Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen 1/2
Zur Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 5/5105
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, guten Morgen, ich berichte über Verlauf und Ergebnis der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushaltsplan 2013 und 2014.
Die Gesetzentwürfe der Landesregierung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2013/14 in der Drucksache 5/5059, des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 in der Drucksache 5/5060 und des Gesetzes zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in der Drucksache 5/5062 wurden vom Landtag in seiner 99. Sitzung am 18. Oktober 2012 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Im Oktober hatte die Landesregierung des Weiteren als Beratungsunterlage zum Haushaltsentwurf sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/5104 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/5105 zugeleitet.
Zu beiden Unterrichtungen fand ebenfalls in der 99. Sitzung am 18. Oktober 2012 die Beratung im Landtag statt. Um eine gemeinsame Beratung mit dem Gesetzentwurf des Thüringer Gemeindestrukturfördergesetzes in Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes zu ermöglichen, wurde schließlich noch der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der bereits im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beraten worden war, mit Zustimmung des Ältestenrats an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergegeben.
Die Ausschussberatungen erfolgten auch in diesem Jahr im Rahmen eines zuvor beschlossenen Terminplans, in dem auch die Fristen für die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt waren sowie die Beteilung von insgesamt 67 weiteren Anzuhörenden zu den jeweiligen Artikeln des Haushaltsbegleitgesetzes.
Die sieben Beratungssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses fanden im Zeitraum zwischen 6. November 2012 und dem 17. Januar 2013 statt. Nach einer Grundsatzaussprache zu Beginn wurden ausführliche Beratungen zu allen Einzelplänen des Haushalts sowie zum Finanzausgleichsgesetz und den Berichten durchgeführt. Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen, die teilweise unter enger Fristsetzung erfolgten, möchte ich der Landesregierung bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und das bei dieser Landesregierung. Was ist denn das für eine Truppe?)
Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2013/14 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen als Ergebnis der Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben aufgrund der Ausschussberatungen ein Haushaltsvolumen von 9.065.777.200 € im Jahr 2013 und In Höhe von 8.953.551.800 € im Jahr 2014 vorgeschlagen. Dabei haben insbesondere die aufgrund der Beratungen und Anhörungen im Ausschuss beschlossenen Änderungen im Rahmen des KFA und der Kommunalen Finanzgarantie zu dieser Erhöhung des Gesamtbudgets geführt.
Trotz dieser Änderungen enthält der vorgelegte Doppelhaushalt jedoch nach wie vor keine Neuverschuldung. In der Grundsatzaussprache am 6. November 2012 legte die Landesregierung Eckdaten ihrer Gesetzentwürfe dar. Die Ministerpräsidentin überschrieb den vorgelegten Doppelhaushalt mit dem Dreiklang konsolidieren - reformieren - gestalten. Perspektivisch sei das Jahr 2020 in den Blick zu nehmen, das bereits jetzt zu berücksichtigende Bezugsgrößen vorgebe mit sinkendem Haushaltsvolumen, zurückgehenden EU-Zuweisungen und einer mit Einschnitten verbundenen Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.
Um vor diesem Hintergrund langfristig politische und finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten, auch für die kommenden Generationen, werde das Haushaltsvolumen bis zum Ende der Legislaturperiode um 150 Mio. € auf ein Gesamtvolumen von etwa 8,9 Mrd. € sinken. Wie im Haushalt des letzten Jahres seien auch im Doppelhaushalt 2013/14 keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Vielmehr sei zur Schuldentilgung eine Summe von insgesamt 130 Mio. € eingestellt, auch um ein Zeichen der Solidarität zwischen den Generationen zu setzen.
Eine Fortführung des Personalabbaus sei unabdingbar, da die Personalausgaben den größten Posten im Haushalt darstellen. Die Landesregierung plane, in den beiden Haushaltsjahren 605 Stellen einzusparen. Die Verwaltungsreform werde in Angriff genommen zunächst im Bereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, wo bereits Ämter zusammengeführt werden, sowie mit der Integration der Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen in Gera und Suhl in den Rechnungshof.
Ein weiteres finanzpolitisches Reformziel gelte dem Kommunalen Finanzausgleich, der den zweitgrößten Ausgabeposten des Haushalts darstellt. Die Ausstattung der Kommunen werde an die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen, aber auch der Landessteuereinnahmen gekoppelt.
Über Konsolidierung und Reformierung hinaus sei auch die künftige Gestaltung des Freistaates wichtig. Für die Flankierung und Förderung der Wirtschaft, die sich künftig internationaler aufstellen müsse, seien 389 Mio. € in 2013 und immerhin noch 321 Mio. € in 2014 vorgesehen.
Auf dem Gebiet der Bildung werde mit einem Einstellungskorridor von je 400 Lehrern für die Jahre 2013 und 2014 und einer gleichzeitigen Flankierung durch Schulsozialarbeit die notwendige personelle Flexibilität erreicht.
