„Millionenrisiko für Thüringen“? - Widersprüche im Kreditvertrag

RedenFrank KuschelKommunalesHaushalt-Finanzen

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5961

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Recht hat die FDP auf Risiken verwiesen, die dieses Land hat. Das Hauptrisiko ist sie aber selbst.


(Beifall DIE LINKE)


Aber das wird sicherlich die Wählerin und der Wähler im nächsten Jahr entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe mich ausdrücklich den Glückwünschen des Innenstaatssekretärs an die kommunale Seite an, dieses Kommunalisierungsvorhaben ist ein großer Erfolg.


(Beifall DIE LINKE)


Ich gestehe, ich gehöre nicht zu denen, die vor zwei, drei Jahren daran dachten, dass das möglich ist. Es gibt Menschen, die haben da mehr Weitsicht, ich gehöre nicht dazu. Es haben sich rasante Entwicklungen ergeben, es gibt ein hohes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Unternehmen, auch im Zuge oder im Ergebnis der Finanz- und Wirtschaftskrise. Das spüren unsere Sparkassen und das spüren die Stadtwerke. Dieses Vertrauen war sicherlich ein Grund, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich entschlossen haben, ihren Anteil an E.ON zu erhöhen. Sie sind nicht von null eingestiegen, sondern sie haben weitere Anteile übernommen. Dass Risiken bestehen, ist auch unstrittig, aber diese Risiken ergeben sich nicht in erster Linie aus der Kommunalisierung, sondern aus den Marktrisiken, die bestehen. Die kann tatsächlich niemand vorhersagen. Wer sie vorhersagen könnte, wäre nicht Mitglied dieses Hauses, der würde in anderen Sphären unterwegs sein können. Also insofern nehmen wir für uns nicht in Anspruch, alle Risiken des Energiemarkts abwägen zu können, aber diese Risiken bestehen auch unabhängig von der Eigentümerstruktur von E.ON Thüringen. Ob da die Gemeinden nur 47 Prozent haben oder 85 Prozent, ist, was diese Risikolage betrifft, völlig unerheblich. Klar, je höher der Anteil ist, der Gesellschafteranteil oder der Aktienanteil, damit steigt natürlich auch dann das Risikopotenzial. Der Innenstaatssekretär hat darauf verwiesen, dass Aufsichtsbehörden auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand versucht haben, diese Risiken zu bewerten und im Ergebnis der Bewertung eben zu der Einschätzung gekommen sind, dass die Chancen höher sind als die Risiken. Insofern bin ich auch hier der Landesregierung dankbar, dass sie nicht den Eindruck erweckt, als wenn es völlig risikofrei wäre. Aber wir betonen es noch einmal, wir sind davon überzeugt, diese Risiken sind beherrschbar. Das ergibt sich aus der Unternehmensstruktur, aus der Aufteilung der Geschäftsfelder und so weiter.


Natürlich sind wir auch mit dem Agieren des Wirtschaftsministers in dieser Frage nicht ganz glücklich. Wir hatten manchmal so das Gefühl, dass er nach Themen gesucht hat, um seine Bedeutung und Wichtigkeit herauszustellen. Das ist statthaft für jemanden, der unbedingt auch auf Bundesebene Akzente setzen will, weil Thüringen für ihn sicherlich nicht die Endstufe ist, was die Herausforderung betrifft. In manchen Phasen überzieht er da auch etwas. Aber ich habe Verständnis, weil ich auch manchmal jemand bin, der in Einzelfragen überzieht. Insofern nehme ich ihm das nicht übel. Auch hier hat der Innenstaatssekretär das noch einmal klargestellt. Zur Versachlichung der Diskussion, der Innenstaatssekretär unterliegt ein wenig anderen Regeln als wir. Wir können also bestimmte Dinge äußern im Landtag und außerhalb des Landtags. Deshalb hat mich ja auch das Amtsgericht Lüneburg freigesprochen.


(Beifall DIE LINKE)


Obwohl ich den Aufruf „Castor schottern“ unterstützt habe, weil man eingeschätzt hat, dass Thüringer Landtagsabgeordnete auch außerhalb des Landtags ihre Meinung sagen dürfen. Das ist erstaunlich, dass Thüringer Landtagsabgeordnete auch außerhalb des Landtags ihre Meinung sagen können.


(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Tolle Geschichte.)


(Beifall DIE LINKE)


Ich dachte, es wäre eine Selbstverständlichkeit. Aber jetzt haben wir das noch einmal vom Gericht. Also ich kann einmal Dinge sagen, die der Staatssekretär, der Beamter ist, nicht sagen darf oder Vertreter der Landesregierung.


