten. Von einem solchen Verständnis von Integration sind wir in Thüringen leider noch meilenweit entfernt. Deswegen muss Thüringen auch politisch dazu einen Beitrag leisten, dass Gesellschaft eben nicht mehr als statisch verstanden wird, sondern als Produkt der Vielfalt der in ihr lebenden Menschen.
Es gibt viele Projekte und Maßnahmen in Thüringen, die insbesondere institutionelle Barrieren abbauen oder Angebote hierfür unterbreiten und sich dabei nicht von inländischen ökonomischen Interessen leiten lassen. Die Förderung von Maßnahmen zur Integration, die sich in erster Linie an die Aufnahmegesellschaft richten, wäre ein Beitrag, um rassistische Vorurteile und verfestigte Einstellungen zu bekämpfen. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion liegt Ihnen vor. Die bisher im Haushalt eingestellten und, ich sagte das schon, seit Jahren unverändert gebliebenen Mittel werden der Verantwortung zur Unterstützung der von mir erwähnten Projekte keinesfalls gerecht, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas anderes anmahnen, das nicht ganz in den Haushalt und die Debatte passt. Thüringen fehlt bis heute ein Anerkennungsgesetz für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Seit mehr als einem Jahr gilt das Anerkennungsgesetz des Bundes, das aber eben nur einen Teil der Berufe regeln kann. Für Thüringen muss für die in Länderhoheit liegenden Berufe endlich nachgezogen werden, und zwar, meine Damen und Herren, ohne dabei die Fehler des Bundesgesetzes zu wiederholen.
Ein inländischer Beitrag zu einer gelingenden Integration muss mehr leisten, als das, was das Bundesgesetz derzeit vermag oder ermöglicht.
Die Regierungskoalition hat das Ende des vergangenen Jahres, meine Damen und Herren, leider verpasst, die Thüringer Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge deutlich zu verbessern. Sie haben im Gegenteil durch die Ablehnung unserer Vorschläge und der Vorschläge zahlreicher angehörter Expertinnen und Experten im Kern dokumentiert, dass sie an der bisherigen Unterbringungspraxis und Praxis der Gewährung von Leistungen, insbesondere auch zur medizinischen Behandlung, festhalten wollen. Dass Thüringen damit bundesgesetzliche Regelungen im Vergleich mit anderen Bundesländern mit am restriktivsten auslegt, dürfte Ihnen nicht nur am Beispiel der Residenzpflicht bekannt sein. Dass die damit verbundene Diskriminierung von Flüchtlingen Kritik und Protest nicht nur der LINKEN hervorruft, überraschte nicht. Eigentlich fällt mir auch nichts mehr ein, was ich Ihnen noch sagen kann, warum man Menschen nicht diskriminiert, es scheint zumindest bei einigen der Abgeordneten hier im Haus eine hohe ideologische Barriere zu geben, den vorgetragenen Argumenten folgen zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Nun ist der Haushalt, meine Damen und Herren, in dem Punkt Ausgaben für Unterkunft von Flüchtlingen, Erstattung an Landkreise und kreisfreie Städte, Krankenhilfe etc. durchaus nicht maßgeblich. Wir haben im Thüringer Landtag auch nach Beschlussfassung des Haushalts noch die Möglichkeit, die Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen zu verbessern, die dann aber als gesetzliche Pflichtaufgaben auch finanziert werden müssen. Das heißt, wir streiten uns hier eher um die qualitative Grundlage als über die Höhe der einzelnen Titel.
Aber, meine Damen und Herren, insbesondere Herr Minister, mein Unverständnis muss ich dennoch darüber zum Ausdruck bringen, dass im Haushaltsentwurf, so wie er uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2012 keinerlei Berücksichtigung gefunden hat und die Zahlen schon mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes Makulatur waren. Ein Armutszeugnis, Herr Geibert.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen zum Themenkomplex der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge zwei Entschließungsanträge vorgelegt, zu denen ich herzlich um Ihre Zustimmung werben möchte. Die Sicherung des therapeutischen Angebots für traumatisierte Flüchtlinge im psychosozialen Zentrum in Jena ist einer davon. Wenn die ideologisierten Barrieren zu hoch sind, unserem Antrag zuzustimmen, kann man hilfsweise dem von der GRÜNEN Fraktion vorgelegten Antrag zum selben Gegenstand zustimmen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele der in Thüringen lebenden Asylsuchenden und anerkannten sowie geduldeten Flüchtlinge sind aufgrund der erlebten Fluchtgründe, aber auch aufgrund des nach der Flucht Erlebten traumatisiert, leiden unter einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung oder sind psychisch stark belastet. Es gibt dazu eine wissenschaftliche Studie, die spricht von 40 Prozent der Flüchtlinge, die psychisch derart belastet sind. Das psychosoziale Zentrum in Jena betreut seit vielen Jahren eine sehr große Anzahl in Thüringen lebender traumatisierter Flüchtlinge und ist eine fachlich anerkannte Einrichtung der psychosozialen Betreuung. In Ermangelung einer ausreichenden Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten und Psychotherapeutinnen und Therapeuten in Thüringen braucht es die von uns beantragte Förderung, damit das notwendige therapeutische Angebot abgesichert werden kann, und damit Thüringen seiner Verpflichtung aus der EG-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Bewerbern in den Mitgliedstaaten nachkommen kann.
Die Sicherung einer unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung in und an der Landesaufnahmestelle Eisenberg ist ein weiterer Antrag, den ich Ihnen ans Herz legen möchte. Die gegenwärtige Ausstattung der Beratungsstelle und insbesondere die regelmäßig zeitlich begrenzte Förderung der Erstberatung entsprechen nicht dem tatsächlich bestehenden Beratungsbedarf.
Es ist nicht viel, was der Thüringer Landtag im Rahmen eines Haushalts zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und auch Migranten und Migrantinnen tun kann, meine Damen und Herren. Er kann aber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flüchtlinge in Thüringen endlich eine Beratungs- und Behandlungsstruktur erhalten, die verfahrensrechtlichen und medizinischen Erfordernissen entspricht, und dass Integration im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen gefördert wird. Das, meine Damen und Herren, würde zumindest ein Stück mehr Menschlichkeit bedeuten und zeigen, dass der Begriff „Willkommenskultur“ ein ernstgemeinter ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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