(Beifall DIE LINKE)
Im Bereich der inneren Sicherheit wäre die Polizeistrukturreform in diesem Doppelhaushalt abgesichert. Gleiches gelte auch für die durch den Haushalt getroffenen Vorkehrungen für Infrastrukturmaßnahmen. Sowohl die großen Verkehrsadern des Landes als auch das Netz der kommunalen und Landesstraßen seien weiter zu ertüchtigen. Die Investitionsquote sei angesichts des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets zwar zurückzuführen, so dass im Jahr 2013 1,2 Mrd. € und im Jahr 2014 etwa 1,1 Mrd. € zur Verfügung stehen, jedoch stelle dies im bundesweiten Vergleich noch ein hohes Niveau dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Einzelpläne geben, in deren Beratungen jeweils die entsprechenden Artikel des Haushaltsbegleitgesetzes eingeflossen sind. In der Reihenfolge der Beratungen im Ausschuss seien einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt. Der Einzelplan 06 des Thüringer Finanzministeriums, ein typischer Verwaltungshaushalt, weist ein Gesamtausgabenvolumen von ca. 197 Mio. € in 2013 und 192 Mio. € in 2014 auf. Einnahmen in Höhe von etwa 20 Mio. € jährlich erreicht das Finanzministerium insbesondere über die Verwaltungseinnahmen wie beispielsweise Säumniszuschläge. Der Aufwuchs bei den Ausgaben im Jahr 2013 ist im Wesentlichen auf Personalausgaben, aber auch auf EDV-Kosten zurückzuführen. Das Finanzministerium wirkt aber zugleich an dem beschlossenen Personalabbaupfad mit, so dass 80 Stellen im Jahr 2013 und 77 weitere in 2014 entfallen werden. Hinterfragt wurden hier die Personalberechnungen angesichts der demografischen Entwicklung, aber auch die Zuführung an den Pensionsfonds. Fragen zu einzelnen Ansätzen ergaben sich, wie in den anderen Einzelplänen auch, im Vergleich mit den Ist-Zahlen des Jahres 2011 und den Ansätzen des laufenden Haushalts, im Einzelplan 06 etwa zu dem Titel Gerichtskosten, aber auch zu den IT-Kosten in einzelnen Kapiteln, die ebenso in anderen Einzelplänen Gegenstand von Nachfragen waren.
Den Kern des Einzelplans 17, die allgemeine Finanzverwaltung, bilden auf der Einnahmeseite Steuern, der Länderfinanzausgleich und die Fehlbetragsbundesergänzungszuweisung. Säule des gesamten Haushalts sind die Steuereinnahmen in 2013 in Höhe von veranschlagten 5,2 Mrd. € und in 2014 in Höhe von etwa 5,37 Mrd. €. Ergänzt werden diese um Mittel aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von 533 Mio. € und 539 Mio. € in 2014. Die Steuerschätzung von Oktober 2012 bestätigt diese Ansätze. Für die Kommunen ergibt sich im Vergleich zu Maisteuerschätzung in den Jahren 2012 bis 2014 ein Zuwachs von insgesamt 70 Mio. €. Die Ausgabenstruktur ist vom Finanzausgleichsgesetz geprägt mit rund 1,8 Mrd. € in beiden Haushaltsjahren, worauf ich gleich noch näher eingehen werde. Auch Personalausgaben, insbesondere Beihilfe und Personalverstärkungsmittel werden hier veranschlagt. In den Beratungen wurden beispielsweise die Erhöhung der Beihilfeausgaben durch gestiegene Kosten im Gesundheitswesen, das steigende Durchschnittsalter und die zunehmende Zahl von Versorgungsempfängern mit einem höheren Bemessungssatz erörtert. Unsicherheiten, die Ausgaben betreffend, ergeben sich vor allem hinsichtlich der Entwicklung der Tarifgehälter und der Sonder- und Zusatzversorgung aufgrund von Bundesgesetzen. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die veranschlagten globalen Mehrausgaben zur Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen diskutiert und letztlich seien im Einzelplan 17 auch die Zinsausgaben in Höhe von 633 Mio. € in 2013 erwähnt, die das Ausgabevolumen insgesamt auf über 3 Mrd. € aufwachsen lassen.
Mit dem von Minister Voß vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werde der aufgabenbezogene KFA unter Berücksichtigung der Forderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs auf neue Füße gestellt. Die Gesamtsumme der Finanzierung der Kommunen solle auf 3,856 Mrd. € in 2013 steigen. Herausgenommen aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse seien Zuweisungen für die Städtebausanierung, den kommunalen Straßenbau und die Bundesleistungen für Kosten der Unterkunft. Um für die Bemessung der FAG-Masse alle Kern- und Kommunalaufgaben und dementsprechende Ausgaben auf kommunaler Ebene aufzuzeigen, sei die Jahresstatistik des Jahres 2010 als Basis zugrunde gelegt worden. Daraus sei unter Fortschreibung der Fallzahlen und der Kosten der Zuschussbedarf pro Aufgabe ermittelt worden. Von der errechneten Summe seien dann Verwaltungsgebühren, Einnahmen von EU und Bund sowie Zuweisungen vom Land außerhalb der Finanzausgleichsmasse abgezogen worden. Dies habe letztlich den Zuschussbedarf ergeben, welcher nur durch die Finanzausgleichsmasse oder kommunale Steuereinnahmen gedeckt werden könne. An dieser Stelle müsse der Partnerschaftsgrundsatz greifen, das heißt, die Finanzmasse aus Kommunal- und Landessteuereinnahmen sei fair aufzuteilen. Die Finanzausgleichsmasse solle in dem Maße an die Kommunen ausgegeben werden, dass der beim Land verbleibende Satz ebenso steige wie der auf kommunaler Ebene eingehende. Somit seien die besonderen Ergänzungszuweisungen in Höhe von 833,5 Mio. € und die Schlüsselmasse in Höhe von 856,7 Mio. € fast gleich hoch, so dass die Hälfte der Finanzausgleichsmasse ohne Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit der Kommunen verteilt werde. Bei der Berechnung gebe es auch keine Kostendeckung im Sinne eines Benchmarking, obwohl der Verfassungsgerichtshof dieses Verfahren durchaus für zulässig erachtet habe. Die Auftragskostenpauschale sei dahingehend reformiert worden, dass Pro-Kopf-Pauschalen errechnet wurden, die ohne Verwaltungsverordnung vierteljährlich überwiesen werden sollten.
Hinsichtlich des schwierigen Themas Sonderlastenausgleich Soziales, SGB II, SGB XII und Familienlastenausgleich seien im Hinblick auf die Aufgabenorientierung des KFA eine Schlüsselmasse für Kreisaufgaben und eine Schlüsselmasse für Gemeindeaufgaben gebildet worden. Da kreisfreie Städte beide Tätigkeitsfelder bedienen, bekämen sie auch Zuweisungen aus beiden Schlüsselmassen. Bei der Ermittlung der Kreisschlüsselzuweisung sei nicht nur die Einwohnerzahl wie bisher, sondern künftig die Einwohner plus Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt worden. Da aber nicht jede Kostendifferenz im Sozialbereich ausgeglichen werden könne, würden nur Differenzen über einen Korridor von 5 Prozent über und 5 Prozent unter dem landesweiten Durchschnitt berücksichtigt. Die grundhafte Reform des KFA mit neuer Datenbasis, neuen Proportionen und einem neuen Zuweisungssystem löse natürlich Anpassungsprozesse auf kommunaler Ebene aus, zu deren Abfederung der Ausgleichsfonds für finanzschwache Kommunen aufgestockt worden sei.