Dann noch einmal, worum geht es denn, was Herr Machnig hier auch durch ein Gutachten untersetzen ließ, einfach nur, damit auch die Öffentlichkeit weiß, welche Dimensionen das hat und ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass hier die FDP eine Drohgebärde entwickelt, dass die Zukunft des Freistaats und des Steuerzahlers an diesem Projekt hängt. Insgesamt ging es ja um fast 1 Mrd. €, 956 Mio. €, die Beteiligung der Helaba beschränkt sich auf 50 Mio., das sind 5 Prozent. 5 Prozent der gesamten Kreditsumme bezieht sich auf Helaba. Nur in diesem Helaba-Vertrag gibt es eine Klausel, dass sich die Helaba abgesichert und gegefordert hat, sollte die Europäische Union beihilferechtliche Bedenken äußern, will man jetzt schon sichergestellt haben, dass der Kommunal-, Darlehensvertrag gegebenenfalls in einen marktüblichen Darlehensvertrag umgewandelt werden kann. Die Aufsichtsbehörde, also die Landesregierung, sollte hierfür bereits die kommunalrechtliche Genehmigung erteilen. Das hat sie getan, aus meiner Sicht auch zu Recht, weil nämlich das Zinsrisiko, das gegenwärtige Zinsrisiko zwischen Kommunaldarlehen und Marktdarlehen unter einem Prozentpunkt liegt. Das hat was mit den gegenwärtigen Verwerfungen am Kapital- und Finanzmarkt zu tun. Kommunaldarlehen bekommt man schon um die 2 Prozent und die marktüblichen Darlehen, wie gesagt, liegen etwa 0,7 bis 0,9 Prozentpunkte darüber. Da muss die FPD noch mal in sich gehen und mal prüfen, wo hier das Risiko liegen sollte - wie gesagt bei 50 Mio. von fast 1 Mrd. und dann ein Zinsrisiko, das unter einem Prozentpunkt liegt. Von daher sage ich, da ist tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden. Wie gesagt, wir können Herrn Machnig heute nicht befragen, weshalb er das nun noch mal so herausgestellt hat.


Warum die Helaba auf diese Regelung bestand, ist nur dadurch zu erklären, dass die Helaba manchmal wie eine öffentliche Behörde handelt und da sind viele Leute, die aus öffentlichen Verwaltungen in die Helaba gewechselt sind. Da kennen wir das, das hat das Innenministerium auch durch, da gibt es eben Beamte, die sich tatsächlich für sehr wichtig halten und manchmal auch Meinungen in einen Prozess einbringen, die Minderheitsmeinungen darstellen. Um alle Risiken dort auszuschließen, hat sich die Helaba für diese Vertragsklausel entschieden. Wir gehen davon aus, dass beihilferechtliche Bestimmungen überhaupt nicht berührt sein können bei dieser Kommunalisierung, weil die Anteile, die E.ON jetzt an die Gemeinden veräußert hat, nicht in einem Wettbewerbsverfahren veräußert wurden, sondern aufgrund einer internen Regelung, die im Gesellschaftervertrag ausdrücklich formuliert war, dass nämlich die Kommunen innerhalb von sechs Monaten die Möglichkeit haben, bevorzugt zunächst erst mal diese Aktien oder diese Anteile zu erwerben und erst dann hätte sich ein Wettbewerbsverfahren angeschlossen. Dort, wo es aber gar keinen Wettbewerb gibt, können beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Union nach unserer Überzeugung nicht berührt sein. Also auch hier sind wir davon überzeugt, dass zumindest diese Bedenken insgesamt unbegründet sind.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir sollten jetzt alles dafür tun, dass es nach der Kommunalisierung auch weitergeht, was die Neuausrichtung der Politik dann der Thüringer Energie AG angeht. Da stehen neue Herausforderungen an, das wird in einer Hauptversammlung und in Zweckverbandsversammlungen der KET zu klären sein. Dann wird es einen Dialog geben auch zwischen dann der Thüringer Energie und den Stadtwerken, dort wo die Thüringer Energie Beteiligungen hält. Das sind alles weitere Dinge, die aus unserer Sicht notwendig sind, dass es dort noch zu Veränderungen kommt, damit wir dann tatsächlich auch mit dieser neuen Eigentümerstruktur diese Prozesse in der Energiewende weiterführen. Darauf sollten wir uns konzentrieren und nicht ständig versuchen, hier weitere Verunsicherung zu erzeugen. Die Thüringer Kommunen haben es sicherlich verdient, dass wir als Landtag ihre Entscheidungen mit begleiten und alles dafür tun, dass ihre Entscheidungen, die auch demokratisch legitimiert sind, dann auch zur Wirkung kommen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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