Dem Finanzbericht, der auf der Tagesordnung der 52. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. November 2012 stand, liegt der 31. August 2012 als Stichtag zugrunde, an dem rund 62 Prozent der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2012 kassenwirksam waren. Es ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der Steuereinnahmen sowie der Einnahmen aus dem Bundesfinanzausgleich zu erwarten, dass auf der Einnahmenseite die Haushaltsansätze 2012 bis zum Ende des veranschlagten Jahres erreicht werden. Die ausgabenseitige Ausschöpfung ist insofern ungewiss, als zwar die Investitionsausgaben zum Jahresende steigen, dies aber auch von dem Abruf der bewilligten Mittel aus Bund-, Länder- und EU-Programm durch die Unternehmen und Kommunen abhängt.
Im Mittelfristigen Finanzplan sind finanzpolitisch relevant einerseits die Folgen der neuen EU-Förderperiode ab 2014. Es wird damit gerechnet, dass nur noch zwei Drittel des Volumens der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung stehen. Für den Rückgang der Gesamteinnahmen sind außerdem die degressiv ausgestalteten teilungsbedingten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen verantwortlich. Auf der anderen Seite sind in der Mittelfristigen Finanzplanung die Auswirkungen der demographischen Entwicklung zu berücksichtigen. Nach der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird es in Thüringen bis zum Jahr 2020 einen Verlust von 19.000 Einwohnern im Jahr geben und das Durchschnittsalter wird bis dahin auf 51 Jahre steigen. Der Einwohnerrückgang senkt Einnahmen, vor allem hinsichtlich der Zuweisungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem. Das Ausgabevolumen muss dementsprechend sukzessiv an das verringerte Einnahmenvolumen angepasst werden. Auch die Konsolidierung, geprägt von Schuldenbremse und Fiskalpakt, wirkt sich auf die künftige Finanzplanung aus.
Es ist mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen um 3 Prozent im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu rechnen. Als Reaktion auf die rückläufigen Einnahmen werden auch die Gesamtausgaben leicht zurückgehen. Einzubeziehen ist darüber hinaus die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Finanzausgleichsmasse wird im Jahr 2013 bei etwa 1,84 Mrd. € liegen und bis 2016 voraussichtlich um 40 Mio. € sinken. Dabei sei hier angemerkt, dass die sich aus den Beschlussempfehlungen ergebenden deutlichen Erhöhungen dieser Ansätze um 123 Mio. € im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs für 2013 und 2014 und um 243 Mio. € bezüglich der kommunalen Finanzgarantie bis zum Jahr 2017 naturgemäß noch nicht berücksichtigt sind.
Zum Einzelplan 03. Der Einzelplan 03 des Thüringer Innenministeriums ist insbesondere geprägt von den Personalausgaben für die Polizei, auf die vier Fünftel der Ausgaben entfallen. Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sollen alle in den Ruhestand gehenden Polizisten ersetzt werden. Dennoch will auch das Thüringer Innenministerium seinen Beitrag zum Stellenabbau leisten. Investitionen in Höhe von 55 Mio. € dienen vor allem der Umsetzung der Polizeistrukturreform. Die Landespolizeidirektion befindet sich im Aufbau und mit der Fertigstellung des Gebäudes zur Unterbringung des Landeskriminalamts und der Bereitschaftspolizei wird 2014 gerechnet. Zu den Investitionen in die technische Ausstattung gehören auch eine moderne Leitstellenausstattung, ein zentrales Vermittlungs- und Kommunikationssystem sowie ein Fallbearbeitungssystem. Wie bereits in den Vorjahren wird der bundesweite Aufbau eines digitalen Funknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fortgeführt, um einen erheblich verbesserten Datenaustausch zu erzielen. Voraussichtlich in diesem Jahr soll der Aufbau des Netzes in Thüringen flächendeckend abgeschlossen sein. Weitere Aufgaben des Thüringer Innenministeriums werden im Landesverwaltungsamt gebündelt. Die Bündelungsfunktion dieser Behörde soll durch die Integration von Aufgaben aus anderen bisher selbstständigen Mittelbehörden gestärkt werden.
Der Einzelplan 08 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit wird von zahlreichen Bundesaufgaben beeinflusst und ist stark konsumtiv geprägt. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird der Kommunalanteil für Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2013 nicht mehr im Landeshaushalt ausgewiesen. Auch werden ab 2013 keine Mittel mehr verbucht im Rahmen der Rückführung des Stiftungsvermögens der Stiftung FamilienSinn. Steigerungen sowohl auf Ausgaben- als auch auf Einnahmenseite ergeben sich durch die Erhöhungen des Bundesanteils der Grundsicherung nach dem SGB XII. Zusätzliche Ausgaben werden etwa veranschlagt für die Schulsozialarbeit in Höhe von 3 Mio. € in 2013 und 10 Mio. € in 2014, im Bereich des Kinderschutzes für Maßnahmen an kommunalen Einrichtungen und bei der Ausstattung eines Entschädigungsfonds ehemaliger Heimkinder der DDR. Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Mio. € entstehen für die Nahverkehrsunternehmen zur Kompensation von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Eine Erhöhung von insgesamt 900.000 € ist vorgesehen für das Landesprogramm „Für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen“ und im Bereich der Gewaltprävention. Insgesamt ergibt sich im Einzelplan 08 im Jahr 2013 ein Zuschussbedarf in Höhe von 224 Mio. € und in 2014 in Höhe von 228,1 Mio. €.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Einzelplan 04: Im Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist trotz des sinkenden Gesamthaushaltsvolumens eine Ausgabensteigerung gegenüber dem Haushalt des letzten Jahres um 48,1 Mio. € auf 2,205 Mrd. € in 2013 und eine weitere Erhöhung im Jahr 2014 um 17,5 Mio. € auf dann 2,313 Mrd. € vorgesehen. Im Schulbereich sollen zur Verjüngung der Lehrerschaft und Reduzierung des Unterrichtsausfalls 2013 und 2014 jeweils 400 Lehrer eingestellt werden. Außerdem sollen mit Artikel 9 des Haushaltbegleitgesetzes Vorkehrungen zur Verbesserung der Altersstruktur an staatlichen Schulen geschaffen werden. Die Ausgaben für Schulen in freier Trägerschaft steigen auf insgesamt 135,5 Mio. € im Jahr 2014. Die Ansätze bei der Schülerbeförderung und beim Schullastenausgleich werden jeweils um 3 Prozent in den kommenden beiden Jahren angehoben. Die Landespauschale bei der Kindertagesbetreuung soll entsprechend der Kinderzahl auf 186 Mio. € in 2013 und auf 188 Mio. € in 2014 angehoben werden. Dazu ist eine Steigerung der Infrastrukturpauschale auf je 17,6 Mio. € sowohl in 2013 als auch in 2014 vorgesehen.
Im Hochschulbereich richten sich die Zuschüsse weiterhin nach der zusammen mit dem letzten Haushalt beschlossenen Hochschulraumvereinbarung III. Zur Erhöhung der Flexibilität der Hochschulen bei der Besetzung von Professorenstellen sollen 100 Professorenstellen von W2 auf W3 angehoben werden. Im Hochschulbau stehen aus Landes- und EFRE-Mitteln 47,4 Mio. € für 2013 und 49,5 Mio. € für 2014 zur Verfügung. Die Zuschüsse an Studentenwerke sollen mit jährlich 5 Mio. € erhalten bleiben. Die Initiative Studentenwohnraumbau wird mit 500.000 € pro Jahr fortgesetzt.
Die Rückführung der Investitionsausgaben im Bereich Wissenschaft und Forschung beruht auf der Fertigstellung der Neubauten des Hans-Knoll-Instituts im September 2012 und des Laborgebäudes des Fritz-Lipmann-Instituts voraussichtlich Mitte 2013. Thüringen hat mit dem Leitbild Kultur darüber hinaus als erstes Bundesland ein Kulturkonzept entwickelt, das 15,8 Mio. € mehr Ausgaben für Kultur im Jahr 2014 umfasst als der Etat des Haushaltsjahres 2012. Ein jährlicher Kulturlastenausgleich in Höhe von 9 Mio. € kommt den Kommunen mit überproportionalen Kulturausgaben zugute. Die Finanzierung der Theater konnte gesichert werden.
Ein zentraler Punkt im Einzelplan 07 ist nach den Ausführungen des Thüringer Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die nunmehr bei noch 12,6 Prozent liegende Investitionsquote, deren weiteres Absinken verhindert werden müsse. Zudem stellen die deutlich sinkenden EU-Mittel in den nächsten Jahren eine Herausforderung dar. So werden der EFRE um 43 Prozent und der ESF um 10 Prozent verringert, der GAW bleibt allenfalls bestehen.
Einen Schwerpunkt bildet die Qualifizierungspolitik, da zusätzliche Fachkräfte gebraucht werden. Weitere Aufmerksamkeit und entsprechende Finanzmittel benötigt die Energiewende. Noch nicht veranschlagt sind die zukünftigen Strukturfondsmittel ab Beginn der neuen Förderperiode 2014. Der Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz dient vor allem der Entwicklung des ländlichen Raums. Sinkende Einnahmen von veranschlagten 194 Mio. € in 2013 auf 158 Mio. € in 2014 und sinkende Ausgaben von 423 Mio. € in 2013 zu 404 Mio. € in 2014 hängen mit dem Auslaufen der aktuellen EU-Förderperiode zusammen. Investitionsausgaben für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Ausstattung bleiben annähernd gleich, bei den nichtinvestiven und investiven Ausgaben dominiert die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstrukturen des Küstenschutzes“, wobei sämtliche veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 50,8 Mio. € kofinanziert werden. Ebenso werden die Ausgaben für ELER einschließlich LEADER als wichtige Finanzierungsinstrumente für den ländlichen Raum mit 121 Mio. € in 2013 und 86,4 Mio. € in 2014 beziffert.
Rückläufig sind die Umweltausgaben, da insbesondere die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahem unter Einbeziehung des EFRE zurückgeführt wird. Die Kritik an der Altlastensanierung aus dem Sondervermögen ökologische Altlasten Thüringen ist dem Ministerium zufolge zurückzuweisen, denn diese Aufgabe stelle als eine Folge der Ausbeutung der Natur und der Missachtung des Umweltschutzes in der DDR eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Investitionshaushalt des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Einzelplan 10 sieht Gesamtausgaben in 2013 in Höhe von 785 Mio. € vor und von 780 Mio. € im Folgejahr. Die Investitionsquote steigt von 33 auf 36 Prozent. Das Stellenabbaukonzept soll mit 93 Stellenstreichungen im Planungszeitraum verfolgt werden. Die Wohnungsbauförderung und die Städtebauförderung sollen gesichert und fortgeführt werden, wobei in diesem Haushalt auch Landesprogramme zur Minderung des kommunalen Eigenleistungsanteils wieder aufgestockt werden sollen. Das Haushaltsbegleitgesetz sieht hier die Möglichkeit einmaliger Entnahmen aus dem Sondervermögen „Wohnungsbauvermögen“ vor. Für die Planung, den Neu- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Landesstraßen sind 118 Mio. € in 2013 und 132 Mio. € in 2014 veranschlagt. 50 Prozent der Landesstraßen befinden sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Für staatliche Hochbaumaßnahmen sind Ausgaben in Höhe von 119 Mio. € in 2013 und 108 Mio. € in 2014 eingeplant. Allgemein soll im Einzelplan 18 der Strategiewechsel vom Neubau zur Erhaltung eingeleitet werden.
Der Einzelplan 01 umfasst neben dem Geschäftsbereich des Thüringer Landtags auch die Haushaltsansätze der Landesbeauftragten sowohl für den Datenschutz als auch für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie der Bürgerbeauftragten. Zentrale Anliegen sind einerseits die Leistung eines Konsolidierungsbeitrags, aber auf der anderen Seite auch die Gewährleistung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments im Hinblick auf die von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben. Zu berücksichtigen ist insofern eine Veränderung der Fraktionszuschüsse.
Ein Anstieg des Mittelbedarfs wird sich durch das Ende der 5. Wahlperiode des Landtags 2014 ergeben, da aufgrund der Neuwahl von Abgeordneten eine teilweise Doppelbelastung entsteht. Im Übrigen ist ein deutlicher Anstieg hoch komplizierter und umfangreicher Aufgaben der Landtagsverwaltung zu verzeichnen, zum Beispiel durch die Vorbereitung einer tendenziell steigenden Zahl größerer Anhörungen in den Fachausschüssen, durch den Vollzug der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union, durch die Unterstützung des in seinem Umfang bislang beispiellosen Untersuchungsausschusses sowie durch die umfassenden und erweiterten Aufgaben der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission. Diese Aufgaben sind nur mittels einer Verstärkung des Personalkörpers zu bewältigen, zumal die Landtagsverwaltung nicht über einen nachgeordneten Bereich verfügt, aus dem Bedienstete abgezogen werden könnten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist nun sowohl für den Datenschutz im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich zuständig, was eine Verstärkung auch dieses Personalkörpers erfordert. Modernisierungen müssen in der EDV-Technik und der Kommunikationstechnik erfolgen, um das Abgeordneteninformationssystem weiterhin erfolgreich zur Verfügung stellen zu können. Außerdem ist ein komplexes IT-Vorhaben für die technische Einführung der öffentlichen Petitionen geplant.
Im Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs steht in den beiden Haushaltsjahren Einnahmen in Höhe von rund 300.000 € ein Ausgabenvolumen sowohl in 2013 als auch in 2014 von knapp 11 Mio. € gegenüber, welches sich zusammensetzt aus etwa 10 Mio. € Personalkosten, 800.000 € Sachausgaben und rund 100.000 € Investitionsausgaben. Einsparungen bei den Ausgaben ergeben sich vor allem durch die Integration der nachgeordneten staatlichen Rechnungsprüfungsstellen gemäß Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes. Auch die Personalausgaben, die sich wegen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie deutlich steigender Versorgungsausgaben erhöhen, sollen durch die konsequente Fortführung des Stellenabbaukonzeptes sinken. Mit der Aufgabenentwicklung von einer reinen Belegprüfung hin zu einer Beratung von Landtag und Landesregierung waren jedoch auch Stellenhebungen insbesondere bei den verbliebenen Direktorenstellen verbunden. Hierzu wird in der Beratung ausführlich die Angemessenheit einer Hebung der Direktorenstellen erörtert vor dem Hintergrund der Besoldung von Abteilungsleitern oberster Landesbehörden und im Hinblick auf die Stellung der mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder des Kollegiums.
Meine Damen und Herren, der Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei mit einem Gesamtbudget in Höhe von 23,3 Mio. € im Jahr 2013 und 23,2 Mio. € in 2014 ist durch zwei Schwerpunkte gekennzeichnet. Zum einen ist der Aufgabenbereich Bundes- und Europaangelegenheiten zu nennen, der die Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin und bei der EU in Brüssel sowie das Europäische Informationszentrum umfasst. Der bestehende Sanierungsbedarf an dem Anwesen der Landesvertretung in Brüssel führt zu einem Mehrbedarf. Darüber hinaus hat Thüringen im Oktober 2012 den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen und wird mindestens sechs verschiedene Konferenzen organisieren.
Der Arbeitsbereich Medienpolitik und Medienwirtschaft bildet den zweiten Schwerpunkt des Einzelplans 02. Hier soll die Finanzbeteiligung an der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH MDM nunmehr auf rund 3 Mio. € in 2013 und 2014 erhöht werden, um die medienwirtschaftlichen Strukturen in den drei mitteldeutschen Ländern zu stärken und die Realisierung hochwertiger Filmproduktionen zu ermöglichen. Auch Sachsen-Anhalt und Sachsen haben eine entsprechende Erhöhung des Fördervolumens der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH beschlossen.
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird der Internetauftritt der Landesregierung weiterentwickelt. Darüber hinaus ist für die Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung ein Budget im Jahr 2013 in Höhe von rund 575.000 € und im Folgejahr von etwa 590.000 € ohne Personalausgaben vorgesehen.
Der Haushalt des Einzelplans 05 Thüringer Justizministerium ist gekennzeichnet durch eine ganz überwiegend gesetzlich vorgegebene Ausgabeverpflichtung und geprägt von Personalausgaben, die einen Anteil von 61 Prozent der Gesamtausgaben in 2013 und 63 Prozent im Jahr 2014 haben. Der Anstieg um 9,5 Mio. € 2013 und weiteren 4 Mio. € in 2014 ist bedingt durch steigende Pensionslasten sowie Tarif- und Besoldungserhöhungen. Bei den mit 10,3 Mio. € 2013 und 9,7 Mio. € 2014 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüssen handelt es sich vor allem um Pflichtleistungen des Justizvollzugs. Hinzu treten die Fortführung der Suizidprophylaxe, die neue Aufnahmestation in der Justizvollzugsanstalt Tonna und die Einstellung von zwei zusätzlichen Seelsorgern im Vollzug genauso wie die Fortsetzung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Nachbetreuung von aus dem Vollzug entlassenen Probanden zur Vermeidung künftiger Straftaten.
Neu in den Haushalt des Justizministeriums eingeflossen sind die Veranschlagung von Mitteln für die Gewalt-/Konfliktberatungsstellen, die zuvor im Haushalt des Ministeriums Soziales, Familie und Gesundheit etatisiert waren. Im Zuge der Umgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung wird Thüringen eine Baukostenbeteiligung in Höhe von 3 Mio. € für die JVA Schwalmstadt in Hessen erbringen, welche künftig 15 Thüringer Sicherungsverwahrte aufnehmen wird. Mit 6,3 Mio. € der Gesamtinvestitionsmittel in Höhe von 9,9 Mio. € für 2013 entfällt der überwiegende Teil auf die Erstausstattung des Neubaus der Jugendstrafvollzugsanstalt Arnstadt. Im Jahr 2014 sind 2,8 Mio. € für den Ersatz von Sicherheitstechnik in den Justizvollzugsanstalten veranschlagt. Im Übrigen werden mit diesem Haushalt und einer neuen Titelgruppe die Grundlagen für notwendige Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichten gelegt.
Der Bauhaushalt für die Justiz ist ebenfalls überwiegend geprägt von den Ausgaben für die im Bau befindliche neue Jugendstrafvollzugsanstalt in Arnstadt, die voraussichtlich im September 2013 übergeben werden soll. Hinzu kommt die Sanierung des Amtsgerichtsgebäudes in Mühlhausen.
Im Haushalt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, dem Einzelplan 12, ist ein wesentlicher Punkt der Aufwand für Mieten und Pachten, da die endgültige Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht geklärt ist, denn die derzeitigen Räumlichkeiten genügen den Ansprüchen nicht. Kurzzeitig sollen möglicherweise Räume in Weimar angemietet werden, um Sitzungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können. Zur schriftlichen Dokumentation der Rechtsprechung soll die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofs wie bei anderen Landesverfassungsgerichten auch in Jahrbüchern der Rechtsprechung über Fünfjahreszeiträume zusammengefasst werden - ein Projekt, das ich, wenn ich mir die persönliche Bemerkung erlauben darf, schon im Hinblick auf das nahende 20-jährige Bestehen der Thüringer Verfassung begrüßen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem gesamten Ihnen soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Anhörungsbeteiligter aus mehreren Anhörungsrunden eingeflossen. Die erste schriftliche Anhörungsrunde wurde durch die zweite mündliche Anhörungsrunde der kommunalen Spitzenverbände ergänzt, in der auch zu den jeweiligen Stellungnahmen der anderen Anzuhörenden aus der ersten schriftlichen Anhörung und zu den kommunalrelevanten Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen werden konnte. Diese mündliche Anhörung fand am 06.12.2012 statt unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen und des Thüringer Landkreistags sowie der Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Korioth der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und Herrn Dr. Cordes vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Schwerpunkt der Erörterungen war der Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs.
Der Präsident des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes begrüßte grundsätzliche die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs, die zu einem transparenten und sicheren Verfahren führe. Kritik äußerte er jedoch am Umfang des KFA. Es fehlten beispielsweise 120 Mio. € bei den freiwilligen Leistungen wie Kultur, Sport etc. Auch in dem Bereich der Bedarfsermittlung der Kindertagesstätten und Schulen fehlten 15,1 Mio. €, die das Thüringer Finanzministerium inzwischen zwar zugesichert, aber an anderer Stelle wiederum gestrichen habe. Das Sparen im Landeshaushalt gehe zulasten der Kommunen, obwohl ein partnerschaftliches Miteinander sichergestellt werden sollte.
Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen verlangte die erforderlichen Mittel, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen. Zur Finanzierung einer solchen Nachbesserung des KFA schlug er vor, entweder eine Globale Minderausgabe in Höhe von 50 Mio. € auszubringen oder die erwarteten Steuermehreinnahmen hierauf zu verwenden. Eine weitere Möglichkeit bestehe in der Reduzierung der vorgesehenen Schuldentilgung um mindestens die Hälfte. Der Thüringische Landkreistag übergab dem Ausschuss einen offenen Brief, der sich gegen den neuen KFA wendet. Die Präsidentin erläuterte, dass der KFA aufgrund einer zu niedrigen Finanzausgleichsmasse nicht auskömmlich sei. Mangels eigener Steuereinnahmen der Landkreise seien erhebliche Kreisumlageerhöhungen zu erwarten, denn es fehlten 200 Mio. €, nämlich 150 Mio. € entfallende Finanzausgleichsmasse und 50 Mio. € tatsächliche Kostenaufwüchse. Eine kategorische Ablehnung dieses KFA sei die Konsequenz. Der Thüringische Landkreistag unterbreitete in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund einen konkreten Vorschlag zur Alternativberechnung des KFA auf Basis eines Dreijahresdurchschnitts für das Jahr 2013 gemessen an den Daten von 2009 bis 2011, um künftig über belastbare Zahlen zur Berechnung zu verfügen, insbesondere wenn der Landeshaushalt erst so spät verabschiedet werde, dass sich für die Kommunen entsprechenden Konsequenzen für die Aufstellung der eigenen Haushalte ergäben.
Nach der juristischen Bewertung durch Prof. Dr. Korioth von der Juristischen Fakultät der LMU München orientiere sich die Novellierung des KFA an den Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2005, das einen stark bedarfsorientierten Finanzausgleich durch das Land vorsehe, und bewege sich inhaltlich in dem durch das Gericht eröffneten verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum. Der Weg, den spezifischen Bedarf stärker regelgebunden im Sinne eines Gleichmäßigkeitsgrundsatzes oder Partnerschaftsmodells zu ermitteln, bietet den Vorteil, dass die grundsätzliche verfassungsrechtliche Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben in einem solchen regelgebundenen KFA besser finanziell unterlegt werden könne. Überdies werde bei einem regelgebundenen Finanzausgleich die Finanzverteilung angesichts der jährlichen Dynamik der Steuereinnahmen bei Land und Kommunen automatisch weiterentwickelt, indem diese Dynamik auf die Verteilungsanteile des Landes und der Kommunen heruntergebrochen werde. Schließlich trage der Gleichmäßigkeitsgrundsatz auch dem Grundproblem eines jeden Finanzausgleichs Rechnung, dass die beteiligten Finanzausgleichspartner eine Ertrags- und Gefahrengemeinschaft bildeten, weil sowohl positive als auch negative Entwicklungen von vornherein nach gesetzlich normierten Kriterien auf beiden Ebenen berücksichtigt würden. Beide Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit eines Gleichmäßigkeitsgrundsatzes seien hier gegeben. Zum einen sei mit den Daten von 2010, die bestimmten Revisionen unterworfen worden seien, der richtige Eintaktpunkt für die Festsetzung der Quote zwischen Land und Kommunen gefunden, zum anderen werde über entsprechende gesetzliche Revisionspflichten auch die weitere Entwicklung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen einbezogen. Chancen und Gefahren der Aufkommensentwicklung seien somit nicht einseitig zulasten der Kommunen verteilt.
Die Aspekte der horizontalen Verteilung der Finanzausgleichsmasse wurden durch Dr. Cordes vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. geprüft. Seinen Ausführungen zufolge sieht der Gesetzentwurf mit der Umstellung auf ein Zwei-Ebenen-Modell hinsichtlich der Zuweisung für Kreis- und Gemeindeaufgaben zur Berechnung der Schlüsselmasse ein transparentes und zukunftsfestes System vor. Schließlich erhielten die kommunalen Spitzenverbände noch die Gelegenheit einer ergänzenden Stellungnahme bis zum 3. Januar 2013 in einer bereits vorsorglich vereinbarten dritten Anhörungsrunde zu weiteren, von den Fraktionen übermittelten, kommunal relevanten Änderungsanträgen.
Einige Fraktionen signalisierten, leider Änderungsvorschläge kommunalrelevanter Art erst zum 8. Januar einreichen zu können. Nach Eingang am 9. und 10. Januar wurden auch diese Anträge sogleich an die Kommunalen Spitzenverbände weitergeleitet, die bereits um Stellungnahme bis zum 15. Januar gebeten worden waren. Den Spitzenverbänden ist für diese kurzfristige Durchführung des Anhörungsverfahrens und die erneut verantwortungsbewusste Handhabung ihres Anhörungsrechts gemäß Artikel 91 Abs. 4 Thüringer Landesverfassung im Rahmen eines verfassungsrechtlichen Kooperationsverhältnisses zum Landtag ausdrücklich zu danken.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Insgesamt lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Donnerstag ca. 1.150 Änderungsanträge aller Fraktionen vor, von denen rund 125 Anträge angenommen wurden. Mehrere Änderungsanträge der Fraktionen CDU und SPD wurden dabei einstimmig angenommen. Die Fraktion DIE LINKE zielte mit 120 Änderungsanträgen auf eine Umverteilung von jeweils 115 Mio. € in beiden Haushaltsjahren. Einen Schwerpunkt setzte die Fraktion bei der Kommunalfinanzierung. Die nach der Herbststeuerschätzung zu erwartenden Steuermehreinnahmen des Jahres 2012 in Höhe von rund 200 Mio. € sollten - wie gesetzlich vorgesehen - zur Schuldentilgung eingesetzt werden, so dass ein großer Teil der aus der Schuldenbremse resultierenden Verpflichtungen bereits im Jahr 2012 erfüllt wäre. Damit stünden in den darauffolgenden Jahren 2013 bis 2016 konstant zusätzliche Mittel für die Kommunen in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung. Außerhalb des KFA beabsichtigte die Fraktion DIE LINKE weitere 30 Mio. € jährlich für die investiven Aufgaben der Kommunen zur Verfügung zu stellen, so in den Bereichen Schulen, Museen, Theater, ÖPNV und Sport. Auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der energetischen Sanierung waren weitere Investitionen vorgesehen. Die Änderungsanträge zielten weiter darauf, im Schulbereich 200 zusätzliche Lehrer über den Regierungsentwurf hinaus einzustellen und die Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus durch das Ausbringen einer Verpflichtungsermächtigung zu verstetigen und die Jugendpauschale auf 15 Mio. € anzuheben.
(Beifall DIE LINKE)
Schließlich war die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Wohnungsbau ein weiterer Schwerpunkt der Änderungsanträge. Deckungsvorschläge zur Gegenfinanzierung bildeten die Streichung des Landeserziehungsgeldes, die Verwendung der Steuereinnahmen zur Altschuldentilgung sowie Umschichtungen im Etatentwurf 2013/14.
Die Fraktion der FDP stellte 813 Änderungsanträge, die schwerpunktmäßig zu einer um 147 Mio. € höheren Schuldentilgung in den Haushaltsjahren beitragen sollten. Zur Finanzierung war unter anderem auch die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes vorgesehen. Des Weiteren in einer Vielzahl von Anträgen zum Teil kleinteilige Kürzungen im Bereich der Titelgruppe 69 bei Fortbildungen und Dienstreisen. Mehrausgaben wurden beantragt für die Schulsanierung, aber auch für den Kommunalen Notfallfonds.
Die rund 90 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielten unter anderem darauf ab, das 1.000-Dächer-Programm einzustellen. Die Mittel sollten stattdessen verwendet werden für eine weitere Förderung der bereits in Thüringen vorhandenen Potenziale für die Umsetzung der Energiewende, so für die Integration erneuerbarer Energien in die Architektur, in die Mobilität und in die regionale Wertschöpfung. Des Weiteren beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in den Jahren 2013/14 jeweils 700.000 € für den Einsatz von Familienhebammen bereitzustellen, um die dafür vom Bund im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes bis 2015 zur Verfügung stehende Anschubfinanzierungen durch das Land kofinanzieren zu können. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Angebot von Familienhebammen als wichtiger Beitrag für den präventiven Kinderschutz auch über den Zeitraum der Bundesförderung hinaus zur Verfügung steht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im Ergebnis beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs führen nunmehr zu einem Gesamthaushaltsvolumen von 9,066 Mrd. € im Jahr 2013 und 8,954 Mrd. € im Jahr 2014. Aufgrund der angenommenen Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD wurden die den Kommunen im Rahmen des KFA zur Verfügung gestellten Mittel um insgesamt 123 Mio. € in beiden Haushaltsjahren aufgestockt. Für die Berechnung der kommunalen Steuerkraft als Grundlage für die Bemessung der Finanzausgleichsmasse wird nun in Reaktion auf die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände der Dreijahresdurchschnitt beibehalten, also außer dem Jahr 2010 auch die Daten aus den Jahren 2011 und 2012 einbezogen. Die kommunale Finanzgarantie zur Abmilderung von Härten bei der Anpassung und Überleitung in das neue System des KFA wird für die Jahre 2013 bis 2017 festgeschrieben und erhöht sich um insgesamt 243 auf 313 Mio. € in diesem Zeitraum, wobei diese Mittel teilweise für Investitionen zu verwenden sind.
Eine Stärkung des Handwerks im Freistaat Thüringen wird durch die Aufstockung des Titels Zuschüsse der Leistungssteigerung im Handwerk im Jahr 2013 auf 100.000 € und im Jahr 2014 auf 150.000 € bewirkt.
Im Geschäftsbereich des Sozialministeriums sollen nun Haushaltsvermerke, die die Tarif- und Betriebskostensteigerungen auffangen, die Tätigkeit der sozialen Beratungsstellen sichern helfen. Auch die verlässliche Finanzierung des Landessportbundes e.V. in der LIGA der Wohlfahrtsverbände wird sichergestellt durch eine Verlängerung der Mindestbetragsregelung im Thüringer Glücksspielgesetz und eine haushalterische Absicherung dieser Finanzierungen in Höhe von jährlich 242.000 €.
Schließlich werden die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Zuweisung für Investitionen für Sportanlagen im Breiten- und Leistungssport unterstützt in Form von Zufließvermerken in Höhe von 700.000 € im Jahr 2013 und 100.000 € im Jahr 2014. Dagegen wurde die im Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgesehene Hebung der Direktorenstellen beim Landesrechnungshof gestrichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2013 und 2014 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/5501 vorgesehenen Änderungen anzunehmen. Insbesondere ist auf die Änderung des § 3, Verwendung von Überschüssen und Mehreinnahmen hinzuweisen, welcher dahin gehend ergänzt wurde, dass Überschüsse aus dem Vorjahr nunmehr einer Rücklage zugeführt werden, soweit sie nicht schon anderweitig im Haushalt veranschlagt sind.
Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiter vor, dem Finanzminister und der Präsidentin des Landtags die im Einzelnen in der Beschlussempfehlung enthaltenen redaktionellen Ermächtigungen zu erteilen und dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan 2013/14 zu übertragen, soweit sie der Einwilligung des Landtags bedürfen.
Weiter empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 mit den vorgesehenen Änderungen anzunehmen, vergleiche die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5502. Der Gesetzentwurf wurde ergänzt um die Änderung des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie die Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung mit der Möglichkeit einer Beteiligung des Landes an kommunalen Zweckverbänden. Im Übrigen ist in dieser Beschlussempfehlung auch eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes enthalten.
Die Annahme des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen wird dem Landtag mit den sich aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5503 ergebenden Änderungen empfohlen, die insbesondere die genannten Aufstockungen im Rahmen des KFA und der kommunalen Finanzgarantie enthalten.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfs eines Thüringer Gesetzes über die Zuwendungen des Landes zu Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wird dem Landtag die Ablehnung empfohlen in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5504.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag einvernehmlich, sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 zur Kenntnis zu nehmen; dazu die Beschlussempfehlungen in der Drucksache 5/5505 und in der Drucksache 5/5506.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Dem Finanzminister sei gedankt, dass er auch in diesem Jahr die Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz, Haushaltsbegleitgesetz und Finanzausgleichsgesetz gemeinsam eingebracht hat. Ihm und seinen Ressortkolleginnen und -kollegen ist für Begleitung der gesamten Beratungen und zahlreiche ergänzende Zuarbeiten zu danken, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien. Für die engagierte und kritische Prüfung der Gesetzentwürfe und Anträge bedanke ich mich bei allen Anhörungsbeteiligten, wobei ich die besondere Kooperationsbereitschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits an entsprechender Stelle erwähnt hatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Den beiden Sachverständigen zum KFA, Prof. Dr. Korioth und Dr. Cordes danke ich ausdrücklich für ihre fundierten Erläuterungen dieser komplexen Materie in juristischer und wirtschaftswissenschaftlicher Hinsicht. Für die gute sachliche Zusammenarbeit danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses, insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern, den Abgeordneten Annette Lehmann, Ralf Kalich, dem ich an dieser Stelle baldige Genesung wünschen möchte,
(Beifall im Hause)
Dr. Werner Pidde, Lutz Recknagel und Carsten Meyer. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen im gesamten Verfahrensverlauf.
(Beifall CDU, SPD)
Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushalts- und Finanzausschusses Herrn Dr. Thomas Poschmann, seiner Stellvertreterin Frau Christiane Ruffert und Herrn Michael Apel für die fachliche und rechtliche Begleitung. Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, dem Sachgebiet Protokollierung und hier insbesondere Frau Eleonore Hartung, die den Ausschuss und die damit verbundenen Haushaltsberatungen nun schon lange begleitet, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst.
(Beifall im Hause)
Und schließlich möchte ich auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und mitarbeitern für ihren Verdienst bei allen Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, also Frau Antje Niebur, Frau Christiane Hirndorf, Herrn Stefan Schambach, Herrn Andreas Schuster und Herrn Justus Lenz. Nun darf ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
(Beifall im Hause)
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